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Gesetzesbestimmungen

Beschluss betreffend Herausgabe des "Amtsblatt"
LB UR Bd 01 (1892) S. 200 / Mittwoch, 20. Dezember 1848

«Art. 1. Die für das „Wochenblatt von Uri" bisher aus der Staatskasse bezahlten Fr. 200 seien der Kanzlei mit dem Auftrage zuzuweisen, die Beschlüsse, Verordnungen und Erlasse der Behörden, welche sich für die Oeffentlichkeit eignen, in einem „Amtsblatt" herauszugeben und ein Gratisexemplar jedem Rathsgliede und Gemeinderathe zuzusenden.
Art. 2. In dieses „Amtsblatt" mögen auch Privatanzeigen — mit Ausschluss von politischen — ausgenommen werden.
Art. 3. Der Kanzlei sei die gutfindende Expedition dieses Blattes überlassen.»


Quelle: Landraths-Erkanntniss vom 20.12.1848.

 
RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 15.09.2020