URI UND SEIN VERKEHR

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Der Schwerverkehr in Uri

Durch seine wirtschaftliche Verwendungsmöglichkeit als Nutzfahrzeug im Güter- und Personenverkehr traf das Automobil auf die Interessen eines traditionellen Urner Gewerbezweiges, des Fuhr- und Kutschergewerbes. Die Eisenbahn hatte dem Automobil den Eintritt in die bestehende Verkehrsordnung bereits dahingehend erleichtert, indem sie das Fuhr- und Kutschergewerbe und somit einen grossen Konkurrenten des neuen Verkehrsmittels mit der Eröffnung der Gotthardlinie stark geschwächt hatte. Während mit der Eisenbahn dem Fuhr- und Kutschergewerbe im Transitwesen ein übermächtiger Konkurrent erwachsen war, sollte das Automobil die einheimischen Fuhrunternehmer hauptsächlich zur Umstrukturierung ihrer Unternehmen zwingen. Es sollte sich dem Transportunternehmer bald wieder die Chance bieten, gegenüber der Eisenbahn im Transitverkehr konkurrenzfähiger zu werden. Der Vorteil des Lastwagens bestand einmal in seiner Schnelligkeit. Doch liessen die gesetzlichen Bestimmungen im Urnerland für die Automobile nur geringe Geschwindigkeiten zu. Deshalb wurde in den Anfängen vor allem die bessere Lenkbarkeit des neuen Verkehrsmittels herausgestrichen - hier handelte es sich nicht um den Umgang mit einem Tier, sondern um jenen mit einer Maschine.

THEMEN ZUM SCHWERVERKEHR

1914-1918 / Die Zeiten des Krieges als Chance für das Automobil
1914-1920 / Der Umstieg des Fuhrhalters auf den Lastwagen
1917 / Der erste kantonale Lastwagen
1920-1933 / Beschränkungen des Schwerverkehrs
1930-1939 / Konkurrenz zwischen Bahn und Strasse beim Gütertransport
1970-2016 / Zunahme des Schwerverkehrs nach Eröffnung der N2

> zu den einzelnen Begriffen des Schwerverkehrs

BESONDERE LASTWAGEN

Euklid
Kantonslastwagen Saurer
Krankenauto

TRANSPORTFIRMEN

(Angaben folgen)

EREIGNISSE IM DETAIL

1904  / Samstag, 2. Juli 1904
Erster Lastwagen erscheint in Uri
Die Gotthard-Post berichtet von einem eigenartigen, in Altdorf noch nie gesehenem „Fuhrwerk“, welches sich in angemessenem Tempo die Dorfstrasse hinaufbewegte und sich bald als ein Automobil für Güterverkehr erkennen liess. Der Korrespondent ist überzeugt, dass die Zeit wahrscheinlich nicht mehr gar ferne liegt, wo das Automobil speziell für den Güterverkehr allgemeine Verwendung findet.“
GP, No. 27, Erstes Blatt, 2. Juli 1904; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil, S. 50.
    
1935  / Sonntag, 5. Mai 1935
Verkehrsteilungsgesetz wird abgelehnt
Die Regelung der Beförderung von Gütern und Tieren mit Motorfahrzeugen (Verkehrsteilungsgesetz) wird vom Schweizer Volk abgelehnt. Durch gesetzliche Bestimmungen sollte der Güterverkehr auf die Transportmittel der Schiene und Strasse aufgeteilt werden. Lediglich die Kantone Graubünden und Tessin nehmen das Gesetz an. Im Kanton Uri wird die Gesetzesvorlage mit 2'341 Nein gegenüber 1'498 Ja deutlich abgelehnt. Dem Gesetz stimmen die Gemeinden Andermatt, Attinghausen, Bauen und Hospental zu. .
Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 229
    
1996  / Samstag, 5. Oktober 1996
Demonstration in Flüelen zur Umsetzung der Alpeninitiative
Über 500 Personen demonstrieren in Flüelen für die unverzügliche Umsetzung der Alpeninitiative. "Güter auf die Schiene", "Schwerverkehrsabgabe jetzt" und "Arbeitsplätze bei der Bahn" lauten die Forderungen.
UW 102, 31.12.1996
    
2012  / Sonntag, 1. Januar 2012
Urner Kantonspolizei koordiniert Ausnahmefahrten in der Zentralschweiz
Fahrzeuge und Transporte, welche die gesetzlichen Höchstmasse bezüglich Länge, Breite, Höhe oder Gewicht überschreiten, gelten als Ausnahmefahrten. Solche Transporte bedürfen einer Bewilligung und müssen unter Umständen aus Sicherheitsgründen von der Polizei begleitet werden. Da die Polizeihoheit bei den Kantonen liegt, mussten bis anhin grenzüberschreitende Ausnahmefahrten an den Kantonsgrenzen der zuständigen Polizei übergeben und von dieser bis zur nächsten Kantonsgrenze begleitet werden. Die Kantonspolizei Uri übernimmt für den Raum Zentralschweiz die Organisation der kantonsüberschreitenden polizeilichen Begleitung von Ausnahmefahrten auf Autobahnen und Autostrassen. Es findet höchstens noch eine Übergabe von einer begleitenden Polizei an die andere statt. Die Kantonspolizei Uri führt diese Begleitungen auch aus, wenn diese nicht von einer anderen Zentralschweizer Kantonspolizei durchgeführt werden. Vor allem Transporteure profitieren von dieser Neuregelung. Sie müssen ihre Begehren um die Begleitung solcher Fahrten nicht mehr an jeden einzelnen Kanton, den sie durchfahren, richten, sondern halten sich direkt an die Kantonspolizei Uri.
UW 101, 24.12.2011
    
2012  / Samstag, 20. Oktober 2012
Lastwagenbrand im Gotthardtunnel
Am Samstagmorgen hat ein Lastwagen im Gotthard-Strassentunnel gebrannt. Veletzt wurde niemand. Der Tunnel war für mehrere Stunden gesperrt. Am Samstag, 20. Oktober, um zirka 8.00 Uhr fuhr ein italienisches Sattelmotorfahrzeug von Göschenen kommend in den Gotthardstrassentunnel ein. Knapp vor Mitte des Tunnels geriet das Fahrzeug im Motorenbereich ohne Kollision aus noch nicht geklärten Gründen in Brand, wie die Kantonspolizei Uri mitteilt. Der Schadenwehr Gotthard gelang es, den Brand innert kürzester Zeit zu löschen. Die Kabine des Fahrzeuges wurde vollständig zerstört. Personen und weitere Fahrzeuge kamen nicht zu Schaden. Mögliche Beschädigungen an der Tunnelinfrastruktur wurden vom Astra überprüft, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Schäden durch den Lastwagenbrand an der Infrastruktur lediglich die Beleuchtungs- und Signalanlagen in Mitleidenschaft gezogen hat. Diese konnten sofort ersetzt beziehungsweise repariert werden, so dass der Gotthardstrassentunnel um 11.30 Uhr ohne Einschränkungen für den Verkehr wieder freigegeben werden konnte, teilte die Kantonspolizei mit.
UW 82, 20.10.2012
    
2012  / Donnerstag, 25. Oktober 2012
Lastwagen fängt im Gotthard-Strassentunnel Feuer
Ein italienisches Sattelmotorfahrzeug fängt von Göschenen kommend rund 2 Kilometer nach der Tunneleinfahrt Feuer. Der sofort ausgerückten Schadenwehr Gotthard gelingt es, den Brand innert kürzester Zeit zu löschen. Personen und weitere Fahrzeuge kommen nicht zu Schaden. Am Fahrzeug und an der Tunnelinfrastruktur entsteht ein Schaden von 500'000 Franken.
UW 84, 27.10.2012
    
2015  / Freitag, 27. Februar 2015
Das SVZ Erstfeld ahndet über 11`100 Verstösse
Im Kanton Uri hat die Polizei im letzten Jahr 17‘417 Schwerfahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden 11‘184 Verkehrsregelverstösse geahndet. Pro kontrolliertes Fahrzeug konnten dabei mehrere Beanstandungen möglich sein. Hauptbeanstandungsgründe waren mit fast 90 Prozent Verstösse gegen die Betriebssicherheit und die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (8,7 Prozent). Viele Mängel gab es auch in Sachen Gewicht (3285 Tatbestände) sowie den Fahrzeuggrössen (2091 Tatbestände). Aufgrund gravierender Mängel mussten insgesamt 2333 Schwerfahrzeuge stillgelegt werden. Vier Chauffeure mussten wegen Fahren ohne Führerausweis zur Anzeige gebracht werden. Die Polizei wendete für Kontrollen insgesamt 6400 Stunden auf. 94 Prozent der kontrollierten Fahrzeuge waren in der EU immatrikuliert. Insgesamt 78 Mal musste der Schwerverkehr im vergangenen Jahr in Erstfeld angehalten werden. Beinahe wöchentlich kam es zu Kurzsperrungen der Gotthardachse. Verursacht wurden die Sperrungen durch das Wetter, durch Sperrungen des Gotthard-Strassentunnels, durch Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung und weiteren Friktionen. Während der Anhaltungen war der Warteraum teilweise mit bis zu 491 Schwerfahrzeugen belegt.
UW 15, 28.2.2015, S. 3.
    
2016  / Mittwoch, 16. März 2016
Schwerverkehrskontrollen - Fast 12 000 Verstösse geahndet
In Uri hat die Polizei im vergangenen Jahr während rund 6'500 Stunden 19'499 Schwerfahrzeuge kontrolliert. Geahndet wurden 11'766 Verstösse – meist gegen die Betriebssicherheit sowie die Arbeits und Ruhezeitvorschriften. Der Schwerverkehr musste 2015 insgesamt 65-mal in Erstfeld angehalten werden. Rund die Hälfte der Kurzsperrungen auf der Gotthardachse war durch Unfälle oder Pannen verursacht worden. Witterungsbedingte Sperrungen gab es zehnmal. Weitere Sperrungen waren unter anderem wegen Schwierigkeiten bei der Zollabfertigung nötig.
UW 21, 16.3.2016, S. 11.
    

ABSTIMMUNGEN ZUM SCHWERVERKEHR

Datum Titel E/K UR CH
10.02.1946 Verkehrskoordination (Gütertransportordnung) E Nein Nein
26.02.1984 Erhebung einer Schwerverkehrsabgabe E Ja Ja
07.12.1986 Belastung des Schwerverkehrs (Schwerverkehrsabgabe) E Nein Nein
03.03.1991 Urner Standesinitiative "Schutz vor dem Transitverkehr" K Ja -
20.02.1994 Einführung einer leistungs- oder verbrauchsabhängigen Schwerverkehrsabgabe E Ja Ja
20.02.1994 Weiterführung der Schwerverkehrsabgabe E Ja Ja
27.09.1998 Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG) E Ja Ja
 

 
FAHRZEUGVERKEHR

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 18.9.2016