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BEZIEHUNGEN

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Gesetzesbestimmungen

Pfistereien und andere Feuergerechtigkeiten
LB UR (1901) Bd 02 S. 180 / Donnerstag, 1. Januar 1693

«Pfistereien und andere Feuergerechtigkeiten sollen in Sicherheit gebaut werden, und so neue wollen errichtet werden, muß man der Gemeinde davon Anzeige machen, damit sie untersuchen kann, ob die Sicherheit dadurch gefährdet wird. In diesem Fall, oder wenn sonst wichtige Gründe dagegen sind, kann sie ihre Beschwerde geltend machen.»

Quelle: Landsgemeinde-Erkenntnis von 1693

 
RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 15.09.2020