LEBENSBEREICHE

Allgemeines Alter Arbeit und Wirtschaft Bauen, Wohnen, Haushalt Bildung und Schule Das liebe Geld Digitalisierung Essen und Trinken Familie Gesellschaft und Soziales Mode Gesundheit Jugend Kommunikation, Medien Militär, Landesverteidigung Mobilität und Verkehr Recht und Justiz Religion und Glauben Sicherheit und Ordnung Sport und Freizeit Staat und Politik Straftaten Umwelt Unfälle

Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen

LB UR (1842) Bd III S. 163-164
Holz-Waldungen, Holzfrevel durch Schmalvieh (zu Art. 295 LB)
Mittwoch, 14. Mai 1834
   
«Auf die vom l. Gemeindsrath von Seedorf eingekommene Beschwerde, daß durch auffallendes Freveln jeder Art, so wie durch das Schmalvieh das in großer Anzahl da geweidet und gehütet zu werden pflegt, der Bodenwald äußerst beschädigt, und der junge Nachwachs des Waldes verhindert werde, fand sich der w. w. Rath von der Nothwendigkeit durchdrungen, solch schädlichem Mißbrauche Schranken zu setzen, bewogen, das Weiden und Hüten der Ziegen und Schafe, und das Hauen von Palmenstöcken bei Gl. 6 Buße von jedem Stocke; das Grißen, Grißnadeln schaben und Härden, so wie das Tannenstumpen und Würzenhauen bei Gl. 8 Buße von jedenmale, und endlich das Freveln von Tannbäumen großer oder kleiner bei Gl. 26 Buße von jedem Stocke, im vorbenannten Bodenwald von der Hängdenstraße hinweg, so weit er sich erstreckt, auf unbestimmte Zeit, mit dem Beisatze hochobrigkeitlich zu verbieten, daß von allen vorbenannten Bußen dem Ankläger die Hälfte zu kommen solle, was hiemit zu Jedermanns Verhalt öffentlich bekannt gemacht wird. Es soll in Zukunft aus diesem Wald ohne vorherige eingeholte hoheitliche Bewilligung kein Holz mehr verkauft werden.»

> Art. 299 (LB UR (1826) Bd II S. 049-057)

    
Beschluss Landrat vom 14. Mai 1834 und 29. April 1837.
-------------------------

 

 
JUSTIZWESEN

Allgemeines
Rechtsbegriffe

GERICHTSWESEN

Die Gerichtsbarkeit in Uri
Das Obergericht
Das Landgericht Uri
Das Landgericht Ursern
Staatsanwaltschaft und Verhöramt
Jugendgerichtsbarkeit
Schlichtungsbehörde

Ehemalige Gerichtsinstanzen

BUNDESGESETZGEBUNG

Bundesverfassung (externer Link)
Gesetzgebung (externer Link)

KANTONALE GESETZGEBUNG

Verfassungen
Gesetzgebung (externer Link)

Das alte Urner Landbuch
Das Urner Landbuch von 1823 ff.
Amtliche Sammlung der Gesetze
Das Landbuch von 1891
Sammlung der Gesetze, 1891-1958
Das Urner Rechtsbuch (Link)

STRAFRECHT

Allgemeines
Polizei
Strafrecht
Strafgerichtsbarkeit
Strafanstalten und Richtstätten

STRAFTATEN

Kriminalstatistik
Einzelne Delikte mit Statistik
Todesstrafe

GRUNDRECHTE

Bürgerrecht
Stimm- und Wahlrecht





Amtszwang

 

 

 

 

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 26.8.2018