LEBENSBEREICHE

Allgemeines Alter Arbeit und Wirtschaft Bauen, Wohnen, Haushalt Bildung und Schule Das liebe Geld Digitalisierung Essen und Trinken Familie Gesellschaft und Soziales Mode Gesundheit Jugend Kommunikation, Medien Militär, Landesverteidigung Mobilität und Verkehr Recht und Justiz Religion und Glauben Sicherheit und Ordnung Sport und Freizeit Staat und Politik Straftaten Umwelt Unfälle

Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen

LB UR (1823) Bd I S. 130.
Vorrecht der Zinsen auf den «Blumen» des Unterpfands (Art. 142 LB)
Mittwoch, 1. Januar 1823
   
«Wer jemanden ein Gut um Zins giebt, oder Kapital auf einem Gut hat, der mag vor jedermann auf den Blumen des Jahrs für den Zins greifen. Es ist daher kein Lehemann noch Güterbesitzer, auf denen Kapital haftet, befugt vor St. Martins-Tag den Blumen zu verkaufen und abführen zu lassen, er habe dann zuvor mit denen, so Zins darauf haben, abgemacht, oder hoheitliche Erlaubniß dafür erhalten. Denn wer den Blumen vor St. Martins-Tag kauft, benutzt oder abführt, mag von denen, so Zins auf dem Gut haben, für den diesjährigen Zins um so viel Werth, als er benutzt oder abgeführt, angegriffen werden, und hat der neue an St. Martins-Tag verfallene Zins bis 8 Tag nach St. Martini dies Vorrecht auf den diesjährigen Blumen, und mag das den Blumen nutzende Vieh, wenn es auch nicht des Zinsmanns wäre, dafür ins Pfand genommen werden. Nach den 8 Tagen aber geht der erst wachende Creditor vor.»
    
LB UR 1823 Bd I, S. 130 / LR 28.12.1830; LB UR 1842 Bd III, S. 37.
-------------------------

 

 
JUSTIZWESEN

Allgemeines
Rechtsbegriffe

GERICHTSWESEN

Die Gerichtsbarkeit in Uri
Das Obergericht
Das Landgericht Uri
Das Landgericht Ursern
Staatsanwaltschaft und Verhöramt
Jugendgerichtsbarkeit
Schlichtungsbehörde

Ehemalige Gerichtsinstanzen

BUNDESGESETZGEBUNG

Bundesverfassung (externer Link)
Gesetzgebung (externer Link)

KANTONALE GESETZGEBUNG

Verfassungen
Gesetzgebung (externer Link)

Das alte Urner Landbuch
Das Urner Landbuch von 1823 ff.
Amtliche Sammlung der Gesetze
Das Landbuch von 1891
Sammlung der Gesetze, 1891-1958
Das Urner Rechtsbuch (Link)

STRAFRECHT

Allgemeines
Polizei
Strafrecht
Strafgerichtsbarkeit
Strafanstalten und Richtstätten

STRAFTATEN

Kriminalstatistik
Einzelne Delikte mit Statistik
Todesstrafe

GRUNDRECHTE

Bürgerrecht
Stimm- und Wahlrecht





Amtszwang

 

 

 

 

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 26.8.2018