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Tierquälerei

 

EREIGNISSE ZUR TIERQUÄLEREI

2010  / Donnerstag, 1. Juli 2010
Wasserschildkröten ausgesetzt
In Erstfeld wird eine Wasserschildkröte gefunden. Gleichzeitig schwimmt in einem Teich in Seedorf schon länger ein solches Tier. Das Aussetzen ist nicht nur strafbar, sondern auch bedrohlich für einheimische Tiere und Pflanzen.
UW 55, 17.7.2010
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EHEMALIGE KANTONALE GESETZESBESTIMMUNGEN ZUR TIERQUÄLEREI

Donnerstag, 28. Dezember 1876
Verordnung über die Tierquälerei
Abl UR 1877 nach S. 016 (Beilage 1, 01-03)
Link: Gesetzestext
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 11.12.2023