ÜBERSICHT

Name Wappen Siegel Banner Verfassungen Gesetzgebung Landsgemeinde Abstimmungen Wahlen Parlamentarische Vorstösse Eckdaten Bevölkerung Geografie Diverses

BEZIEHUNGEN

Ausland Kantone

Gesetzesbestimmungen

Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 6 a (1864)
Gesetze und Verordnungen, Bd VI a
Dekret über eine jährliche Revision der Gärtenverzeichnisse

LB UR (1864) Bd VI a S. 008.
Dekret über eine jährliche Revision der Gärtenverzeichnisse
«Da die Zahl der Familien und deren Mitglieder sich oft ändert, und auch das Verhältniss in Bezug auf die Kuhessens, so einzelne Familien oder Partikularen auf die Allmend treiben, öfterm Wechsel unterworfen ist; so sollen die Gemeinderäthe alljährlich und der Allmendrath je alle 3 Jahre eine Revision über die Anzahl der Allmendgärten und über die dieselben Besitzenden vornehmen, damit solche, die allenfalls zu viele Gärten haben, die Ueberzähligen abtreten und dieselben solchen, welche ihre Anzahl nicht besitzen, gegeben werden können.»
Bezirksraths-Erkenntnis vom 23.12.1853.
-------------------------

 
RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.2.2018