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BEZIEHUNGEN

Ausland Kantone

Gesetzesbestimmungen

Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 5 (1853)
Gesetze und Verordnungen, Bd V
Beschluss für Veredelung der Viehzucht

LB UR (1853) Bd V S. 139
Beschluss für Veredelung der Viehzucht
«Die Landesgemeinde des Kantons Uri, In Erwägung, daß ein Anstreben zur Veredlung der Viehzucht, welche eine der bedeutendsten Einnahmsquellen des Landes bildet, als nützlich und nothwendig angesehen werden muß, um dadurch den Handel zu heben und der Konkurrenz benachbarter Kantone gleichen Schritt halten zu können — auf das Begehren eines Siebengeschlechtes — unterstützt durch einen Vorschlag des Landrathes, beschließt

1) Es soll durch zweckmäßige Massregeln und Verordnungen auf Verbesserung und Hebung der Pferde- und Rindviehzucht hingewirkt werden.
2) Dem Landrathe sei der Erlaß der zur Vollziehung dieser grundsätzlichen Bestimmung angemessen erachteten Verordnungen übertragen.»

Landsgemeinderekenntnis vom 4. Mai 1851.
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RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.2.2018