URI UND SEIN VERKEHR

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Themen des Automobilwesens in Uri im Detail

Uris Velo- und Konkoratsnummern


Jedem Kanton wurden Konkordatsnummern zugeteilt. Für Uri waren 100 vorgesehen. Die Urner Automobile sollten in der Folge mit den Nummern 2601 bis 2700 durch die Gegend fahren. Als die 100 zugewiesenen Nummern nicht mehr ausreichten, begann man wieder von vorne, setzte hinter die Nummern jedoch den Buchstaben A bzw. B.

Ein rechtliches Problem stellte sich der ersten Handvoll Urner Automobilisten, wenn sie ihre Fahrten über die Kantonsgrenze hinaus erstreckten. Da Uri dem eidgenössischen Automobilikonkordat noch nicht beigetreten war, fuhren die Urner Automobile ohne Nummernschilder beziehungsweise mit einer Fahrradnummer. Dies war ein Mangel, welcher nach der Kantonsgrenze entsprechende Bussen zur Folge hatte. Man behalf sich schliesslich damit, indem im Kanton Schwyz eine Konkordatsnummer gelöst wurde.
Mit dem Beitritt des Kantons Uri zum Automobilkonkordat müssen ab 1915 schweizweit die Automobile mit Konkrdatsnummern versehen sein. Für Uri sind 100 vorgesehen. Die Urner Automobile sollten in der Folge mit den Nummern 2601 bis 2700 durch die Gegend fahren. Diese Nummern wurden bis zum Jahre 1933 verwendet. Als die 100 zugewiesenen Nummern nicht mehr ausreichten, begann man wieder von vorne, setzte hinter die Nummern jedoch den Buchstaben A bzw. B.
Dass der Automobilverkehr in den nächsten Jahren allerdings stark zunehmen würde, dies schien zumindest Uris Polizeikommando nicht zu erwarten. Als es nämlich Ende 1914 galt, nach den Bestimmungen des neuen Konkordates die Urner Nummernschilder anzuschaffen, erachtete man es angesichts der sieben Urner Motorwagen für genügend, sich mit zwölf Schildern einzudecken. Finanzielle Motive für die kleine Bestellung können da kaum ausschlaggebend gewesen sein, kostete ein Schild doch nur 5.30 Franken.

Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 64.

EREIGNISSE ZUM THEMA

1914  / Montag, 16. November 1914
Zwölf Autoschilder sollten ausreichen
Dass der Automobilverkehr in den nächsten Jahren allerdings stark zunehmen wird, dies scheint Uris Polizeikommando nicht zu erwarten. Nach den Bestimmungen des neuen Konkordates gilt es die Urner Nummernschilder anzuschaffen. Man erachtet es angesichts der sieben Urner Motorwagen für genügend, sich mit zwölf Schildern einzudecken.
Quellen / Literatur: Schreiben des Polizei-Kommandos an Justiz- und Polizeidirektion Uri vom 16. November 1914, in: StA UR R-720-16/1003(1)); Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 64.
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1915  / Freitag, 1. Januar 1915
Das revidierte Automobil-Konkordat tritt in Kraft
Auch in Uri treten die Bestimmungen des revidierten Konkordates über eine einheitliche "Verordnung betreffend den Verkehr mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern" in Kraft. Das Konkordat stellt in 75 Artikeln Bestimmungen über den Motorverkehr auf, welche das Automobilfahren von einer Wagenprüfung und von einer Fahrbewilligung abhängig machen. Auch werden erste Verkehrsvorschriften, insbesondere in bezug auf die Schnelligkeit aufgestellt. Der Kanton wird befugt, für die Verkehrsbewilligungen alljährlich eine Steuer und Gebühren zu erheben. Jeder Kanton hat ferner das Recht, "den Verkehr der Motorwagen und Motorfahrräder auf gewissen Strassen ganz zu verbieten oder nur unter gewissen Bedingungen zu gestatten". Ebenfalls wird es den Konkordatskantonen überlassen, Strafbestimmungen für Übertretungen dieser Verordnung aufzustellen. Jedem Kanton werden nun Konkordatsnummern zugeteilt. Für Uri sind 100 vorgesehen. Die Urner Automobile sollten in der Folge mit den Nummern 2601 bis 2700 durch die Gegend fahren.
Quellen / Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 64.
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 03.03.2021