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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 2. Mai 1897
Landesgemeinde vom 2. Mai 1897
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Florian Lusser
Landschreiber: Joseph Zieri
Geschäfte: Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Wahl von 3 Mitgliedern und 4 Ersatzmännern ins Obergericht / Wahl von 4 Mitgliedern und 3 Ersatzmännern ins Kriminalgericht / Wahl von 4 Mitgliedern und 3 Ersatzmännern ins Kreisgericht Uri / Wahl von 3 Mitgliedern und 3 Ersatzmännern ins Kreisgericht Ursern / Armengesetz / Bürgerrechtsgesuche (Stengele, Barengo) / Initiativbegehren (Aufhebung des Konkursamts) / Erneuerungswahl der Landschreiber / Erneuerungswahl der Landesfürsprecher / Erneuerungswahl der Landweibel.

Initiativbegehren (Aufhebung des Konkursamts).
Antrag: «Von 55 Bürgern aus der Gemeinde Altdorf wird folgendes Jnitiativbegehren gestellt:
„Das kantonale Konkursamt ist aufzuheben und es sind dessen Verrichtungen den Betreibungsämtern der Gemeinden zuzutheilen".
Zur Begründung dieses Begehrens wird Folgendes angeführt: Die Erledigung der Konkursfälle vollzieht sich am besten und billigsten in den betreffenden Gemeinden durch die Betreibungsbeamten, welche jetzt schon beigezogen werden mußten. Mehrere Kantone haben Konkurs- und Betreibungsamt vereinigt und fahren besser so. Vor 1892 war das Fallimentswesen auch in Uri Sache der Gemeinden, dem Kanton werden Kosten abgenommen, ohne daß den Gemeinden solche erwachsen.
Hierüber hat der Landrath, in Erwägung, daß die Geschäfte des Konkursamtes vielfach sehr schwieriger Natur sind, deren Erledigung gründliche Sachkenntniß erheischt und oft mit einer großen Verantwortlichkeit verbunden ist;
daß zur prompten und befriedigenden Besorgung der daherigen Verrichtungen und Uebernahme der geforderten Verantwortlichkeit in manchen Gemeinden geeignete Persönlichkeiten sich kaum finden würden, beschlossen:
Der h. Landesgemeinde zu beantragen, es sei das Jnitiativbegehren abzuweisen.»

  
Ergebnis: Die Landesgemeinde lehnt ein Initiativbegehren, dass das kantonale Konkursamt aufzuheben sei und stattdessen die Verrichtungen den Betreibungsämtern den Gemeinden zuzuteilen sei, gemäss Antrag des Landrates, ab.

   
Quelle: Abl UR 1897, Nr. 15, 15.04.1897, nach S. 168, 1-23 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1897, Nr. 18, 06.05.1897, S. 189 ff. (Verhandlungen).

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022