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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 2. Mai 1920
Landesgemeinde vom 2. Mai 1920
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Martin Gamma
Landschreiber: Friedrich Gisler
Geschäfte: Neuwahl des Regierungsrates / Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Entlassungsgesuch des Präsidents des Kreisgerichts / Ersatzwahl ins Kreisgericht Uri / Abänderung von Art. 28 KV (Volksbegehren) / Gesetz betreffend Beitragsleistungen an die Lehrerbesoldungen / Erhöhung des Kantonsbeitrages an das Kollegium / Inititaivbegehren (Lehrerbesoldungsgesetz) / Volksbegehren (Lehrlingsgesetz) / Initiativbegehren (Sonntagstanz am Kirchweihsonntag und bei Gesellschaftsanlässen) / Volksbegehren (Abgabe bei Tanzanlässen) / Bericht über die finanzielle Lage des Kantons / Bürgerrechtsgesuch (Fuchs) / Erneuerungswahl der Landschreiber / Erneuerungswahl der Landesfürsprecher / Erneuerungswahl der Landweibel.

Bericht über die finanzielle Lage des Kantons.
Antrag: «Bericht über die finanzielle Lage des Kantons.

Liebe Mitbürger!
Die im letztjährigen Bericht ausgesprochene Befürchtung, daß der Staatshaushalt sich immer schwieriger gestalte, ist vom Rechnungsjahr 1919 in unerwartetem Maße bestätigt worden. Der Friede von Paris hat in dieser Hinsicht keine Erleichterung gebracht. Die Teuerung und Unruhe hält immer noch an, und zu den alten gesellen sich neue Ansprüche an jedes Staatswesen.

I. Die Kantonsrechnung pro 1919
abgeschlossen auf den 31. Dezember 1919, weist folgende Hauptziffern auf:



Der Überschuß der Ausgaben übersteigt die im Voranschlag mit Einschluß der Nachtragskredite vorgesehene Summe, da die Ausgaben der allgemeinen Verwaltung, des Justizwesens, Bauwesens, der Landwirtschaft und des Erziehungswesens sich ungünstig entwickelten, während außerordentliche Einnahmen von Bedeutung ausblieben, einzig mit Ausnahme des Anteils am eidgen. Stempel, der mit Fr. 12’202 das erste Erträgnis ablieferte. Einen größeren Ausfall bewirkte der Umbau der Bahnhofstraße Altdorf, obschon der Bund annähernd die Hälfte der Kosten leistete.
An Teuerungszulagen haben wir im Jahre 1919 ausgerichtet an: Staatsbeamte und Polizeikorps Fr. 46’314, Lehrerschaft der Gemeinden Fr. 20’100, zusammen Fr. 66’414 oder Fr. 23’839 mehr als im Vorjahr.
Die Jahresschlußbilanz pro 31. Dezember 1919 zeigt eine Vermehrung der Staatsschuld durch den Ausgabenüberschuß von Fr. 167’070 und eine Vermehrung der Spezialfonds um Fr. 11’217.—.



II. Landesfürsorge.
Wie im letztjährigen Bericht mitgeteilt, haben wir in der Ungewißheit über das, was noch kommt, vorgezogen, die Rechnung über das gesamte Fürsorgewesen gesondert zu führen. «Glücklicherweise sind wir auf diesem Gebiete in voller Abrüstung begriffen; allein der Abschluß der bezüglichen Rechnungen steht teilweise noch aus. Das gesamte Rechnungswesen der Landesfürsorge war einer ständigen Kontrollkommission unterstellt, und es wird hierüber ein zusammenhängender Bericht erstattet.
Soweit sich heute beurteilen läßt, werden wir für Landesfürsorgezwecke im gesamten ein Mehr der Ausgaben von ungefähr 100,000 Fr. zu verzeichnen haben, obschon einzelne Zweige, wie Brennstoffzentrale, Kartoffel-Versorgung, auch die Butterzentrale beträchtliche Ueberschüsse erhielten. Als besonders kostspielig erwies sich in letzter Zeit der Getreidebau, der nun eingestellt werden konnte.
Die Notstandsaktion allein wird ca. Fr. 115’000 verbrauchen. Es wurden ausgegeben Fr. 13’633.39 im Jahre 1917 für Verbilligungen verschiedener Art und dann für:



III. Eine Reserve.
Das Bundesdarleihen von 4 Millionen Franken wurde vollständig an die Liquidationskasse der Ersparniskassa Uri abgegeben. Der Kanton zahlte den Zins hievon an den Bund aus eigenen Mitteln, ohne die Mietzins der Liquidationsrechnung zu beanspruchen.
Da aber der Krieg und damit auch: die Liquidation sich in die Länge zog und die Bedürfnisse der Staatskassa unerwartet anschwollen, sahen wir uns im Berichtsjahre genötigt, diese Aktivzinse für den Kanton zu beanspruchen. Sie betrugen auf 31. Dezember 1919 die Summe von Fr. 330’339, welche eine zinstragende Reserve bildet und von der Staatskasse verwaltet und der Kantonsrechnung einverleibt wird. Hievon haben wir bis dato verausgabt Fr. 50’000 als erste Amortisationsquote an den Bund und Fr. 70’000 zur Aeufnung des Fondes für Kranken- und Irrenfürsorge, gemäß Beschluß der letzten Landesgemeinde.
Der Aktivsaldo der nachstehenden Liquidationsrechnung wird sich um diese Fr. 330’339 vermindern. Die vier Millionen Franken für die Liquidation der Ersparniskassa sind aber ihrem Zwecke voll und ganz geblieben.

IV. Liquidationsrechnung der Ersparniskassa Uri.
Diese Rechnung, abgeschlossen auf 31. Dezember 1919, bedarf wie die Kantonsrechnung noch der Prüfung und Genehmigung. Unter diesem Vorbehalt lassen wir sie hier folgen:



V. Das Schöllenenbahn-Unternehmen.
Im Berichtsjahre konnte endlich das schwierigste der Liquidationsgeschäfte der Ersparniskassa, die Loslösung des Kantons von den im Frühjahre 1913 eingegangenen Verpflichtungen, zur Erledigung kommen. Die Kassa hatte sich verpflichtet, den Mehrbedarf an Kapital zur Erstellung des betriebsfähigen Zustandes der Schöflenenbahn durch Uebernahme von Aktien zu decken und einen Einnahmen-Ausfall infolge Winterbetrieb zu ersetzen. Da diese Verpflichtungen jeder Bestätigung durch die zuständigen Behörden ermangelten, war es angezeigt, den Spruch des Richters zu gewärtigen.
Durch Urteil des Bundesgerichtes vom 7. Juli 1919 wurde die erstere dieser Verpflichtungen in der Weise bestätigt, daß die Urner Kantonalbank als Rechtsnachfolgerin der Ersparniskassa weitere Fr. 200’000 in Aktien der Schöllenenbahn zu übernehmen hat.
Diese Summe reichte jedoch nicht hin, die Ablösung der Verpflichtungen zu erwirken. Die Bahn braucht zur Tilgung ihrer Verbindlichkeiten, nachdem das Bankenkonsortium einen Teil der Bauzinsen erlassen. Fr. 400,000. Wir haben nun die Kantonalbank ermächtigt, 200’000 Franken in Aktien zu übernehmen und der Schöllenenbahn weitere Fr. 200’000 gegen Verpfändung der Nachsubvention des Bundes vorzustrecken. Das Nachsubventionsgesuch liegt seit dem 24. November 1919 bei den Bundesbehörden. Wir hoffen, der Bund, welcher den Schöllenenbahnbau aus militärischen und andern -Gründen übermäßig belastet, werde uns wenigstens für die zweiten 200’000 Fr. schadlos halten.
Der Kanton wäre dann bei der Schöllenenbahn beteiligt: mit Fr. 800’000 in Aktien und Fr. 70'000 Bauvorschuß. Mit Einrechnung der verlorenen Zinse kommen wir auf 1 Million Franken. Zum vollen Winterbetrieb, der von der Talbevölkerung von Ursern begreiflicherweise verlangt wird, bedarf es einiger Sicherungsbauten, für welche ein Voranschlag von Fr. 400’000 aufgestellt ist.
Zur Aufbringung weiterer Mittel ist der Kanton nicht verpflichtet. Die alten Verträge sind dahingefallen.»

  
Ergebnis: ---

   
Quelle: Abl UR 1920, Nr. 16, 15.04.1920, nach S. 356, 1-24 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1920, Nr. 19, 06.05.1920, S. 413 ff. (Verhandlungen).

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022