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Gesetzesbestimmungen

Beschluss für Aufhebung des Allmendrathes und der Kommission des Innern des Bezirks
LB UR (1864) Bd VI a S. 245. / Freitag, 11. Juni 1858

«Der Bezirksrath von Uri,
In Anbetracht, dass eine Verminderung der zahlreichen, untergeordneten Administrativ-Behörden des Bezirkes im Interesse eines einfachern und schnellen: Geschäftsganges liegt,
Auf den gutachtlichen Antrag der Kommission des Innern, beschliesst und verordnet:

§. 1.
Der engere Bezirksrath und der Allmendrath werden in eine Behörde mit dem Name: "Engerer BezirkSrath" vereinigt.

§. 2.
Die Kommission des Innern für den Bezirk Uri wird anmit aufgehoben.»


Quelle: Bezirksrats-Erkenntnis vom 11.06.1858.

 
RECHTSAMMLUNGEN

Übersicht
Rechtsquellen vor 1798
Urner Landbuch, 1823-1841
Sammlung der Gesetze, 1842-1863
Das Landbuch, 1891-1916
Sammlung der Gesetze, 1892-1958
Zwischenspiel Amtsblatt, 1959-1975
Das Urner Rechtsbuch, ab 1976

ABKÜRZUNGEN

LG = Landsgemeinde
eLG = Extra-Landsgemeinde
NG = Nachgemeinde
LR = Landrat
RA = Rat
WR = Wochenrat
AR = Allmendrat

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 15.09.2020