ÜBERSICHT

Name Wappen Siegel Banner Verfassungen Gesetzgebung Landsgemeinde Bezirksgemeinde Abstimmungen Wahlen Parlamentarische Vorstösse Eckdaten Bevölkerung Geografie Diverses

BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 7. Mai 1922
Landesgemeinde vom 7. Mai 1922
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Isidor Meyer
Landschreiber: Friedrich Gisler
Geschäfte: Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Entlassungsgesuch als Ersatzmann des Obergerichts / Wahlen Obergericht / Wahlen Kriminalgericht / Wahlen Kreisgericht Uri / Wahlen Kreisgericht Ursern / Abänderung von Art. 24 I KV (Wahlfähigkeit) / Änderung des Gesetzes über die Urner Kantonalbank / Erhöhung des Sitzgeldes der Behörden / Erhöhung des Gehalts des Kanzleidirektors / Volksbegehren (Erhöhung des Existenzminimums) / Volksbegehren (Änderung des Steuergesetzes) / Bericht über die finanzielle Tragweite der Kriegsfürsorgemassnahmen im Kanton Uri / Bürgerrechtsgesuch (Huber) / Bürgerrechtsgesuch (Reatti) / Wahl eines Landschreibers.

Bericht über die finanzielle Tragweite der Kriegsfürsorgemassnahmen im Kanton Uri.
Antrag: «Der Ausbruch des Weltkrieges und die unheilvollen Wirkungen desselben auf das wirtschaftliche Gebiet brachten auch unserm Lande schwere Aufgaben, Sorgen und Auslagen. Die Lebensmittelzufuhren in die Schweiz verringerten sich in besorgniserregender Weise und blieben bei einzelnen notwendigen Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zeitweilig gänzlich aus. Die Verschlimmerung der wirtschaftlichen Lage führte notgedrungen zu einer starken Einschränkung in der Lebens- und Haushaltung und zwang die Behörden zu zahlreichen scharfen Maßnahmen in Bezug auf die Abgabe und den Gebrauch unentbehrlicher Lebens- und Futtermittel, sowie Bedarfsartikel. Mit den wachsenden Schwierigkeiten in der Lebensmittelversorgung und den Einschränkungen im Lebenshalte, nahmen auch die Preissteigerungen, die Geldentwertung und die allgemeine Verteuerung der Lebensbedürfnisse ihren Fortgang. Das bedeutete für die unbemittelten Volksklassen bittere Not. Den Behörden erwuchs im eigenen staatserhaltenden Interesse die Pflicht, den Bürgern und Einwohnern, welche ohne eigenes Verschulden durch die Not der Zeit hilfsbedürftig geworden sind, beizuspringen. Diesen veränderten und immer mehr erschwerten Existenzbedingungen Rechnung tragend, beschloß der Bundesrat die Durchführung einer Notstandsaktion.
Alle die außerordentlichen Maßnahmen forderten von Bund, 'Kanton und Gemeinden große finanzielle Opfer und rufen einer ausgedehnten Fürsorgetätigkeit. Mit der Anordnung und Durchführung derselben im Kanton Uri betraute der Regierungsrat, auf Weisung des Bundesrates, eine Fürsorgekommission aus Vertretern der Behörde und der verschiedenen Landesteile. Aufgabe dieser Kommission war die Versorgung des Landes mit Lebens- und Futtermitteln und Verteilung derselben, die Ausgleichung der Bestände, die Preiskontrolle, die Hebung der landwirtschaftlichen Produktion im eigenen Lande, die Versorgung mit Brennstoffen und andern Bedarfsartikeln, die Unterstützung von Notleidenden, die Arbeitsvermittlung und die Durchführung der Notstandsaktion des Bundes.
Für die Butterversorgung und für die Durchführung der Getreide- und Kartoffelanpflanzungen bestellte die Landesfürsorgekommission besondere Ausschüsse. Die Beschaffung und Verteilung von Brennmaterialien besorgte das Kantonsforstamt. Zur Ausführung der Aufgaben der Fürsorgekommission, sowie zur Verteilung der vom Bunde kontingentierten und rationierten Lebensmittel, Futterwaren und Bedarfsartikel und zur Durchführung der Notstandsaktion des Bundes wurde ein von der Staatsverwaltung getrenntes selbständiges Landesfürsorgeamt errichtet. Die Arbeit der mit der Fürsorge betrauten Behörden und Amtsstellen war keine leichte und zeitweise eine außerordentlich schwierige, aber es darf lobend gesagt werden, daß. alles getan wurde, um eine Not im eigentlichen Sinne zu verhindern. Wir sehen davon ab, hier die Tätigkeit der verschiedenen Versorgungsabteilungen im einzelnen zu erwähnen, da ein ausführlicher Bericht über die Fürsorgetätigkeit im Kanton Uri demnächst erscheinen wird. Wir sprechen lediglich von der finanziellen Tragweite der Kriegsfürsorgemaßnahmen.
Der Landrat erteilte mit Schlußnahme vom 28. Okt. 1918 dem Regierungsrat zur Durchführung der Landesfürsorge die erforderlichen Kredite. Die ganze Arbeit der Fürsorge wurde mit den einfachsten Mitteln, ohne großen Aufwand an Personal und Kosten zu erreichen gesucht. Die einzelnen Versorgungsstellen waren während der ganzen Dauer des Bestehens bestrebt, die Verwaltungskosten, soweit immer möglich, aus dem eigenen Betriebe zu decken. Zu einem guten Teile war dies auch der Fall. Wenn es aber nicht möglich war, sämtliche Betriebsunkosten zu decken, so lag dies in der ungeahnten Ausdehnung der kriegswirtschaftlichen Maßnahmen und in der Natur der zu erfüllenden Aufgabe, sowie im Bestreben, die ohnehin schon hohen Lebensmittelpreise nicht durch Zuschläge noch mehr zu verteuern.
Die Vermittlung von Butter und Brennstoffen brachte der Landesfürsorge etwelche Einnahmen. Ebenso wurde aus der Monopolwaren- und Futtermittelversorgung durch Bezug von Gebühren ein bescheidener Gewinn erzielt, welcher aber die umfangreichen Betriebsausgaben des Landesfürsorgeamtes nicht auszugleichen vermochte.
Die größte finanzielle Belastung verursachte das Notstandswesen, bei welchem den enormen Ausgaben keine Einnahmen gegenüberstanden. Die Notstandsaktion des Bundes kostete im Kanton Uri insgesamt Fr. 633,051.92, wovon auf den Bund Fr. 430,621.83, den Kanton Fr. 117,689.59 und die Gemeinden Fr. 104,740.50 entfielen. Mit diesen Mitteln sind folgende Quantitäten Lebensmittel verbilligt worden:

5379 Kg. 750 Gr. Zucker,
5166 Kg. 500 Gr. Reis,
7647 Kg. 375 Gr. Maisgrieß,
3943 Kg. 250 Gr. Haferflocken,
1,201,640 Kilo Notstandsbrot,
1,667,422 3/4 Liter Notstandsmilch,
4,136,344 Liter allgemein verbilligte Milch.

Als weitere Verlustposten sind zu erwähnen die aus dem Getreideanbau resultierenden Mehrausgaben von Fr. 70,655.71 und die Rationierungskosten.
Der einfache Geldumsatz der Landesfürsorge erreichte bis zur Aufhebung der Kriegsfürsorgemaßnahmen eine Summe von über 3 Millionen Franken, gewiß ein beredtes Zeugnis von der großen Arbeit, welche die Landesfürsorge zu bewältigen hatte.
Die Rechnung über die Fürsorgetätigkeit im Kanton Uri ergibt folgendes Bild:



Es ergibt sich somit für den Staat eine Mehrausgabe von Fr. 232,127.06 an das gesamte Fürsorgewesen, welche Summe sich aber um die Einnahmen-Überschüsse der Butter- und Brennstoffzentrale im Betrage von Franken 59,414.43 reduziert. Die Gesamtausgaben des Kantons Uri an die kriegswirtschaftlichen Fürsorgemaßnahmen erreichen daher einen Betrag von Fr. 172,712.63, welcher jedoch aus der Pflanzenbauliquidation noch eine Reduktion erfahren wird.»

  
Ergebnis: ---

   
Quelle: Abl UR 1922, Nr. 16, 20.04.1922, nach S. 304, 1-14 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1922, Nr. 19, 11.05.1922, S. 337 ff. (Verhandlungen).

 
LANDSGEMEINDE URI

Übersicht

BEZIRKSGEMEINDE URI

Übersicht

VOLKSABSTIMMUNGEN

in bestimmtem Zeitraum
Volltextsuche
anders stimmende Gemeinden
Statistik



Offizielle Abstimmungsresultate

VERFASSUNGEN DES KANTONS URI

Verfassung von 1820
Verfassung von 1850
Verfassung von 1888
Verfassung von 1984

Verfassung nach Datum

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022