LEBENSBEREICHE

Allgemeines Alter Arbeit und Wirtschaft Bauen, Wohnen, Haushalt Bildung und Schule Das liebe Geld Digitalisierung Essen und Trinken Familie Gesellschaft und Soziales Mode Gesundheit Jugend Kommunikation, Medien Militär, Landesverteidigung Mobilität und Verkehr Recht und Justiz Religion und Glauben Sicherheit und Ordnung Sport und Freizeit Staat und Politik Straftaten Umwelt Unfälle

Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen

LB UR (1842) Bd III S. 169-170
Holz-Waldungen, Holzfrevel in Bannwäldern (zu Art. 299 LB)
Donnerstag, 25. Juni 1840
   
«Der w. w. Landrath.
In Betracht der Nothwendigkeit, daß über Frevel in Bannwäldern dem Richter eine höhere Strafkompetenz, als nur über Vergehen in den Scheitwäldern eingeräumt werde, und auf den Antrag des w. w. Raths
Beschließt und verordnet hiemit:
1) Es sei auf jeden in einem Bannwalde gefrevelten Stock Holz eine Buße von wenigstens Gl. 5 bis höchstens Gl. 20 nebst dem jedesmaligen Verlust des Holzes festgesetzt.
2) Der gegenwärtige Beschluß soll durch das Wochenblatt zu Jedermanns Verhalt veröffentlicht werden.»

> Art. 299 (LB UR (1826) Bd II S. 049-057)

    
Beschluss Landrat vom 25. Juni 1840.
-------------------------

 

 
JUSTIZWESEN

Allgemeines
Rechtsbegriffe

GERICHTSWESEN

Die Gerichtsbarkeit in Uri
Das Obergericht
Das Landgericht Uri
Das Landgericht Ursern
Staatsanwaltschaft und Verhöramt
Jugendgerichtsbarkeit
Schlichtungsbehörde

Ehemalige Gerichtsinstanzen

BUNDESGESETZGEBUNG

Bundesverfassung (externer Link)
Gesetzgebung (externer Link)

KANTONALE GESETZGEBUNG

Verfassungen
Gesetzgebung (externer Link)

Das alte Urner Landbuch
Das Urner Landbuch von 1823 ff.
Amtliche Sammlung der Gesetze
Das Landbuch von 1891
Sammlung der Gesetze, 1891-1958
Das Urner Rechtsbuch (Link)

STRAFRECHT

Allgemeines
Polizei
Strafrecht
Strafgerichtsbarkeit
Strafanstalten und Richtstätten

STRAFTATEN

Kriminalstatistik
Einzelne Delikte mit Statistik
Todesstrafe

GRUNDRECHTE

Bürgerrecht
Stimm- und Wahlrecht





Amtszwang

 

 

 

 

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 26.8.2018