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Themen des Automobilwesens in Uri im Detail

Der Kampf um die Öffnung der Strassen für das Auto




Im August 1909 richteten der Verein zur Förderung des Fremdenverkehrs am Vierwaldstättersee, der Schweizerische Automobil-Club sowie der Gemeinderat von Andermatt je eine Eingabe an den Urner Regierungsrat. Gegenstand dieser drei Schreiben war die Forderung nach der vollständigen Freigabe der Schöllenen für das Automobil. Diesem Ansuchen trat in der Vernehmlassung der Gemeinderat von Göschenen vehement entgegen. In Bezug auf den Automobilverkehr bestanden an den beiden Enden der Schöllenen zumindest bei den Gemeindebehörden gegenteilige Standpunkte. Göschenen als Eisenbahnhaltestelle vor dem Gotthardtunnel und damit als wichtige Ausgangs- und Endstation des Pferdeverkehrs über die Urschner Alpenpässe war an dem Automobilverkehr überhaupt nicht interessiert. Man machte einmal Gründe der Verkehrssicherheit geltend.
Nach einigen Jahren ausgesprochener, auch von der Presse geäusserter Automobilfeindlichkeit begannen die Urner Zeitungen eine dem Automobil freundlichere Haltung einzunehmen.
Von einer gelockerten Bewilligungspraxis in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg profitierten sodann auch die Automobilklubs für ihre Zuverlässigkeitsfahrten.

EREIGNISSE ZUM THEMA

1909  / Montag, 9. August 1909
Freie fahrt für Königinmutter von Italien
Mittels Telegramm ersucht das Politische Departement die Regierung des Kantons Uri, dass die Königinmutter von Italien die Befahrung der Schöllenen mit zwei Automobilen ausserhalb der gesetzmässigen Stunden von der Urner Regierung bewilligt wird.
Quellen / Literatur: StAUR R-720-19-1000(1).
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1909  / Mittwoch, 11. August 1909
Andermatt befürchtet, dass Automobilisten abwandern
Der Gemeinderat von Andermatt vertritt in einem Schreiben an den Urner Regierungsrat die Ansicht, dass durch die Verkehrsbeschränkung für das Automobil die Hotellerie eine bedeutende Schädigung erfahre, indem immer mehr Touristen auf die Simplonroute abwandern würden.
Quellen / Literatur: StAUR R-720-19/1000(1).
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1909  / Dienstag, 17. August 1909
Gemeinde Göschenen wehrt sich gegen Freigabe des Automobilverkehrs
Während Andermatt eine Freigabe des Automobilverkehrsauf dem Gotthardpass und damit auch in den Schöllenen wünscht, stemmt sich Göschenen dagegen. Nach Ansicht des Gemeinderates von Göschenen kann selbst das ruhigste Pferd einmal "seiner Automobilfrommheit" verlustig gehen und vor einem Kraftwagen erschrecken. Weiter wird dem Regierungsrat mitgeteilt, dass "in der ganzen Welt" keine ungeeignetere Automobilstrasse als die Gotthardstrasse mit ihren vielen scharfen Kehren zu finden sei. Man widerspricht dem Argument des Gemeinderates von Andermatt und hält es "geradezu für eine Förderung des Fremdenverkehrs im Gebirge, wenn das Automobil, diese Hastkutsche des Städters, ihm ferngehalten" würde.
Quellen / Literatur: Schreiben des Gemeinderates von Göschenen an die Titl. Polizeidirektion Uri, zu Hdn. des hohen Regierungsrates vom 17. August 1909" (StA UR R-720-19/1000(1)).
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1915  / Samstag, 10. Juli 1915
Bald eine fortschrittliche Lösung für den Automobilverkehr?
Im "Urner Wochenblatt" wird eine Meldung der "Neuen Zürcher Zeitung" abgedruckt. Die letztjährige Alpenfahrt des Schweizerischen Automobil-Clubs, die auch über den Klausenpass geführt habe, scheine im Lande Uri eine Wandlung hinsichtlich der Öffnung der Alpenpässe für das moderne Fahrzeug vorbereitet zu haben. Wie verlaute, sei die Möglichkeit in die Nähe gerückt, dass der Klausenpass für das Auto geöffnet werde. Vor kurzem habe der urnerische Regierungsrat eine Versuchsfahrt ausgeführt, die sich bis Linthal erstreckte. Der Verlauf sei dem Vernehmen nach so befriedigend ausgefallen, dass die Frage der Aufhebung des Autoverbotes in der nächsten Zeit eine fortschrittliche Lösung erfahren dürfte.
Quellen / Literatur: UW, No. 28, Erstes Blatt, 10. Juli 1915; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 72 f.
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1915  / Samstag, 21. August 1915
Probefahrt der Urner Regierung erntet Kritik
Nachdem der Urner Regierungsrat mit einem Automobil eine Probefahrt über den Klausen unternommen hat, äussert sich im „Urner Wochenblatt“ eine kritische Stimme: "Dass die hohe Regierung eine Autospazierfahrt - lies Probefahrt - nach Linthal gemacht hat, wollen wir ihr von Herzen gönnen; dass sie am Ende zum Schlusse gekommen, es sei schön gewesen und ein Auto komme ganz gut hinüber, ist begreiflich. Zu dieser Einsicht wäre auch der 'Pflegheiri' in Bürglen gekommen, hätte er die Fahrt mitmachen können. Die h. Regierung möge nun auch einmal im 'Fahrwasser' von einigen puffenden Autos den Klausen begehen. Vielleicht schlägt dann die Stimmung um." .
Quellen / Literatur: UW, No. 34, Erstes Blatt, 21. August 1915; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 73
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1915  / Samstag, 18. September 1915
Kreispostdirektion gibt Zusage für Versuchsfahrten am Klausen
Die Urner Regierung darf vermelden, dass die Kreispostdirektion der Urner Regierung ihre Zustimmung zu einem Versuch der Befahrung der Klausenstrasse durch Automobile unter bestimmten Bedingungen gegeben hat. Auf die Fahrtordnung der Postwagen müsse Rücksicht genommen und eine wirksame Fahrtkontrolle eingeführt werden. Bei Kreuzungen oder Überholung von Postfuhrwesen dürfe nur mit 5 km/h in der Stunde gefahren und müsse immer talwärts ausgewichen werden. Weiter seien die Automobilführer der Postverwaltung gegenüber haftbar.
Quellen / Literatur: Abl UR 1915, S. 577; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 73.
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1916  / Freitag, 14. April 1916
Landrat und Regierungs sind sich hinsichtlich der Strassenöffnung für das Automobil einig
In den Landratsverhandlungen wird der regierungsrätliche Antrag, die Initiative gegen die Öffnung der Alpenstrassen zu verwerfen, mit 21 gegen 7 Stimmen angenommen. Mit Einstimmigkeit wurde dem Beschluss noch der Antrag beigefügt, dass die Öffnung der Alpenstrassen für das Auto nur probeweise und mit allen Vorsichtsmassregeln erfolgen dürfe. Der Landrat begründet seine Zuständigkeit verfassungspolitisch, dass er gemäss Verfassung und Gesetz zum Erlass der Vorschriften für den Strassenverkehr zuständig sei und die bestehenden Verkehrseinschränkungen von ihm angeordnet werden. Er sieht sich deshalb "unzweifelhaft" in der Lage, zu ermessen, was daran wieder geändert werden soll. In der Botschaft an die Landsgemeinde beteuert der Landrat, dass es nicht in seiner Absicht liege, "für den Strassenverkehr Freiheiten zu gewähren, welche den Interessen des Landes und Volkes zuwiderlaufen würden und die Sicherheit des Verkehrs zu gefährden geeignet wären." Die strikte Aufrechterhaltung der Fahrverbote auf den Alpenstrassen würde ausserdem bei der rasch fortschreitenden Entwicklung des die Pferdefuhrwerke unaufhaltsam verdrängenden Motorfahrzeugverkehrs dem Lande nur zum grossen Schaden gereichen. Schliesslich wurde betont, dass die Absperrmassnahmen der Kantone um so rascher nach einer Bundesintervention rufen und die Preisgabe eines weiteren Zweiges der kantonalen Selbstständigkeit bewirken würden.
Quellen / Literatur: Quellen / Literatur: "Beratungsgegenstände der hohen Landsgemeinde von Uri, Sonntag 7. Mai 1916", S. 16; Abl UR Nr. 16, 20.4.1916, S. 297; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 78 f.
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1916  / Sonntag, 7. Mai 1916
Landsgemeinde entscheidet sich für Weiterführung des Automobilverbots
An der Landsgemeinde wird das Volksbegehren gegen eine Öffnung der Alpenstrasse für das Automobil angenommen. Das landrätliche Automobilverbot auf den Passstrassen blieb mit Ausnahme des Gotthard-Passes bestehen. Über eine gänzliche oder beschränkte Öffnung sämtlicher oder einzelner bis Neujahr 1916 für den Verkehr mit Motorfahrzeugen gesperrten kantonalen Strassenstrecken hat nun die hohe Landsgemeinde im Sinne eines obligatorischen Referendums zu entscheiden. "Den Herren Ärzten und Tierärzten" stehen für notwendige berufliche Dienstfahrten sämtliche kantonalen Strassenstrecken jederzeit und taxfrei für die Motorfahrzeuge offen.
Quellen / Literatur: "Verkehr mit Motorfahrzeugen auf gesperrten kantonalen Strassenstrecken", Landsgemeindebeschluss vom 7. Mai 1916, in: LB UR, Band 8, S. 41; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 78 f.
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1916  / Montag, 14. August 1916
Regierungsrat macht für autofahrenden Konsul keine Ausnahme
Der Regierungsrat teilt einem in der Schweiz akkreditierten ausländischen Konsul auf sein Gesuch um Befahrung der Alpenstrassen mit einem Automobil mit, "dass durch Annahme der Automobilinitiative an der Landsgemeinde 1916 Fahrten mit Motorfahrzeugen über den Klausen nur noch durch den Souverän selbst gestattet werden können und dass die Tatsache, dass der Herr Gesuchsteller ein diplomatischer Geschäftsträger sei, hieran nichts ändere."
Quellen / Literatur: Abl UR Nr. 24, 24.81916, S. 602.
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1917  / Samstag, 31. März 1917
Erneute Initiative zur Öffnung der Alpenstrassen
Die Urner Zeitungen berichten, dass eine Initiative zur Öffnung der Alpenstrassen für das Automobil eingereicht wird. Das Initiativbegehren hat diesmal folgenden Wortlaut: "1. Der Landsgemeindebeschluss vom 7. Mai 1916, wonach über eine gänzliche oder beschränkte Öffnung sämtlicher oder einzelner bis Neujahr 1916 für den Verkehr mit Motorfahrzeugen gesperrten kantonalen Strassenstrecken die Landsgemeinde zu entscheiden hat, sei hiemit aufgehoben und der h. Landrat beauftragt, durch geeignete Massnahmen für ausreichenden Schutz von Menschen und Vieh gegenüber dem Motorfahrzeugverkehr zu sorgen. 2. Die Strassen des Kantons seien in diesem Sinne für den Motorfahrzeugverkehr freizugeben. 3. Eventuell seien dem besagten Verkehr offenzuhalten die Klausenstrasse und die Gotthardstrasse".
Quellen / Literatur: GP, No. 13, Erstes Blatt, 31. März 1917; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 79.
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1917  / Mittwoch, 11. April 1917
Der Urner Landrat empfiehlt die Annahme der Auto-Initiative
Der Urner Landrat empfiehlt der Landsgemeinde die Annahme der Initiative zur Öffnung der Alpenstrassen. Der letztjährige Beschluss des Volkes über die verhängte Automobilsperre wird "mehr als eine Kundgebung für den Augenblick, denn als Schlussnahme von bleibendem Charakter" interpretiert. Der Landrat ist auch der Auffassung, dass dieser Entscheid schon innerhalb Jahresfrist einem erheblichen Teil des Landes und seiner Bevölkerung schwere Nachteile verursacht hat. In seiner Empfehlung weist der Landrat darauf hin, dass der Pferdemangel auch nach dem Kriege fortbestehen werde. Das Initiativbegehren entsprich somit seiner Ansicht nach wirklich den dringenden Bedürfnissen des Landes. Für den Fall, dass die Initiative abgelehnt worden wäre, hätte die Landsgemeinde noch über den Vorschlag abzustimmen gehabt, ob für den kantonalen Motorlastwagen die gleichen Vergünstigungen bezüglich des Befahrens der Alpenstrassen geschaffen würden wie den Herren Ärzten und Tierärzten.
Quellen / Literatur: Abl UR, Nr. 16, 19.4.1917, S. 335; Beratungsgegenstände der hohen Landsgemeinde von Uri, Landsgemeindezirkular für den Sonntag, den 6. Mai 1917; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 79.
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1917  / Sonntag, 6. Mai 1917
Die Initiative zur Öffnung der Alpenstrassen für das Automobil wird angenommen
Dem Automobil ergeht es dieses Jahr besser im Ring, denn die Initiative wird vom Urner Volk knapp angenommen. In der ausserkantonalen Presse wird dieser Entscheid wie folgt kommentiert: "Ein Hauptargument, das wohl am meisten eingeschlagen hat, war die Berufung auf die eidgenössische Gesetzgebung. Es entspricht mehr unserm Charakter, so wurde gesagt, selbst Vorschriften aufzustellen, um den Automobilverkehr in vernünftigen Grenzen zu halten, als uns zu weigern und dann ein Gesetz vom Bund entgegennehmen zu müssen." Gemäss einigen Beobachtern fehlt allerdings wenig, und das Begehren wäre erneut verworfen worden: "Ein kurzes, treffendes Wort zum Schluss hätte genügt, dass die Herren Initianten, die sich nun goldene Berge versprechen, zum zweiten Mal heimgeschickt worden wären. Wir wünschen ihnen keine Enttäuschungen."
Quellen / Literatur: Kommentar der "Basler Nachrichten" in: UW, No. 19, Erstes Blatt, 12. Mai 1917; GP, No. 23, Erstes Blatt, 9. Juni 1917; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 79.
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 03.03.2021