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Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen

LB UR (1823) Bd I S. 174-175
Ordnung der Jahr- und Vieh-Märkte (Art. 197 LB)
Mittwoch, 1. Januar 1823
   
«Es sollen 4 eigentliche Jahrmärkte gehalten werden, und zwar 2 Mayenmärkte, der erste am ersten Donnerstag im May, und der 2te drey Wochen nachher, und so ein hoher Festtag darauf fällt, dann eine Woche später. Der 3te Jahrmarkt ist am Donnerstag vor St. Gallus, und der 4ten am Donnerstag vor St. Martins Tag. Die übrigen 4 Märkte sind am Donnerstag vor Lichtmeß, am 4ten Donnerstag in der Fasten, am Donnerstag vor St. Niklaus, und am Donnerstag vor hl. Weihnacht. Die Viehmärkte 4 Tage nacheinander werden gehalten am 25sten Sept. zu Spiringen, am 26sten auf dem Schächengrund bey Altdorf, am 27sten zur Klus in Erstfeld, und am 28sten in Steg. Wenn auf einen dieser Tage ein Sonntag fällt, wird der darauf treffende Markt am Samstag, und so der oder die allenfalls vorgehenden auch ein Tag früher, als sonst bestimmt sind, gehalten. Die 2 Märkte in Ursern sind Anfangs Brachmonats und Ends Sept.»

> Ergänzung Art. 197: Markt in Silenen und Amsteg (LB UR (1826) Bd II S. 022)

    
LG 1668; LB UR 1823 Bd I, S. 197 ff. / LR 2.5.1824; LB UR 1826 Bd 2, S. 22.
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 26.8.2018