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Gesetzesbestimmungen

Bewilligung von Allmend an die Schützen von Sisikon
LB UR (1856) Bd IV S. 023 / Sonntag, 14. Mai 1843

«Einem Siebengeschlechtsbegehren der Gemeinde Sisikon entsprechend, wurde den Schützen dieser Gemeinde das durch Absterben des Besitzers unlängst ledig gefallene sog. Siegersten-Rütteli, dessen jährlicher Ertrag der Gemeinderath auf Gl. 16. 10. geschätzt hat, zur Vermehrung der Schützengaben unter der Bedingung eigen- thümlich überlassen, dass sie sich mit der Finanzkommission wegen der derselben laut Gesetz zustehenden Benutzung solcher Rüttenen auf billige Weise verständigen und absurden sollen.»

Quelle: Bezirksgemeinde-Erkenntnis vom 14.05.1843.

 
RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 15.09.2020