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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 5. Mai 1867
Landesgemeinde vom 5. Mai 1867
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Joseph Arnold
Landschreiber: Gisler
Geschäfte: Siebengeschlechtsbegehren für Errichtung einer Kantonalbank / Wahl eines Landammanns / Wahl eines Landesstatthalters / Wahl eines Landeshauptmanns / Wahl eines Landessäckelmeisters / Wahl zweier Ständeräte / Wahl eines Suppleanten des Kantonsgerichtes

Wahl eines Landammanns.
Antrag: «Wahl eines Landammanns aus einjährige Amtsdauer.»
  
Ergebnis: Nach stattgehabter üblicher Bestätigung des Landbuches, der Kompetenzen der Behörden etc. wird auf gesetzliche Amtsdauer Joseph Arnold als Landammann bestätiget.

   
Quelle: Abl UR 1867, Nr. 17, 25.04.1867, nach S. 152 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1867, Nr. 19, 09.05.1867, S, 165 (Verhandlungen).

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022