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Uri und seine Kindergärten

Kindergarten
Der Kindergarten hat im Kanton Uri eine lange Tradition und eine bewegte Geschichte. Von den Anfängen des Kindergartens dauerte es 128 Jahre, bis alle Kinder im Kanton Uri die Möglichkeit hatten, einen Kindergarten zu besuchen. Ab Schuljahr 2016/17 ist der Besuch von einem Jahr Kindergarten obligatorisch, und die Gemeinden sind verpflichtet, allen Kindern den Besuch eines zusätzlichen freiwilligen Jahres vor dem Eintritt in den obligatorischen Kindergarten zu ermöglichen. Rund die Hälfte der Kinder besuchte im Schuljahr 2016/17 den Zweijahreskindergarten.

Der erste Kindergarten im Kanton Uri wurde 1864 in Altdorf eröffnet. Mit der Eröffnung eines Kindergartens im Jahr 1889 war Erstfeld die zweite Gemeinde, die sich die Institution Kindergarten leistete. Im Jahr 1909 eröffneten mit Andermatt und Göschenen gleich zwei Gemeinden einen Kindergarten. 1923 kam Flüelen als fünfte Gemeinde dazu. Sechs Gemeinden führten im Schuljahr 1979/80 noch keinen Kindergarten. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Wanderkindergarten (ein Tag Kindergarten pro Woche) als private Institution gegründet. Die Trägerschaft übernahm die Gemeinnützige Gesellschaft. Der Kanton sicherte eine weitgehende Subventionierung vertraglich zu. Angeschlossen waren die Gemeinden Realp, Hospental, Isenthal und Bauen. Ab dem Schuljahr 1988/89 führte auch Spiringen einen Wanderkindergarten, und im Schuljahr 1992/93 trat Unterschächen dem Wanderkindergarten bei. Der Wanderkindergarten wurde bis 1998 weitergeführt.
Mit der Inkraftsetzung des neuen Schulgesetzes und der Schulverordnung im August 1998 wurden die Gemeinden verpflichtet, einen Kindergarten zu führen. Der Besuch des Kindergartens blieb aber fakultativ. Aber auch ohne Obligatorium besuchen seit vielen Jahren praktisch alle Kinder mindestens für ein Jahr den Kindergarten.
Ein Zweijahreskindergarten wurde bereits im Schuljahr 1998/99 in Isenthal, in der Kreisschule Urner Oberland, in Seelisberg, in Silenen/Bristen und in Sisikon geführt. Im Verlauf der Jahre kamen die anderen Schulgemeinden dazu.
Seit August 2014 besteht die Möglichkeit, Kindergarten und Primarstufe in einer Abteilung als Grund- oder Basisstufe zu führen. Dies allerdings nur dann, wenn es zum Erhalt eines dezentralen Schulangebotes notwendig erscheint. Im Schuljahr 2019/20 führten Isenthal, Seelisberg, Sisikon und Bristen eine Basisstufe.

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KINDERGARTEN-STATISTIK

Schuljahr Art Abt Knaben Mädchen Total
1981/82 Kindergarten 32     570
1986/87 Kindergarten 24     498
1991/92 Kindergarten 29     546
1996/97 Kindergarten 31 298 284 582
2000/01 Kindergarten 34 295 259 554
2006/07 Kindergarten 27 261 201 462
2011/12 Kindergarten 34 356 295 651
2016/17 Kindergarten       694
2019/20 Kindergarten 34     676

EREIGNISSE IM DETAIL

Mittwoch, 19. September 1888
Die Idee für einen Kindergarten in Erstfeld
An der protestantischen Kirchenratssitzung macht Pfarrer Rohr erstmals die Anregung zur Gründung eines Kindergartens in Erstfeld. Seine Gemahlin setzt hierfür alles in Bewegung.
UW 28, 29.4.2016, S. 5.

Montag, 16. September 1889
Der erste Kindergarten im Kanton Uri wird eröffnet
Auf Initiative des Pfarrer Ehepaars Rohr wird in Erstfeld der erste Kindergarten im Kanton Uri unter der Leitung von Frau Rohner in einem Holzhaus an der Schwandigasse mit 33 Kindern, wovon mehr als die Hälfte katholisch sind, eröffnet. Erste Präsidentin des Kindergartenvereins ist Frau Pfarrer Rohr.
UW 28, 29.4.2016, S. 5.

Donnerstag, 30. Juni 1910
Kindergarten für Göschenen
Der Mütterverein Göschenen gründet einen Kindergarten.
Muheim, Göschenen, 149

Montag, 30. Juni 1924
Kleinkindergarten in Flüelen
In Flüelen wird ein Kleinkindergarten eröffnet. Diese Institution hat anfänglich viele Gegner und viele argumentieren, früher sei es auch ohne diesen gegangen. Den Kindergarten besuchen im ersten Jahr 50 Kleinkinder.
UW 15, 16.4.1925

Sonntag, 16. April 1972
Kindergarten zieht ins neue reformierte Kirchgemeindehaus,
Der Kindergarten zieht ins neue reformierte Kirchgemeindehaus. Die Einwohnergemeinde bezahlte an den Bau des neuen Kindergartens einen Beitrag von 100'000 Franken sowie 50'000 Franken als Entschädigung für die Ablösung des Servituts, das immer noch auf dem Parterrelokal des Casinos lag.
UW 28, 29.4.2016, S. 5.

Samstag, 30. Juni 1973
Seedorf erhält einen Kindergarten

Stadler, Seedorf 44

Mittwoch, 4. April 2012
Landrat will Kindergartenobligatorium
Ab 2016 soll in Uri ein Kindergartenjahr obligatorisch werden. Weiter werden die Gemeinden verpflichtet, den Zweijahreskindergarten anzubieten. Der Landrat stimmt relativ deutlich mit 41:14 Stimmen der notwendigen Verfassungsänderung und beim Schulgesetz zu. Gegen das Geschäft spricht sich vor allem die SVP aus. Man vertritt die Meinung, dass der Einjahreskindergarten in Uri auch ohne Obligatorium bestens funktioniere. Zudem werde sich mit den zukünftigen Gebietsreformen und den zurückgehenden Geburtszahlen der Zweijahreskindergarten von alleine aufdrängen, ohne gesetzliche Massnahmen. Derzeit wird einzig in Seedorf und in Spiringen/Unterschächen kein Zweijahreskindergarten angeboten. Kritisiert wird zudem die jährlich wiederkehrenden Mehrkosten von maximal 478`800 Franken, wenn alle den Zweijahreskindergarten besuchen würden. Die Mehrkosten sind von den Gemeinden zu tragen, wobei sich der Kanton in Form von Pauschalbeiträgen für Schülerinnen und Schüler beteiligt. Die übrigen Parteien sprechen sich grundsätzlich für das Gesetzespaket aus. Sie argumentierten vor allem mit der Standortattraktivität und der Chancengleichheit. Das letzte Wort zum Schulgesetz hat nun das Urner Volk, das sich in einer Volksabstimmung dazu äussern kann. Zum Gesetzespaket gehören auch Änderungen der Schulverordnung, insbesondere die Anhebung der Klassengrösse bei Zweijahrgangsabteilungen von 20 auf 22 Kinder.
UW 26, 7.4.2012

Sonntag, 23. September 2012
Ja zum Kindergartenobligatorium
Die Urnerinnen und Urner sprechen sich für die Einführung des Kindergartenobligatoriums aus. Sie nehmen beide entsprechenden Vorlagen an – eine davon deutlicher als die andere. Ein Ja gibt es von der Urner Stimmbevölkerung einerseits zur Änderung des Gesetzes über die Schule und Bildung. Das Schulgesetz wurde mit rund 5000 Ja-Stimmen gutgeheissen (Nein-Stimmen: 3600). Knapper fiel die Abstimmung über die Einführung des Zweijahreskindergartens aus: Der Einführung des Kindergartenobligatoriums stimmen fast 4800 Urnerinnen und Urner zu. 4200 Stimmberechtigte lehnten diese Vorlage ab. Neben den beiden Vorlagen zum Kindergartenobligatorium sprachen sich die Urnerinnen und Urner auch deutlich für die Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen aus, und zwar mit 6500 Ja- zu 2100 Nein-Stimmen.
UW 75, 26.9.2012

Montag, 17. August 2015
Kindergarten Jakobsried wird wiedereröffnet
Aufgrund steigender Schülerzahlen wird die Schule Altdorf ab dem Schuljahr 2015/16 einen zusätzlichen Kindergarten im Jakobsried eröffnen. Bis im Sommer wurden am Standort Jakobsried verschiedene Massnahmen umgesetzt, damit Mitte August in den neuen Räumlichkeiten gestartet werden kann.
UW 29, 18.4.2015, S. 1.

Samstag, 9. April 2016
Der Protestantische Kindergartenverein ist Geschichte
1889 wurde der erste evangelisch-reformierte Kindergarten gegründet In Erstfeld gab es seit 127 Jahren den protestantischen Kindergartenverein. Wegen Umstrukturierung und Mangel an Vorstandsmitgliedern wird der Verein nun aufgelöst.
UW 28, 29.4.2016, S. 5.

Dienstag, 16. August 2016
In Uri ist der Kindergartenbesuch nun obligatorisch
Von den Anfängen des Kindergartens hat es 128 Jahre gedauert, bis alle Kinder im Kanton Uri die Möglichkeit haben, einen Kindergarten zu besuchen. Ab Schuljahr 2016/17 ist der Besuch nun von einem Jahr Kindergarten obligatorisch, und die Gemeinden sind verpflichtet, allen Kindern den Besuch eines zusätzlichen freiwilligen Jahres vor dem Eintritt in den obligatorischen Kindergarten zu ermöglichen. Rund die Hälfte der Kinder besucht im neuen Schuljahr den Zweijahreskindergarten.
UW 65, 17.8.2016, S. 3.

Sonntag, 25. September 2016
Ein Volksentscheid mit Symbolcharakter
Die Kinder- und Jugendförderung geniesst in Uri seit Jahren einen hohen Stellenwert. Mit einem deutlichen Ja zum Gesetz über die Förderung von Kindern und Jugendlichen sorgt das Urner Stimmvolk dafür, dass die Kinder- und Jugendförderung im Kanton künftig auch rechtlich verankert ist. 64,3 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger heissen die Vorlage gut. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz ist ein Rahmenerlass, der Zweck, Zuständigkeiten, Organisation, Aufgaben und Finanzierung der ausserschulischen Kinder- und Jugendförderung in Uri regelt. Der Regierungsrat hat dem Stimmvolk die Annahme des Gesetzes empfohlen. Als einzige Partei hat die SVP die Vorlage abgelehnt.
UW 77, 28.9.2016, S. 2.

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 16.3.2018