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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 7. Mai 1922
Landesgemeinde vom 7. Mai 1922
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Isidor Meyer
Landschreiber: Friedrich Gisler
Geschäfte: Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Entlassungsgesuch als Ersatzmann des Obergerichts / Wahlen Obergericht / Wahlen Kriminalgericht / Wahlen Kreisgericht Uri / Wahlen Kreisgericht Ursern / Abänderung von Art. 24 I KV (Wahlfähigkeit) / Änderung des Gesetzes über die Urner Kantonalbank / Erhöhung des Sitzgeldes der Behörden / Erhöhung des Gehalts des Kanzleidirektors / Volksbegehren (Erhöhung des Existenzminimums) / Volksbegehren (Änderung des Steuergesetzes) / Bericht über die finanzielle Tragweite der Kriegsfürsorgemassnahmen im Kanton Uri / Bürgerrechtsgesuch (Huber) / Bürgerrechtsgesuch (Reatti) / Wahl eines Landschreibers.

Erhöhung des Sitzgeldes der Behörden.
Antrag: «Die Landesgemeinde des Kantons Uri, in Abänderung der Landesgemeindebeschlüsse betreffend das Sitzgeld der Behörden vom 6. Mai 1900 und 5. Mai 1918, auf den Antrag des Landrates, beschliesst:
Die Gerichtsbehörden beziehen für eine Halbtagsitzung 5 Franken, für eine Ganztagsitzung 8 Franken, wobei eine Halbtagsitzung mit 4 Arbeitsstunden zu rechnen ist.»

Link zum Landsgemeindebeschluss vom 6. Mai 1900

Link zum Landsgemeindebeschluss vom 5. Mai 1918


Ergebnis: Dem Antrag wird durch die Landesgemeinde zugestimmt.

Quelle: Abl UR 1922, Nr. 16, 20.04.1922, nach S. 304, 1-14 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1922, Nr. 19, 11.05.1922, S. 337 ff. (Verhandlungen).

DIE IM GESCHÄFT BEHANDELTEN GESETZESBESTIMMUNGEN

LB UR Bd 09 (1922-1929) S. 018
Sitzgeld der Gerichtsbehörden

«In Abänderung der Landsgemeindebeschlüsse betreffend das Sitzgeld der Behörden vorn 6. Mai 1900 und 5. Mai 1918, wird beschlossen: Die Gerichtsbehörden beziehen für eine Halbtagsitzung 5 Fr., für eine Ganztagsitzung 8 Fr., wobei eine Halbtagsitzung mit 4 Arbeitsstunden zu rechnen ist.»

Quelle: Landsgemeindebschluss vom 7. Mai 1922.

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022