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Themen des Automobilwesens in Uri im Detail

Autofahren während des Zweiten Weltkrieges




Im Jahre 1937 hatte sich der Automobilist mit einigen neuen speziellen Bestimmungen bezüglich den Strassenverkehr zu befassen. So durften alle Fahrzeuge auf der Strasse zeitweise nur mit abgeblendeter, schwacher Beleuchtung (blauer Stoffüberzug, blaue Vorsatzgläser, blaue Birnen) verkehren. Es war die Fahrgeschwindigkeit innerorts auf maximal 20 km/h zu beschränken und ausserorts den Sicherheitsverhältnissen anzupassen. Diese Bestimmungen galten vorerst nur bei Fliegeralarmübungen und im Kriegsfalle. Der Verkehr wurde im Sinne des Luftschutzes beschränkt. Die schweizerische Volkswirtschaft musste sich im Angesicht des Krieges bezüglich des Automobilismus mit einem neuen Problem befassen: der Abhängigkeit in Sachen Treibstoff vom Ausland. Die Urner Zeitungen informierten, dass man aus Holz und Torf Benzin herstellen könne. Im September 1936 fand über die Urner Alpenpässe die zweite internationale Alpenwertungsfahrt für Nutzkraftfahrzeuge mit Ersatztreibstoffen statt.
In der "GotthardPost" vom 2. September 1939 wurde die Kriegsmobilmachung der Schweizer Armee publiziert. Sämtliche Motorfahrzeuge, deren Fahrzeugausweis mit einem weissen Aufgebotszettel versehen waren, mussten in den Dienst der Landesverteidigung gestellt werden.

Der Zweite Weltkrieg zeigte in verschiedener Hinsicht Auswirkungen auf den Motorfahrzeugverkehr in Uri. Die Kriegsmobilmachung im September 1939 führte zu einschneidenden Massnahmen. Ein grosser Teil des einheimischen Motorfahrzeugparks musste requiriert werden. Die schlagartig einsetzende Benzinrationierung sowie bei Kriegsanfang der Bundesratsbeschluss betreffend das Sonntagsfahrverbot hatte die Stillegung von immer mehr Fahrzeugen, hauptsächlich von Motorrädern zur Folge. Für den gewrbsmässigen Autotransport brauchte es eine Bewilligung, die von der Bedürfnisklausel abhing. Vom September bis Mitte November 1939 galt ein Sonntagsfahrverbot.

Der zu Beginn des Jahres durch das Kriegs-, Industrie- und Arbeitsamt stark geförderte Umbau der Fahrzeuge von Benzin auf Ersatztreibstoffe fand bei den hiesigen Fahrzeughaltern wenig Anklang, weil einerseits die Anschaffung neuer Ersatztreibstoff-Fahrzeuge eine grosse finanzielle Auslage bedeutete und andererseits sich alte umgebaute Fahrzeuge in der gebirgigen Gegend nicht eigneten. In den Zeiten des Krieges mit all den Versorgungsproblemen wurde erstmals auch auf wirtschaftliches Fahren hingewiesen.

Dadurch dass viele Automobilbenützer ihren Wagen im Betrieb einstellten und die Nummernschilder zurückgaben, hatte das Autogewerbe viel weniger Arbeit. Dieser junge Gewerbezweig geriet mit dem Zweiten Weltkrieg in eine wirtschaftliche Krise.

Trotz Benzinrationierung, erhöhten Materialkosten und daraus resultierendem stark vermindertem Automobilverkehr schien das Automobil bei der Bevölkerung weiterhin an Beliebtheit zu gewinnen. Sollte in Europa endlich wieder der Frieden einkehren, war man bereit, dem Automobil den Kanton für seinen endgültigen Siegeszug zu öffnen.

Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 244 ff.

EREIGNISSE ZUM THEMA

1939  / Freitag, 8. September 1939
Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen
Durch Bundesratsbeschluss wird der Verkehr mit Motorfahrzeugen an Sonn- und allgemeinen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr verboten. Nicht verboten sind der Motorfahrzeugverkehr der Armee, der Transportanstalten, die unaufschiebbaren Dienstfahrten der öffentlichen Verwaltungen und Betriebe, der Medizinalpersonen und Krankenanstalten für Notfälle sowie die Lebensmitteltransporte und Taxameterfahrten im Lokalrayon.
Quellen / Literatur: Bundesratsbeschluss über die Einschränkung des Motorfahrzeugverkehrs an Sonn- und Feiertagen vom 8. September 1939 (AS 1939, S. 925).
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1939  / Sonntag, 10. September 1939
Erster autofreier Sonntag
Der gemäss Bundesratsbeschluss erste "autofreie" Sonntag ist gemäss Zeitungsberichten "so recht ein Tag der Sohlengänger, die da einmal ausziehen konnten, ohne sieben Augen haben zu müssen".
Quellen / Literatur: GP, Nr. 37, 16. September 1939.
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1939  / Samstag, 14. Oktober 1939
Die Kriegszeiten propagieren wirtschaftliches Fahren
Der Technische Dienst des ACS veröffentlicht in den Urner Zeitungen die Ergebnisse einer Testfahrt über 1600 Kilometern mit verschiedenen Prüfwagen. Das Ergebnis lautet, dass die Einhaltung einer Geschwindigkeit von 110 km/h fünf- bis achtmal so teuer sei wie die Einhaltung eines Durchschnittstempos von 40 km/h.
Quellen / Literatur: GP, No. 41, 14. Oktober 1939.
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1939  / Mittwoch, 15. November 1939
Sonntagsfahrverbot wird wieder aufgehoben
Mit Bundesratsbeschluss ist das im September erlassene Sonntagsfahrverbot wieder aufgehoben.
Quellen / Literatur: Bundesratsbeschluss vom 3.11.1939, in: AS 1939, S. 1317.
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1940  / Donnerstag, 15. August 1940
Für gewerbsmässigen Autotransport ist eine Bewilligung erforderlich
Der Bundesbeschluss über den Transport von Personen und Sachen mit Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen (Autotransportordnung = ATO) tritt in Kraft. Dessen Bestimmungen finden Anwendung auf Personen, welche gewerbsmässig auf öffentlichen Strassen mit Motorfahrzeugen und Anhängern Personen oder Sachen befördern. Hiezu bedarf es einer Bewilligung. Von den Vorschriften ausgenommen sind der Werkverkehr und die nicht gewerbsmässige Personenbeförderung. Mittels der ATO kann der Bundesrat allgemeine Grundsätze über die im gewerbsmässigen Verkehr anzuwendenden Tarife aufstellen. Vor allem ist die Erteilung der Transportbewilligung von einer Bedürfnisklausel abhängig. Dabei sind die Verkehrsbedürfnisse der betreffenden Landesgegend und die durch andere Strassentransportunternehmer sowie öffentliche Transportanstalten (SBB, PTT) gebotenen Beförderungsmöglichkeiten angemessen zu berücksichtigen. Arbeits- und Ruhezeit im Transportgewerbe werden ebenfalls der Bundesgesetzgebung unterstellt.
Quellen / Literatur: Bundesbeschluss vom 30. September 1938, in: AS 1940, S. 1299 ff.
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1940  / Mittwoch, 2. Oktober 1940
Auto mit Ersatztreibstoffen über den Klausen
In Uri verkehren 127 benzinbetriebene und zwölf mit Ersatztreibstoff betriebene Motorfahrzeuge. Die Klausenfahrt eines Chevrolets, der ohne Benzin betrieben wird, erregt deshalb einiges Aufsehen. Der Tank ist mit Alkohol und Wasser gefüllt. Im Kofferraum des Wagens sind drei Flaschen Acetylen-Dissousgas, von denen jede ein Gewicht von 55 bis 60 Kilogramm hat, untergebracht. Nach dem Bericht in den Urner Zeitungen wurden alle Motorfahrzeuge, welche dem Klausenpass zusteuerten, überholt. Diese Resultate sollen beweisen, dass an ein _ nach diesem System ausgerüstetes _ Automobil jede Anforderung gestellt werden kann.
Quellen / Literatur: UW, Nr. 74, 2. Oktober 1940.
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 03.03.2021