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BEZIEHUNGEN

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Einzelne Urner Lands- und Bezirksgemeinden

Sonntag, 13. Mai 1849
Bezirksgemeinde vom 13. Mai 1849
Ort: Lehnplatz, Altdorf
Landammann: Karl Franz Lusser
Landschreiber: Gisler
Quelle: Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 069-074; Nr. 20, 16.05.1849, S. 095-097; Nr. 21, 23.05.1849, S. 099-101.

GESCHÄFTE UND BESCHLÜSSE

Wahl eines Mitgliedes des Siebnergerichts zu Reuss und Schächen
Zum neuen Mitglied des Siebnergerichts zu Reuss und Schachen wird alt Regierungsrat Karl Emanuel Müller ernannt.
Quelle: Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 69; Nr. 20, 16.05.1849, S. 95;
> Antrag und Unterlagen
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Vorschlag des Landrates betreffend die Reusskorrektion
Die Bezirksgemeinde beschliesst mit dem Werk der Reusskorrektion sofort zu beginnen. Der Fluss wird von der Seedorfer Brücke bis in den See nach dem Plan von Ingenieur Karl Emanuel Müller gerade geführt und bis zur Attinghauser Brücke fortgesetzt, soweit die verfügbaren Mittel ausreichen. Das nötige Allmendland ist unter der Bedingung der möglichsten Urbarmachung des verlassenen Reussbetts bewilligt. Die Güterbesitzer sind zur Abtretung des benötigten Eigenlandes gegen die beim Strassenbau übliche Entschädigungsweise gesetzlich verpflichtet. Die Wehresteuern haben in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Wuhrpflicht zur Reusskorrektion mitzuwirken. Zu den Arbeiten sind vorzugsweise und so viel möglich Landleute anzustellen und zu verwenden.
Quelle: Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 69 f.; Nr. 20, 16.05.1849, S. 95 f.
> Antrag und Unterlagen
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Antrag des Landrates für bessere Benutzung der Allmend
Die Bezirksgemeinde spricht sich grundsätzlich für eine bessere Benutzung der Allmenden aus. Einerseits soll der jährliche Nutzen der Allmenden möglichst gesteigert werden, anderseits sollen auch die von diesem Gemeingut fliessenden Vorteile gemeinschaftlicher verteilt werden. Eine Kommission wird beauftragt, einen Vorschlag über die Art und Weise einer bessern Allmendnutzung vorzuberaten und auszuarbeiten, und einer künftigen Bezirksgemeinde zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen.

Diese Kommission wird aus 23 Mitgliedern bestehen, von denen 7 sofort durch die Bezirksgemeinde, und jede der 16 Gemeinden ein Mitglied innert Monatsfrist zu wählen und der Kanzlei einzugeben hat.

Es werden folgende Mitglieder gewählt:
- Regierungsrat Infanger von Altdorf, Präsident,
- Regierungsrat Arnold von Bürglen
- Ratsherr Alois Gisler von Altdorf
- Ratsherr Johann Infanger von Isenthal
- Schullehrer Josef Maria Walker von Silenen
- Ratsherr Anton Gammann von Schattdorf
- alt Richter Kaspar Anton Bumann von Wassen.

Quelle: Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 70; Nr. 21, 23.05.1849, S. 99 f.
> Antrag und Unterlagen
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Antrag des Landrates für eine bessere Verwendung des A Pro-Fideikommis-Gutes
Die Bezirksgemeinde beschliesst auf Antrag einer eigens hierfür ein gesetzten Kommission: Das A Prosche Fidei-Kommiss-Gut soll für die Errichtung einer Erziehungsanstalt für arme Kinder verwendet werden. Zu diesem Zwecke sollen die bisher üblichen Unterstützungen vermindert und dadurch Ersparnisse gemacht werden. In der Anstalt sind zunächst nur arme, aber bildungsfähige Kinder aus den verschiedenen Gemeinden des Bezirkes, nach Verhältnis der Volks- und Armenzahl, und mit Berücksichtigung der Verwandtschaft des Herrn Apro selig. Die Aufsichts- und Verwaltungskommission kann spätere Aufnahmen von Kindern vermögender Eltern gegen ein festzusetzendes Kost- und Lehrgeld gestatten, sofern dieses ohne Nachteil der Erziehung der Armen geschehen kann.
Die weitere Ausführung und Vollziehung dieses Beschlusses sowie die Aufsicht und Obsorge dieser Anstalt wird einer Kommission von neun Mitgliedern übertragen. Diese Kommission besteht aus den in der A Proschen Stiftungsurkunde bezeichneten drei Verwaltern und sechs vom Landrat zu bezeichnenden Mitgliedern aus den verschiedenen Landesgegenden.

Quelle: Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 71; Nr. 21, 23.05.1849, S. 100 f.
> Antrag und Unterlagen
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Vorschlag des Landrates, betreffend Bürgerrecht alter Ansässen
Die Bezirksgemeinde beschliesst, den Gegenstand zur nochmaligen Beratung an die Verfassungskommission zu überweisen.
Quelle: Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 71 f.;
> Antrag und Unterlagen
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Siebengeschlechtsbegehren der Alpgenossen von Sittlisalp
Die Bezirksgemeinde erteilt den Alpgenossen von Sittlisalp in Folge des gestellten Siebengeschlechtsbegehrens das Privilegium, ihre Meisrinder in dem sogenannten Alprecht «Kärscheln» aufzutreiben und zu sömmern auf abermals sechsjährige Dauer, mit dem Vorbehalt, dass die gegenwärtige Begünstigung unbeschadet sein solle.
Quelle: Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 72 ff.; Nr. 21, 23.05.1849, S. 101.
> Antrag und Unterlagen
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Siebengeschlechtsbegehren zu Gunsten der Armenverwaltung Altdorfs
Auf Antrag des Landrats bewilligt die Bezirksgemeinde der Gemeinde Altdorf zwischen dem Bifang, dem äussern Giessen und dem Wege nach Seedorf liegende Stück Allmendland zur 60jährigen Benutzung für ein neu zu errichtendes Armenarbeitshaus, jedoch unter der Bedingung, dass auf den Fall späterer Abänderungen in der Benutzungsweise der Allmend der dermalige Wert dieses Stück Landes, der Gemeinde Altdorf in Anschlag gebracht werden soll.
Quelle: Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 74; Nr. 21, 23.05.1849, S. 101.
> Antrag und Unterlagen
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Entlassung und Wahl des Landmarchers
Als Nachfolger von Ratsherr Josef Anton Gisler von Spiringen wird Gemeindeweibel Michael Gisler von Spiringen als Landmarcher gewählt.
Quelle: Abl UR 1849, Nr. 16, 18.04.1849, S. 74; Nr. 21, 23.05.1849, S. 101.
> Antrag und Unterlagen
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 02.02.2022