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Gesetzesbestimmungen

Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 5 (1853)
Gesetze und Verordnungen, Bd V
Beschluss zur Erläuterung des Gesetzes über die Verwandtschaftssteuern

LB UR (1853) Bd V S. 271-272.
Beschluss zur Erläuterung des Gesetzes über die Verwandtschaftssteuern
«Der Bezirksrath von Uri,
Nach Kenntnissnahme einer Zuschrift der Gemeindearmenpflege von Erstfeld, womit dieselbe eine Erläuterung des Steuergesetzes in dem Sinne verlangte, dass vorab die zwei ersten Verwandtschaftsgrade, Vatermark, zur Besteurung und zum Unterhalte Unterstützungsbedürftiger anzuhalten, und aber die betreffende Gemeindsarmenpflege erst dann, wenn der erste und zweite Grad hiezu allein nicht vermögend seien, an der Stelle, der durch das neue Steuergesetz der Steuer enthobenen weitern Verwandtschaftsgrade in Mitleidenschaft gezogen werden dürfe,
Nach genommener Einsicht des Art.-Landb. 101, Lit. a und b und des revidirten Steuergesetzes von 1843/44, §. 1, Lit. a;
In Betracht der Deutlichkeit und des unzweifelhaften Sinnes des Gesetzes über das Steuerwesen,
Auf den gutachtlichen Antrag der Kommission des Innern, beschliesst:

1) Eine nähere Erläuterung des Steuergesetzes sei überflüssig.
2) Der Bezirksrath erklärt sich mit der von der Gemeindsarmenpflege von Erstfeld gewünschten Interpretation des Gesetzes über die Steuerpflichtigkeit, als im klaren Sinne des Gesetzes liegend, vollkommen einverstanden.
3) Sei künftighin in Fällen, wo die Aufnahme einer Gemeindsarmenpflege in eine Verwandtschaftssteuer verlangt wird, vorher hiefür die Bewilligung des Engern Bezirksrathes einzuholen.
4) Sei dieser Beschluss zu Handen der Armenpflegen und des Publikums gehörigermassen öffentlich bekannt zu geben.»

Bezirksraths-Erkenntnis vom 09.03.1853.
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RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.2.2018