URI UND SEIN VERKEHR

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Verkehrsmittel in Uri - Ereignisse

Allgemeines

1283  / Montag, 29. März 1283
Manifest König Rudolfs an italienische Kaufleute
König Rudolf I. lässt an die Kaufleute Italiens, der Romagna, Tusziens, Siziliens, Apuliens, Kalabriens, der Terra di Lavoro und sogar Sardiniens ein Manifest schreiben. Er ruft diese darin auf, bei ihren Fahrten nach den Messen Frankreichs, der Champagne und Flanderns sich des Passes (Gotthard) zu bedienen. Er teilt ihnen mit, dass er von den Strassenräubereien gehört habe. Nun wolle er für sie den Verkehr sicher machen. Er habe alle Edlen, welche vom Reiche das Geleitsrecht von den Bergen Lothringens bis zu den Alpen zu Lehen haben (Freiherren von Rothenburg, die Grafen von Froburg und Homberg, der Bischof von Basel, der Graf von Pfirt und der Abt von Murbach), vor sich gerufen und mit ihnen angeordnet, dass jeder den Kaufleuten nach Bezahlung des Zolls ein sicheres Geleit gewähre und ihnen nach einem allfälligen Überfall zur völligen Rückerstattung des Geraubten verpflichtet sei. Seine Geleitsherren hätten sich ihm dafür verbürgt. Deshalb wünsche er, dass alle diese Strasse benützen und in ihn volles Vertrauen haben.
Schulte Aloys, Geschichte des mittelalterlichen Handels und Verkehrs zwischen Westdeutschland und Italien, Band 1, S. 185 f.
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1780  / Mittwoch, 26. Januar 1780
Zwei Männer im Schneesturm getötet
Nach einem Schneesturm werden zwei Männer von Ursern eine Viertelstunde oberhalb Hospental im Schnee erstickt aufgefunden.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 100 f.
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1882  /
Pferdepost über den Gotthard eingestellt
Mit dem Betrieb der Gotthardbahn wird die Pferdepost über den Gotthard eingestellt. Auch das eigenständige Postgebäude muss der Gotthardbahn weichen. Die Postablage wird im Gasthaus Wilhelm Tell eingerichtet.

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1921  / Donnerstag, 8. September 1921
Wasserlandung in Flüelen
Im Hinblick auf den kommenden Flugtag in Flüelen landet ein Doppeldecker mit Fliegerleutenant Pillichody im Hafenbecken.
UW 37, 10.9.1921
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1996  / Donnerstag, 18. April 1996
Bundesrat Moritz Leuenberger auf Besuch
Auf Einladung des Urner Regierungsrates weilt Bundesrat Moritz Leuenberger im Rathaus in Altdorf. Der Regierungsrat darf den neuen Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements (EVED) zum ersten Mal im Kanton Uri empfangen. Bei dem Treffen werden folgende Themenbereiche besprochen: die AlpTransit-Situation im Kanton Uri, die Strassenumfahrungen von Flüelen und Sisikon, der Chemiewehrstützpunkt Gotthard, die Anliegen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanz-kraft der Bergkantone, die Haltung des Bundesrates zum Landverkehr und die bilateralen Verhandlungen mit der EU.
UW 102, 31.12.1996
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2012  / Mittwoch, 1. August 2012
Acht Unfälle am Nationalfeiertag
Einen unfallreichen Nationalfeiertag erlebte der Kanton Uri. Acht Unfälle und neun Verletzte, so die Bilanz. In Hospental verletzt sich ein Motorradfahrer bei einem Selbstunfall. In Realp ereignen sich gleich zwei Unfälle. Ein Zürcher Motorradlenker verletzt sich bei einer Selbstkollision auf der Furkastrasse. Zwischen Realp und Zumdorf verletzen sich am gleichen Tag nach einem Überholmanöver ein Motorradlenker und zwei Radfahrer. In Gurtnellen verursacht ein Urner Motorradlenker in der Linkskurve nach der Meitschligenbrücke einen Selbstunfall, bei dem er sich verletzt. Am gleichen Tag überholt ein Urner Personenwagenlenker in der Steglauigalerie zwischen Andermatt und Göschenen einen Velofahrer, wobei er das Hinterrad des Fahrrades touchiert. Auf der Sustenpassstrasse führte ein Bremsmanöver zu einem Selbstunfall. Ein Aargauer Motorradfahrer kann bei einem Bremsmanöver beim Restaurant Sustenbrüggli eine Kollision mit einem Stein der Strassenböschung nicht verhindern und verletzte sich. In Altdorf verursacht ein Rollerfahrer am frühen Morgen in der Allmendstrasse einen Selbstunfall. In Flüelen schliesslich fährt ein Zürcher Personenwagenlenker auf der Axenstrasse in Richtung Süden. Bei der alten Kirche will er ins Dorf abbiegen, wobei er einen entgegenkommenden Urner Rollerfahrer übersieht.
UW 60, 4.8.2012
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2014  / Mittwoch, 1. Januar 2014
Neue Vorschriften für Autofahrer
Wenn bei einem Park- oder Tempovergehen der tatsächliche Lenker nicht bekannt ist, muss neu der Fahrzeughalter die Busse bezahlen. Er kann sich nicht mehr damit herausreden, dass er selber nicht gefahren sei und nicht wisse, wer sonst das Auto gelenkt habe. Auto- und Motorradfahrer müssen vom 1. Januar an auch am Tag das Licht einschalten, sonst droht eine Busse von 40 Franken. Die Pflicht gilt nicht für Mofas, E-Bikes, Velos und Fahrzeuge, die vor 1970 in Verkehr gesetzt wurden. Während einer dreijährigen Probezeit dürfen Neulenker am Steuer nicht mehr als 0,1 Promille im Blut haben. Das Alkoholverbot gilt zudem für Fahrschüler, Fahrlehrer sowie Begleitpersonen von Lernfahrern.
www.beobachter.ch
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2015  / Mittwoch, 18. März 2015
Motorschlittenfahren wird in Uri grundsätzlich verboten
Die neue Strassenverordnung enthält mehrere wichtige Änderungen. So wird die Benutzung von Motorschlitten und Raupenfahrzeuge in freiem Gelände grundsätzlich verboten. Und zwar aus dem Grund, weil solche Mobile für Freizeitzwecke genutzt werden. Unbefestigte Strassen und Wege sowie Waldgebiete seien aber ein wichtiger Erholungs- und Rückzugsort für Menschen und Tiere. Im Landrat herrscht diesbezüglich Einigkeit, dass man Fahrten «just for fun» nicht möchte. Die Benutzung solcher Fahrzeuge wird deshalb einer Bewilligungspflicht unterstellt. Ausnahmen sind möglich für Armee. Weiterhin gibt es eine Bewilligungspflicht für Veranstaltungen, die den Verkehr beeinflussen. Neu werden sämtliche Gesuche von der Kantonspolizei entgegengenommen. Bis anhin war die Baudirektion Anlaufstelle bei Bewilligungen für Umzüge und Versuchsfahrten und die Kantonspolizei für die übrigen Bewilligungen.
UW 21, 21.3.2015, S. 2 und 4.
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2015  / Mittwoch, 22. April 2015
Toni Epp übernimmt das Präsidium
Toni Epp ist neuer Präsident der TCS-Sektion Uri. Er wird an der Generalversammlung der TCS-Sektion Uri einstimmig zum Nachfolger von Oskar Vollenweider gewählt, der nach fünf Jahren aus beruflichen Gründen seine Demission eingereicht hat.
UW 30, 22.4.2015, S. 26.
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2015  / Freitag, 8. Mai 2015
Wintersperren auf den Urner Pässen
Die Schneeräumung der Klausenpassstrasse ging schneller voran als geplant. Der Pass kann um 8.00 Uhr geöffnet werden. Damit öffnet der Klausenpass früher als geplant. Ursprünglich war die Öffnung für den 22. Mai vorgesehen. An diesem Datum ist weiterhin die Öffnung des Gotthardpasses geplant. Die Wintersperre auf dem Furkapass dauert voraussichtlich noch bis am 3. Juni, der Susten soll ab dem 12. Juni wieder befahrbar sein. Der Oberalppass ist bereits seit dem 24. April wieder für den Verkehr freigegeben.
UW 35, 9.5.2015, S. 2.
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2017  / Mittwoch, 1. Februar 2017
Regierung legt Verkehrskonzept vor
Verkehrspolitisch ist im Kanton Uri einiges in Bewegung. So wurde im vergangenen Jahr nicht nur der Gotthard- Basistunnel eröffnet, sondern auch dem Bau einer zweiten Strassenröhre am Gotthard zugestimmt. Der Bau der West-Ost-Verbindung (WOV), der Autobahn-Halbanschluss Altdorf Süd und die neue Axenstrasse dürften den Verkehr auf den Urner Strassen künftig verändern. Der Bahnverkehr dürfte durch den Kantonsbahnhof Altdorf geprägt werden. Zudem gibt es Diskussionen um die Zukunft der Bergstrecke und die künftige Neat-Anbindung des Kantons. Der Regierungsrat nimmt deshalb eine verkehrspolitische Standortbestimmung vor. Darin hält er an seinen bisherigen Positionen fest. So unterstützt die Urner Regierung weitergehende Massnahmen, sollte das angestrebte Verlagerungsziel weiterhin nicht erreicht werden.
UW 3, 11.1.2017, S. 4.
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2017  / Sonntag, 10. Dezember 2017
Neuer Fahrplan
Der Fahrplanwechsel hat nur wenige Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr in Uri. Der Tellbus von Altdorf nach Luzern verkehrt mit dem Fahrplanwechsel nun auch am Sonntagabend. Bei der Auto AG Uri kommt an Samstagen und Sonntagen in den Gemeinden Bürglen, Attinghausen und Seedorf ein neues Wochenendkonzept mit mehr Verbindungen zum Tragen. In Erstfeld wird für die Anschlusssicherung der Auto AG Uri zur Gotthard-Panoramastrecke der Bahn mehr Zeit eingeräumt.
UW Nr. 98, 9.12.2017, S. 1.
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2017  / Sonntag, 10. Dezember 2017
Schneefälle sorgen für Rückstau in Uri Tessin
Schneefälle sorgen im Tessin für prekäre Strassenverhältnisse – und bis zu 8 Kilometer langen Rückstau im Kanton Uri. Auch am Montag und Dienstag ist im Tessin in südliche Richtung fast kein Durchkommen für Schwerverkehrsfahrzeuge. Die Folge: Schon am Montag ist das Schwerverkehrszentrum bis fast auf den letzten Platz gefüllt. Am Dienstagvormittag muss gar ein ausserordentlicher Warteraum auf der A2 in Attinghausen in Betrieb genommen werden. Dies führt zu einer Teilsperrung der Autobahn. Ab 7.20 Uhr ist dessen Kapazitätsgrenze erreicht und der Schwerverkehr in Richtung Süden muss in Erstfeld gewendet werden.
UW 100, 16.12.2017, S. 16.
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2018  / Samstag, 24. März 2018
2017 verunfallten auf Urner Strassen fünf Personen tödlich
Im vergangenen Jahr ereigneten sich im Kanton Uri 428 (2016: 410) polizeilich registrierte Verkehrsunfälle. Dabei haben fünf (zwei) Personen ihr Leben verloren. 23 (19) Personen verletzten sich schwer und 127 (114) leicht. Insgesamt stieg die Anzahl der verunfallten Personen gegenüber dem Vorjahr um 14,8 Prozent. Diese Erhöhung ist auf die gestiegene Anzahl der Schwer- und Leichtverletzten zurückzuführen. An den Verkehrsunfällen waren insgesamt 849 (2016: 794) Personen beteiligt. Davon waren sechs (elf) Personen Fussgänger und 843 (783) Lenker oder Mitfahrer von Fahrzeugen.
UW 23, 24.3.2018, S. 2.
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2020  / Donnerstag, 19. März 2020
Reduzierung des öffentlichen Verkehrs
Der öffentliche Verkehr wird auf Schiene und Strasse schrittweise reduziert. Fernverkehrszüge verkehren nur noch im Stunden- statt im Halbstundentakt. Nächtliche Zusatzverbindungen an den Wochenenden fallen aus. Züge des internationalen Fernverkehrs fahren noch bis an die Grenzbahnhöfe. Im Regionalverkehr werden die Takte gelockert, Halb- statt Viertelstundentakt respektive Stunden- statt Halbstundentakt.
Bei der Fluggesellschaft Swiss wird der Miniflugplan umgesetzt: Es sind nur noch ein Langstrecken- und fünf Kurzstreckenflugzeuge im Einsatz.
Die Bevölkerung wird vom kantonalen Krisenstab angehalten, den öffentlichen Verkehr nur bei Bedarf zu nutzen und den Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Grundsätzlich gilt: Die publizierten Hygiene- und Verhaltensregeln sind von allen Personen und von allen weiterhin geöffneten Betrieben konsequent umzusetzen. Die Betriebe haben sicherzustellen, dass die Vorschriften auch von ihren Kunden eingehalten werden. Der Mindestabstand von zwei Metern ist in jeder Lebenslage, sei es beim Anstehen, in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder am Arbeitsplatz einzuhalten. Die Anzahl Personen ist auch beim Transport mit der Seilbahn entsprechend zu limitieren. Seilbahnen mit Erschliessungsfunktionen sind geöffnet für Transport- und Erschliessungsfunktionen, für Bewohner und Älpler der erschlossenen Gebiete. Auf Ausflugsverkehr ist ausdrücklich zu verzichten.

www.ur.ch; www.bag.admin.ch (16.03.2020).
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2020  / Montag, 6. Juli 2020
Bundesrat ordnet Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr an
Ab heute gilt im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Er reagiert damit auf die steigenden Corona-Fallzahlen. Es brauche eine neue Balance zwischen Vorschriften und Lockerheit. Man dürfe nicht überreagieren, aber auch nicht zu lange zuwarten. Seit der Aufhebung der meisten Massnahmen sind wieder mehr Menschen mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Dabei kann der empfohlene Abstand oft nicht eingehalten werden. Der Bundesrat kommt damit auch einer Forderung der Kantone und der Verkehrsunternehmen entgegen, die sich eine einheitliche Regelung gewünscht haben. Die Maskenpflicht gilt für Personen ab zwölf Jahren. Sie gilt in Zügen, Trams und Bussen, Bergbahnen, Seilbahnen und auf Schiffen. Bisher galt im öffentlichen Verkehr die dringende Empfehlung, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen. Diese wurde aber wenig befolgt.
https://www.bag.admin.ch (2020)
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 05.03.2021