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BEZIEHUNGEN

Ausland Kantone

Gesetzesbestimmungen

Amtliche Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Bd 6 a (1864)
Gesetze und Verordnungen, Bd VI a
Verordnung in Betreff der Versetzung von Militärs in die Reserve

LB UR (1864) Bd VI a S. 133.
Verordnung in Betreff der Versetzung von Militärs in die Reserve
Der Regierungsrath des Kantons Uri, beschliesst und verordnet hiemit:

§. 1.
Die Militärkommission sei beauftragt, über die Versetzungen der Militärs aus dem Auszuge in die Reserve, auf Grund, dass der Betreffende je der einzige Sohn einer Wittwe oder eines 60jährigen Wittwers ist, eine genaue Kontrolle zu führen, damit solche Militärs beim Wegfallen dieses Ausnahmsgrundes wieder für den Auszug nachgenommen werden können.

§. 2.
Es sollen künftig derartige Begehren mit gehörigen Bescheinigungen, von den betreffenden löbl. Gemeinderäthen ausgestellt, belegt werden.»

Regierungs-Raths-Erkenntnis vom 07.04.1856.
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RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.2.2018