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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 5. Mai 1850
Kantonsgemeinde vom 5. Mai 1850
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Karl Franz Lusser
Landschreiber: Gisler
Geschäfte: Verfassungsrevision / Freie Schiffahrt / Siebengeschlechtsbegehren über das Hypothekarwesen / Wahl von drei Mitgliedern des Regierungsrates

Freie Schiffahrt
Antrag: «Die schweizerische Bundesversammlung hat durch Bundesgesetz vom 30. Mai 1849 die freie Schifffahrt längs der Wasserstraße von Luzern nach Fluelen erklärt. Die h. Kantonsgemeinde hat von dieser Verordnung der schweizerischen Bundesversammlung Kenntniß zu nehmen, und demnach die an beide Schiffgesellschaften früher ertheilten Privilegien, als erloschen zu erklären.»

Ergebnis: Nachdem das Bundesgesetz die freie Schifffahrt längs der Wasserstrasse von Luzern nach Flüelen erklärt hat, beschliesst die Landsgemeinde «Notiz am Protokolle zu nehmen.

Quelle: Abl UR 1850, Nr. 16, 17.04.1850, S. 079-083.

DIE IM GESCHÄFT BEHANDELTEN GESETZESBESTIMMUNGEN






Quelle:

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022