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Themen des Automobilwesens in Uri im Detail

Verkehrspolizei




In den Jahren, als das Automobil im Land am Gotthard erschien, zählte das Urner Polizeikorps 13 Landjäger. Mit den neuen Aufgaben, welche der Automobilverkehr mit sich bringen sollte, wäre die Polizei aber wohl nicht nur zahlenmässig überfordert gewesen. Mit dem Fahrverbot auf den Passstrassen blieb der Aufgabenbereich der Polizei vorerst noch beschränkt.
Dass die Automobilisten die wenigen kantonalen Vorschriften einhielten, darüber wachte auch der grösste Teil des Urner Volkes: "Letzten Sonntag fuhr hier in rasender Eile ein Automobil durch trotz Verbot und Zurufen. Sofort wurde telefoniert und in Spiringen konnte das 'Ungeheuer' aufgehalten und zu einer Busse verknurrt werden."
Die Bevölkerung forderte einen starken Polizeistaat, welcher Leib und Leben auf der Strasse zu schützen hatte. Jeder Geschwindigkeitsexzess rief bei der beobachtenden Bevölkerung nach einem "wachsameren Auge" der Polizei.
Die Aufgabe zur Befriedigung der Bevölkerung zu lösen, war der Polizei aber sozusagen unmöglich, da sie auch die technischen Einrichtungen nicht besass, um dem modernen Verkehrsmittel einigermassen ebenbürtig gegenüberzutreten. Der Landjäger war gewohnt, sich zu Fuss oder mit dem Fahrrad fortzubewegen. Mit diesen Mitteln war aber an ein Einholen eines fehlbaren Automobilisten überhaupt nicht zu denken. Gehorchte man nicht entsprechenden Gesten und Zurufen, baute man eben eine kleinere Barrikade.
Bei den Fahrverboten waren die Übertretungen noch relativ gut festzustellen - schwieriger war dies bei den Geschwindigkeitsexzessen. Hier stand dem Landjäger zur Beurteilung der Gesetzesübertretung nur sein Auge zur Verfügung. Beim Fuhrwerkverkehr zeigten sich die verschiedenen Geschwindigkeiten in der Gangart des Pferdes: Schritt, Trab, Galopp. Die Geschwindigkeit des Automobils war jedoch nur zu schätzen. Als einziges technisches Hilfsmittel zur Feststellung der Geschwindigkeit durch Aussenstehende stand die Stoppuhr verbunden mit einer Messstrecke zur Verfügung. Die Urner Landjäger waren jedoch vorerst noch nicht einmal mit diesem Hilfsmittel ausgerüstet. Der Normalfall war somit die persönliche Schätzung. Dieser subjektiven Prüfung stand dann mindestens die ebenso persönliche Aussage des Automobilisten gegenüber. Dass diese Methode zu Differenzen führen musste, lag auf der Hand. Dem Polizisten fiel bei einer Busse ein Drittel als Klägerlohn (Leidlohn) zu. Bei einer Maximalbusse von 100 Franken konnte der Klägerlohn bei einem Tagesverdienst von 2.50 bis 4 Franken für einen Polizisten einen guten Wochenlohn bedeuten. Dieser zusätzliche Verdienst hat sicher nicht dahingehend gewirkt, dass man in Zweifelsfällen zugunsten der Automobilisten entschied. Die Strafkompetenz wurde dann jedoch den Polizisten entzogen und der Polizeidirektion übertragen. Die Landjäger hatten nun bei Übertretungen dem fehlbaren Automobilisten eine Kaution abzuverlangen. Endgültig wurde der Leidlohn mit Uris Beitritt zum Automobilkonkordat aufgehoben.

Das Gesetz hatte den Strassenmeistern strassenpolizeiliche Aufgaben übertragen. Dieser Aufsicht konnten diese aber mit der Steigerung des Automobilverkehrs immer weniger nachkommen. Der Ruf nach einer Verkehrspolizei wurde immer lauter.

In den 1920er-Jahren wurde während der Hauptverkehrszeit im Sommer ein besonderer Verkehrsdienst organisiert. An verschiedenen Standorten fanden zahlreiche Kontrollen (je zwei Mann mit Stoppuhr) über die Fahrgeschwindigkeiten statt. Die Wirkung war jedoch "nicht anhaltend". Die Polizeidirektion konnte ohne Erhöhung des Mannschaftsbestandes und ohne Motorfahrzeuge eine befriedigende Aufsicht nicht mehr durchführen. Weiter sollen die Weisungen auf den zahlreichen Verbots- und Warntafeln an den Strassen von den Fahrzeugführern sehr oft nicht beachtet oder auch absichtlich ignoriert worden sein. Ende der 1920er-Jahre musste auch in mehreren Fällen die Fahrbewilligung zeitweise oder dauernd entzogen werden. Der zunehmende Verkehr machte es jetzt auch notwendig, dass alle Polizeiposten mit einem Telefon ausgerüstet wurden. Die Urner Polizei hatte in den vergangenen Jahren denn auch mit einem auswärtigen Automobilisten zu tun, der hartnäckig keine Durchgangsgebühren bezahlen wollte. Aus Protest liess er jeweils sein Motorfahrzeug auf der Strasse stehen, und es musste von der Polizei ein Chauffeur gesucht werden, um das Verkehrshindernis zu entfernen. Auch blieb der Polizei mancher Gang durch Altdorfs Wirtschaften nicht erspart, um die Besitzer von verkehrswidrig parkierten Automobilen zum Umparkieren aufzufordern. Es wurde deshalb im Jahre 1928 von der Polizeidirektion beschlossen, einen Polizisten als Chauffeur auszubilden, "damit er nötigenfalls fähig und kompetent sei, Vehikel, welche ohne Insassen stehen gelassen oder aus Widersetzlichkeit nicht weggeführt werden, zu führen." Damit war die Zeit angebrochen, wo der erste Urner Polizist das Automobilfahren auch von der Fahrerseite her kennenlernte.

Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 12 f., S. 88 ff., 209 ff.

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 03.03.2021