Gesetzesbestimmungen
Beschluss betreffend Aussetzung eines Honorars an das Polizeipräsidium
LB UR (1864) Bd VI a S. 141.
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Mittwoch, 21. Mai 1856
«Der Landrath des Kantons Uri,
In Betracht, dass die Verrichtungen eines Polizeipräsidenten, schwieriger und häufiger, als diejenigen der übrigen Kommissionalpräsidia, Zeit und Thätigkeit des mit dieser Stelle Betrauten mehr in Anspruch nehmen,
In Betracht, dass demnach die Aussetzung einer jährlichen kleinen Entschädigung an das Polizeipräsidium gerechtfertigt erscheint,
Auf den Antrag des Regierungsrathes beschliesst:
Das jeweilige Polizeipräsidium habe für seine Mühewalt alljährlich eine Entschädigung von Fr. 100 aus der Staatskasse zu empfangen.»
Quelle:
Landraths-Erkenntnis vom 21.05.1856.
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RECHTSAMMLUNGEN
ABKÜRZUNGEN
LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat
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