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BEZIEHUNGEN

Bund Kantone Ausland

Einzelnes Geschäft an der Landsgemeinde

Sonntag, 2. Mai 1926
Landsgemeinde vom 2. Mai 1926
Bötzlingen an der Gand, Schattdorf, 12 Uhr
Landammann: Carl Huber
Landschreiber: Friedrich Gisler
Geschäfte: Wahl des Landammanns / Wahl des Landesstatthalters / Wahl der zwei Ständeräte / Ersatzwahl in das Obergericht / Ersatzwahlen in das Landgericht Uri / Revision des Steuergesetzes / Festsetzung der Steueransätze für die Periode 1927 bis und mit 1930 / Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer / Ausrichtung von Staatsbeiträgen für die Bekämpfung der Staubplage / Volksbegehren betreffend Finanzierung der Bekämpfung der Staubplage / Volksbegehren betreffend einer Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Antrag: Link zum Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 2. Mai 1926

Ergebnis: Die Landsgemeinde nimmt auf Antrag des Landrats das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer an. Das Volksbegehren betreffend einer Erbschafts- und Schenkungssteuer wird daraufhin zurückgezogen.

Quelle: Abl UR 1926, Nr. 15, 15.04.1928, nach S. 240, 1-23 (Beratungsgegenstände); Abl UR 1926, Nr. 18, 06.05.1926, S. 281 f. (Verhandlungen).

DIE IM GESCHÄFT BEHANDELTEN GESETZESBESTIMMUNGEN

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022