Epidemien, Krankheiten
Pocken (Schwarze Blattern)
Die Pocken war eine hochansteckende, durch Viren (Poxvirus variolae) verursachte Infektionserkrankung, die über die Atemwege oder den direkten Kontakt mit infizierten Gegenständen übertragen wird. Im Kanton Uri wurde die Krankheit „Schwarze Blattern“ genannt. Im Verlauf der Krankheit bildete sich ein typ. Ausschlag mit Bläschen und Pusteln am ganzen Körper, der bleibende Narben hinterlässt.
In Europa galten die Pocken teilweise als Kinderkrankheit, die alle fünf bis sechs Jahre zyklisch auftrat. Ab dem 18. Jahrhundert häuften sich die Pockenfälle und lösten die Pest als schlimmste Krankheit ab. Die Krankheit wurde erfolgreich bekämpft durch Impfung mit Kuhpockenlymphe, die Edward Jenner 1796 einführte. Ihm war aufgefallen, dass Melkerinnen die P. nicht bekamen, was er auf eine Immunisierung durch den Kontakt mit Kuhpocken (cow pox) zurückführte. Das Impfverfahren setzte sich rasch und breit durch. In Uri traten die letzten Todesfälle 1880 (4) und 1885 (2) ein. Die letzte Pockenepidemie traf die Schweiz in den Jahren 1921 bis 25, wobei lediglich 14 der 5'463 Erkrankten starben. Die Krankheit brach in Uri jedoch nicht aus, hingegen letztmals in den Jahren 1923 (6) und 1924 (27) ohne Todesfolge. Seit 1933 wurde in der Schweiz kein Fall mehr gemeldet. 1980 erklärte die WHO die Pocken für ausgerottet. Ein Wiederauftreten ist jedoch nicht auszuschliessen.
Beim Auftreten der Pocken mussten jeweils sanitarische Vorsichtmassnahmen getroffen werden. Als 1885 in Erstfeld bei einem Kind die „Schwarzen Blattern“ festgestellt wurden, durften die Bewohner das Haus nicht mehr verlassen, noch andere dasselbe betreten. Eine beständige Wache war vor dem Haus aufgestellt, die die Aufgabe hatte, den Insassen die erforderlichen Lebensmittel durch die Fenster des Parterres zukommen zu lassen. Der Krankheit fielen zwei Kinder zum Opfer.
Quellen und Literatur: RSchB UR 1885, S. 37; www.hls.ch; www.wikipedia.de;
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EREIGNISSE ZUR KRANKHEIT
1885
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Zwei Kinder sterben an Pocken
In Erstfeld werden bei einem Kind die „Schwarzen Blattern“ (Pocken) festgestellt. Die unter dem gleichen Hausdach wohnenden Familien dürfen das Haus nicht mehr verlassen, noch andere dasselbe betreten. Eine beständige Wache wird vor dem Haus aufgestellt, die die Aufgabe hat, den Insassen die erforderlichen Lebensmittel durch die Fenster des Parterres zukommen zu lassen. Der Krankheit fallen zwei Kinder zum Opfer. Die Vorsichtsmassnahmen werden erst „nach Konstatirung des gänzlichen Verschwindens der Krankheit“ wieder aufgehoben.
RSchB UR 1885, S. 37.
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1921
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Donnerstag, 1. Dezember 1921
Pocken im Kanton Glarus
Da die Pocken im Nachbarkanton Glarus im Dezember in bedrohlicher Weise um sich greift, verschafft die Sanitätsdirektion den Bewohnern des Urnerbodens Gelegenheit, sich impfen zu lassen. Ein Arzt von Linthal begibt sich hiezu nach dem Urnerboden. An die Auslagen leistet der Bund einen Beitrag von 50 Prozent.
RSchB 1920/21, S. 79.
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