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BEZIEHUNGEN

Ausland Kantone

Gesetzesbestimmungen

Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 5 (1853)
Gesetze und Verordnungen, Bd V
Beschluss über kostenfreien Einzug der Verwandtschaftssteuern

LB UR (1853) Bd V S. 192.
Beschluss über kostenfreien Einzug der Verwandtschaftssteuern
«Der Landrath des Kantons Uri,
Zu Erzweckung eines kostenfreien Einzuges der Verwandt- schastssteuern,
Auf den Antrag der Gesetzesrevisions-Kommission, beschliesst:

Der zweite Satz des Art.-Landb. 101 Litt. g wird künftig lauten:
„Dessgleichen sollen sie (die Dorfgerichte) auch die Steuer von den Steuerpflichtigen ihrer Gemeinde unentgeldlich mit Anwendung aller gesetzlichen Schritte einziehen, wobei sie die Kosten zum Steuerbetrage schlagen mögen, und dem betreffenden Dorfgerichte oder Waisenamt behändigen, damit die Armen besser unterstützt und vor Kosten geschont werden."»

Landraths-Erkenntnis vom 30.12.1851.
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RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.2.2018