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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 1. Mai 1921
Landesgemeinde vom 1. Mai 1921
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Isidor Meyer
Landschreiber: Friedrich Gisler
Geschäfte: Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Wahlen Obergericht / Wahlen Kriminalgericht / Wahlen Kreisgericht Uri / Wahlen Kreisgericht Ursern / Ersatzwahl in das Kreisgericht Ursern / Abänderung Art. 23 KV (Ausschluss Stimmrecht) und Art. 24 KV (Stimmfähigkeit) / Gesetz betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses / Gesetz über das Lehrlinngswesen / Staatsbeitrag an die Melioration der Reussebene / Schaffung der Stelle eines kantonalen Strassenaufsehers / Bürgerrechtsgesuch (Lebach) / Wahl eines Landesfürsprechers.

Gesetz betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.
Antrag: Link zu den Änderungen zum Gesetz betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Ergebnis: Dem Gesetz, betreffend die öffentlich-rechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses, wird ohne Gegenrede, nach Antrag des Landrates, zugestimmt.

Quelle: Abl UR 1921, Nr. 15, 14.04.1921, nach S. 268, 1-21 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1921, Nr. 18, 05.05.1921, S. 301 ff. (Verhandlungen).

DIE IM GESCHÄFT BEHANDELTEN GESETZESBESTIMMUNGEN

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022