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Themen des Automobilwesens in Uri im Detail

Motorisierung der Urner Bevölkerung


Während der Woche diente das Lastautomobil dem Warentransport. Am Sonntag wurden auf der Ladebrücke Gartenbänke montiert, und das Lastautomobil war sodann bereit für einen fröhlichen Vereinsausflug - wie hier die "Nächstenliebe Altdorf" (Fotoarchiv Rolf Gisler-Jauch).

Die Motorisierungswelle machte auch vor der einheimischen Bevölkerung nicht mehr Halt. Vom Jahre 1921 an war die Zahl der Motorisierten im hiesigen Kanton immer im Steigen begriffen. Die damalige Bevölkerung des Kantons betrug in den 1920er-Jahren durchschnittlich 23'500 Einwohner. Somit war der Prozentanteil der Besitzer von Motorwagen nicht einmal 1 Prozent und derjenige der Fahrzeugführer 1,6 Prozent der Einwohnerzahl.
Der Durchschnittspreis aller in der Schweiz eingeführten Personenwagen betrug anfangs der 1920er-Jahre rund 10'000 Franken. Der billigste Viersitzer kostete dabei rund 6'500 und der kleinste Zweisitzer war schon für 5'000 Franken zu haben. Als Vergleichswert zu den Fahrzeugpreisen sei das durchschnittliche Pro-Kopf-Beamtengehalt inklusive Teuerungszulage herangezogen. Es betrug unter Vorbehalt der jährlichen Schwankungen 5'000 bis 5'500 Franken pro Jahr.

Der Durchschnittspreis aller in der Schweiz eingeführten Personenwagen betrug anfangs der 1920er-Jahre rund 10'000 Franken. Der billigste Viersitzer kostete dabei rund 6'500 und der kleinste Zweisitzer war schon für 5'000 Franken zu haben. Als Vergleichswert zu den Fahrzeugpreisen sei das durchschnittliche Pro-Kopf-Beamtengehalt inklusive Teuerungszulage herangezogen. Es betrug unter Vorbehalt der jährlichen Schwankungen 5'000 bis 5'500 Franken pro Jahr.

Die Motorisierung war bei der Urner Bevölkerung auch in den 1930er-Jahren in Zunahme begriffen. Im Jahre 1939 liessen auch 39 weibliche Personen ihre Führerbewilligung für Motorfahrzeuge erneuern. Das Automobil war also auch in Uri längst nicht mehr nur Männersache. Die Motorisierten machten aber Ende der dreissiger Jahre immer noch nur knapp 2 Prozent der Urner Bevölkerung aus.

Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 12 f. Zu den Verhandlungen im Landrat über die neue Verkehrsordnung ist festzustellen, dass der Regierungsrat in seinem Entwurfe den Automobilverkehr stärker beschränken (tiefere Platzzahl bei Gesellschaftswagen) und die einheimischen Automobilisten finanziell mehr belasten wollte (höhere Taxen). Der Landrat wollte die Interessen des Kantons (verminderte Haftpflicht, grössere Einnahmen) jedoch nicht teilen und schuf vor allem im Interesse des privaten Gewerbes eine liberalere Lösung. Es ist dabei auch zu berücksichtigen, dass bei diesen Landratsverhandlungen der Prozentsatz der Automobilisten im Rat nur ungefähr 10 Prozent ausmachte.

EREIGNISSE ZUM THEMA

1926  / Samstag, 29. Mai 1926
Delegierten- und Generalversammlung des Schweizerischen Automobil-Clubs in Altdorf
In Altdorf findet die Delegierten- und Generalversammlung des Schweizerischen Automobil-Clubs stat. Bei dieser Gelegenheit kann in den Urner Zeitungen auch auf die aus Sicht der Automobilisten erfreuliche Entwicklung des Automobilismus hingewiesen werden: "Der Automobilismus hat in den letzten Jahren auch in der Schweiz, dem klassischen Lande der Touristik und des Verkehrs, einen gewaltigen Aufschwung genommen und ist zu einem bedeutenden Faktor im Wirtschaftsleben unseres Landes geworden. Das Auto ist heute nicht mehr das rasche und bequeme Verkehrsmittel des begüterten Menschen allein, es ist heute das schnelle Transportmittel der Geschäftswelt und in nicht allzuferner Zukunft wird auch der Arbeiter nach dem Beispiele unserer grossen Schwesterrepublik über dem Ozean im Kleinauto zur Arbeit fahren."
Quellen / Literatur: GP, No. 22, 29. Mai 1926.
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1929  / Freitag, 22. Februar 1929
Herabsetzung der Fahrzeuggebühr für Einheimische
Nach dem Wegfall der Durchgangsgebühren nimmt der Urner Landrat Stellung zur neuen Vollziehungsverordnung zum Konkordat betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern. Am meisten Zündstoff liefert dabei die neue Gebührenordnung, welche nach Aufhebung der Durchgangsgebühren nur mehr auf die einheimischen Automobilisten Anwendung finden soll. Die vom Regierungsrat festgelegten Fahrtaxen sollen nach dem Kommissionsantrag herabgesetzt werden. Dies gibt in den Verhandlungen zu grossen Diskussionen Anlass, vor allem deshalb, weil Uri im Vergleich mit anderen Kantonen die billigsten Taxen aufweist. Obwohl der Regierungsrat an die Ratsherren appelliert, die persönlichen Interessen vor den allgemeinen zurückzusetzen, wird dem Kommissionsantrag auf Senkung der Taxe zugestimmt.
Quellen / Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 180.
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FAHRZEUGVERKEHR

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 03.03.2021