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Themen des Eisenbahnwesens in Uri im Detail

Das Projekt Segesser will den Bahnhof zu Altdorf rücken

Die Gemeinde Altdorf liess von Ingenieur Karl Ludwig Segesser in Luzern ein neues Projekt ausarbeiten. Nach diesem Gutachten waren für die Annäherung der Station an die Ortschaft drei langgezogene Kurven notwendig. Das Stationsgebäude kam auf den bestehenden Wegen 850 Meter vom Rathaus entfernt zu liegen, also 450 Meter weniger weit als beim offiziellen Projekt. Das Projekt Segesser wies zwar aufgrund von vermehrten Expropriationen und Erdarbeiten Mehrkosten von 45'000 Franken auf. Doch man glaubte, «ein sicheres Äquivalent» hierfür nachweisen zu können. So wurde in dem Gutachten der Standpunkt vertreten, dass der bedeutende Lokalverkehr nur mit der Näherrückung der Bahn erhalten werden könne. Diese Annäherung gebiete zudem der «Charakter von Altdorf als Hauptort des Kantons und als Sitz der Behörden». Vor allem war man der Ansicht, dass nebst «materiellen Rücksichten» auch «moralische Beweggründe» bei der Standortfrage massgebend sein sollten, da das Projekt Beckh/Gerwig, welches die technische Grundlage für die Subventions- und Konzessionserteilung gebildet hatte, eine distanzmässige Entfernung des Bahnhofs vom Rathaus von lediglich 550 Meter vorgesehen hatte: «Man musste im guten Glauben sein, dass doch die Tendenz, die der Traçirung von solchen ganz ausgesprochenen Annäherungen an Ortschaften wie Altdorf zu Grunde gelegen hatte, auch bei der Ausarbeitung des Projektes im Auge behalten würde.» Man leitete daraus zwar keine rechtliche, jedoch eine moralische Verbindlichkeit ab, «die nur dann dahinfallen könnte, wenn sich die Unmöglichkeit einer solchen Anordnung herausstellen würde oder auch die für eine solche Anlage notwendigen Opfer die finanziellen Mittel der Gesellschaft überschreiten müssten.»
Quellen / Literatur: StAUR R-720-12/37; siehe auch: UZ 11/15.3.1879; UW 11/15.3.1879; Gisler-Jauch Rolf, Ein kleiner Abriss über die Wunsch- und Standorte der Bahnhöfe Altdorf und Flüelen, in: HNBl UR 1994/1995, S. 49 ff.

EREIGNISSE ZUM THEMA

1879  / Montag, 10. März 1879
Regierungsrat unterstützt Gemeinde Altdorf bei der Bahnhofwahl
Der Urner Regierungsrat «zollt» diesem Projekt Segesser mit dem dorfnahen Bahnhof Beifall und empfiehlt dieses «nachdrucksam» dem eidgenössischen Post- und Eisenbahndepartement.
Quellen / Literatur: Abl UR 1879, Nr. 13, S. 118.
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1879  / Samstag, 12. April 1879
Abordnung der Gemeinden Altdorf und Flüelen bei Bundesrat Emil Welti
Im April 1879 sprich eine Abordnung der Gemeinden Altdorf und Flüelen beim Vorsteher des Post- und Eisenbahndepartements, Bundesrat Emil Welti, vor. Die Delegation bilden Landeshauptmann Joseph Huber, der Flüeler Ratsherr Rudolph Tobler und Dr. Franz Schmid
Quellen / Literatur: UW 15, 12.4.1879.
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1879  / Samstag, 3. Mai 1879
Gotthardbahn-Direktion besteht auf der geradlinigen Linienführung
In der Stellungnahme der Gotthardbahn-Direktion zum Projekt Segesser hält der Stellvertreter des Oberbauingenieurs, Eduard Gerlich, fest, dass anstelle der geplanten geradlinigen Linienführung drei Kurven die Strecke um 118 Metern verlängern würden. Bezüglich der moralischen Verpflichtungen hält der Bericht fest: «... moralische Verpflichtungen gebe es bei der Gotthardbahn eben viele und unter diesen befinde sich auch jene, welche es der Direktion zur Pflicht mache, mit den gegebenen finanziellen Mitteln eine dem internationalen Verkehr entsprechende Bahnanlage zu Stande zu bringen; übrigens habe man Rücksicht genommen, sonst wäre für Altdorf und Flüelen zusammen nur eine Station auch genügend gewesen.» Hinsichtlich der Grösse der Station wird festgehalten, dass diese immer «erweiterungsfähig» sei, und jedenfalls «das Angemessene in dieser Richtung» geschehen werde, sobald dafür «ein wirkliches Bedürfnis» sich zeige.
Quellen / Literatur: UW 18, 3.5.1879; Gisler-Jauch Rolf, Ein kleiner Abriss über die Wunsch- und Standorte der Bahnhöfe Altdorf und Flüelen, in: HNBl UR 1994/1995, S. 51 f.
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1879  / Freitag, 11. Juli 1879
Passarelle und Baumallee anstelle den gewünschten Standorten der Bahnhöfe
Anfangs Juli genehmigt der Bundesrat die von der Gotthardbahndirektion vorgelegten revidierten Pläne der Bahnstationen in den Gemeinden Flüelen, Altdorf und Erstfeld und teilt dies per Schreiben dem Urner Regierungsrat mit. Für Flüelen verbleibt der Bahnhof auf der Seeseite. Dafür soll - sofern die Gemeinde das wünscht - eine Passarelle erstellt werden. Die Gemeinde Flüelen muss sich jedoch verpflichten, die Hälfte der Erstellungskosten mit höchstens Fr. 3'500 an die Bahnverwaltung zu vergüten. Auch der Bahnhof Altdorf bleibt an seinem geplanten Standort. Als Entschädigung hat die Gotthardbahndirektion auf ihre Kosten «eine angemessene, mit Trottoir und Baumalleen versehene Zufahrtsstrasse» zur Station zu erstellen. Das Schreiben äussert sich auch zu einer eventuellen Verlegung der geplanten Rangier- und Maschinenstation von Erstfeld nach Flüelen
Quellen / Literatur: Kopie des Schreibens des Schweiz. Post- und Eisenbahndepartement an Landammann und Regierungsrath des Kantons Uri vom 11.7.1879 (StA URR- 720-12/36).
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1882  / Donnerstag, 13. April 1882
Kanton übernimmt den Unterhalt der Bahnhofstrasse
Nachdem die Gotthardbahngesellschaft die ihr überbundene Erstellung der Zufahrtsstrasse zur Station Altdorf ausgeführt hatte, wurde sie durch bundesgerichtlichen Entscheid des Unterhalts enthoben. Vom Landrat wird - gegen den Protest der Vertreter Urserns - beschlossen, dass der Unterhalt auf Rechnung des Kantons zu übernehmen sei, da diese Strasse nicht einzig der Gemeinde Altdorf, sondern auch mehreren anderen Gemeinden und dem öffentlichen Personen-, Waren- und Marktverkehr überhaupt zur Verbindung mit der Gotthardbahn diene.
Quellen / Literatur: Verhandlungen des Landrates 12./13. April 1882, in: Abi UR 1882/185; UW Nr. 15/1882.
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 23.05.2021