URI UND SEIN VERKEHR

Übersicht

VERKEHRSANLAGEN

Verkehrsanlagen Gemeinden Saumpfade Strassenanlagen Pässe Eisenbahnanlagen Luftseilbahnanlagen Standseilbahnanlagen Tramanlagen Schiffsanlagen Helikopterbasen

VERKEHRSMITTEL

Ereignisse Säumerwesen Fuhrwerk / Kutsche Eisenbahn Tram Fahrrad Auto / Schwerverkehr Postauto / AAGU Luftseilbahn Standseilbahn Schiff / Nauen Flugzeug / Helikopter Verkehrszitate



Themen des Automobilwesens in Uri im Detail

Benzinzoll




Benzin und Benzol waren schon lange mit einem Grundzoll belegt. Die Benzineinfuhr nahm stän¬dig zu. Auch die Zölle wurden erhöht: Der Benzinzoll war im Jahre 1921 zuerst von 1 Franken per 100 Kilogramm auf 10 Franken, dann Ende 1923 auf 20 Franken erhöht worden, soweit es sich um Benzin zu motorischen Zwecken handelte. Diese Zollerhöhung hatte anfänglich einen rein fiskali-schen Charakter und sollte der Herstellung des finanziellen Gleichgewichts im Bundeshaushalte die-nen. Nun erschienen nach "alter Väter Sitte die Wünsche, dass den Kantonen ein Anteil am Zoller-gebnis zuflies¬sen dürfte" (GP, No. 53, 31. Dezember 1927). Ein weiterer politischer Schritt hinsichtlich der Aufhebung der Strassengebühren war im Zusammenhang mit dem Benzinzoll zu unternehmen. Im Jahre 1923 hatte die Bundesversammlung beschlossen, auf die Einfuhr von Benzin und Benzol Zoll zu legen. Gemäss diesem Beschluss der Bundesversammlung sollte ein Viertel des Ertrages dieses sogenannten Benzinzolles den Kantonen für den Unterhalt und zur Verbesserung der Strassen zufallen. 1924 und 1925 nahm der Bund annähernd 20 Millionen Franken aus den Benzinzöllen ein. Die Kantone hatten jedoch noch kein Geld erhalten. Es wurde unter den Ständen heftig über die Verteilung des Kuchens gestritten. Als Zwischenspiel in diese Streitigkeiten lancierte die "Automobil-Revue" noch den Gedanken einer Volksinitiative, deren Zweck es gewesen wäre, den Kantonen für die Ausbesserung und den Unterhalt ihrer Strassen nicht mehr nur einen Viertel der Benzingebühren, sondern die Hälfte zuzuwenden. Dieser Gedanke wurde jedoch nicht weiter verfolgt. 1927 waren rund 10 Millionen Franken, gleich einem Viertel des Ertrages seit 1923, an die Kantone zu verteilen. Die Vertreter der grossen Stände strebten dabei eine Verteilung nach Kopfzahl der Bevölkerung an. Dem Kanton Uri mit seinen 24'000 Einwohnern wäre nach dieser Berechnung doch ein allzu bescheidener Anteil an den zehn Millionen zugefallen, und man wollte sich mit rund 65'000 Franken nicht zufrieden geben. Für Uri sollte vor allem sein grosses und kostspieliges Strassennetz und die aussergewöhnliche Benützung seiner Strassen in Betracht gezogen werden. Die Vertreter der kleineren und schwächer bevölkerten Kantone suchten daher eine Lösung vorzuschlagen, welche für die Verteilung auf Länge und Kilometerzahl, Bedeutung sowie Ausgaben und Unterhalt für die Strassen Rücksicht nehmen würde. In seiner Botschaft über die Benzinzollverteilung vom September 1927 wies der Bundesrat darauf hin, dass die Durchgangsgebühren für Automobile, welche unter anderen der Kanton Uri erhob, nicht der Bundesverfassung entsprachen. Er stellte als Voraussetzung für eine Bundessubventionierung die Bedingung auf, "dass der Kanton keine bundesrechtswidrigen Gebühren auf den öffentlichen Strassen" erhebe. Die Kantone sollten also Bundessubventionen erhalten, die Autotaxen als Gegenleistung jedoch fallen lassen. Die Subventionen erreichten aber für Uri nicht die Höhe der Autotaxen; darin lag der Nachteil für den Gebirgskanton. Man hatte erfahren, dass dem Kanton nur wenige Tausend Franken zugebilligt werden sollten, an Stelle der sich über 250'000 Franken belaufenden Autotaxen! Als Entschädigung für den Ausfall der Durchgangsgebühren sollen den Kantonen im Jahre 1929 erstmals Beiträge aus dem Benzinzoll ausbezahlt werden. Die Kantone erhielten die Subventionen für die richtige Instandstellung und den richtigen Unterhalt der dem allgemeinen Durchgangsverkehr dienenden Strassen. Die Verteilung erfolgte nach einem Modus, welcher die Strassenlängen und die Unterhaltsausgaben berücksichtigte. Die Subvention wurde auf die Kantone folgendermassen verteilt: Zu zwei Dritteln nach dem Verhältnisse der Gesamtausgaben, die der Kanton für das dem Automobilverkehr dienende Strassennetz in den drei dem Subventionsjahre vorangehenden Jahren gemacht hatte, zu den entsprechenden ausgewiesenen Ausgaben sämtlicher Kantone; zu einem Drittel nach der prozentualen Länge des Kantonsstrassennetzes der Schweiz. Uris Anteil am schweizerischen Strassennetz betrug 1,91 Prozent.

Mit weiteren 250'000 Franken konnte der Bundesrat Unbilligkeiten durch Ausgleichzuschläge beheben, welche sich aus diesem Verteilungsmodus ergaben. In der Urner Regierung und im Landrat erwartete man einen ungefähren Betrag von 30'000 bis 50'000 Franken, da dem Kanton bei der Verteilung die hohen Erträge aus den Durchgangsgebühren der letzten Jahre in Abzug gebracht werden sollten. Der Kanton war Ende der 1920er-Jahre mit einigen Millionen verschuldet. Dank der Durchgangsgebühren hatten die letzten drei Jahre mit positiven Rechnungsergebnissen der Staatskasse geendet. Die langandauernde Periode der Rückschläge in der Staatsrechnung schien somit überwunden. Für das Jahr 1929 muss dem Landrat jedoch wieder ein Defizit vorgelegt werden. Ein Antrag, die Strassenunterhaltskosten dafür zu kürzen, wurde von der Ratsmehrheit abgelehnt.

Uri erhielt schliesslich aus dem Ausgleichsfond einen Betrag von 50'000 Franken. Nebst dem Protest der politischen Instanzen von Uri wurde das Anliegen des Gebirgskantons auch durch die Urner Presse vertreten. Dass Uri finanziell unter die Arme gegriffen werden müsste, war auch in ausserkantonalen Kommentaren zu lesen.

Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 170.

EREIGNISSE ZUM THEMA

1928  / Mittwoch, 14. März 1928
Die Benzinzoll-Vorlage im Parlament
Der Urner Nationalrat Josef Werner Lusser hält in der Nationalratssitzung anlässlich der Benzinzoll-Vorlage wiederum eine Rede zugunsten des Kantons Uri. Er führt an, dass der urnerische Fiskus leider auch zu denjenigen gehöre, die wenig oder nichts hätten, und diesem wolle nun die Vorlage auch noch vier Fünftel seiner jetzigen Einnahmen von 250'000 Franken aus dem Autoverkehr wegnehmen und ihm nur einen Fünftel, in Form einer Benzinzollzuteilung von höchstens 50'000 Franken, zukommen lassen. Die Vorlage stelle somit für den Kanton Uri einen Aderlass von 200'000 Franken dar. Mit dem Verbot der Durchgangsgebühren würden nach den Angaben Lussers dem Kanton der sechste Teil seiner jetzigen Totaleinnahmen weggenommen, und das Urnervolk würde dadurch in die beinahe unmögliche Lage versetzt, für diesen Ausfall selbst aufzukommen.
Quellen / Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 125.
-------------------------
1928  / Freitag, 28. Dezember 1928
Der Wegfall der Durchgangsgebühren verursacht ein Loch in der Staatskasse
Nach dem Wegfall der Durchfahrtsgebühren, muss dem Landrat für 1929 wiederum ein Budget mit einem Defizit von rund 200'000 Franken vorgelegt werden. Die Stimmung gegenüber dem Bund steht in diesen Verhandlungen nicht zum besten. Ein Teil der Landräte vertritt die Ansicht, zufolge des Verlustes der Durchgangsgebühren, die Ausgaben im Strassenbauwesen zu beschneiden. Nach den Worten von Finanzdirektor Isidor Meyer läuft man jedoch Gefahr, dass man mit einer solchen Radikalkur den "lätzen Finger" verbinden würde.
Die landrätliche Prüfungskommission schlägt dann gleichfalls beim Strassenunterhalt schematische Kürzungen von 25'000 Franken vor. Teilweise wird im Rat sogar wieder die Sperrung der Strassen für die Automobile vorgeschlagen. Für viele Urner ist es ein unumstössliches Prinzip, dass die Automobilisten oder dann wenigstens der Bund den Strassenunterhalt zu berappen hätten.
Die Mehrheit des Rates ist jedoch der Ansicht, dass das Auto ein Vehikel darstelle, welches nicht mehr aus der Welt zu schaffen sei und dass die "Autler" in den Kanton kommen würden, ob die Strassen vernachlässigt wären oder nicht. Dem Bund stünde ja zudem noch die Möglichkeit zu, zusätzlich zur ordentlichen Zuteilungsquote Ausgleichszuschläge zu erteilen. Man wolle, bis die Situation über den Benzinzoll ganz abgeklärt sei, dem Bunde zeigen, dass man auch in Zukunft gewillt sei, die Strassen so gut zu unterhalten wie bisher. Mit 23 gegen 18 Stimmen wird an der Vorlage festgehalten und die Anträge der Prüfungskommission auf Herabsetzung des Strassenunterhaltsbudgets gestrichen.

Quellen / Literatur: UW, No. 1, 5. Januar 1929; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 170 f.
-------------------------
1929  / Freitag, 29. März 1929
Schlechte Meldungen über Verteilung des Benzinzolls
In den Urner Zeitungen erscheinen die Zahlen für die erste Verteilung des Benzinzolles an die Kantone. Der den Kantonen zugewiesene Viertel der Jahre 1925 bis Ende 1928 beträgt zirka 20 Millionen Franken. Uri ziert nach dieser Berechnung den Schluss der Tabelle. Auffallend ist auch, dass die in Artikel 30 BV verankerten Passkantone im letzten Drittel zu finden sind. Die Verteilung wird in der Urner Presse deshalb auch dementsprechend kommentiert: "Der dreifache Schluss, den die finanzschwachen, insbesondere die Gebirgskantone daraus ziehen müssen, ist: 1. Die reichen Industriekantone, die grosse Mittel für den Strassenbau zur Verfügung haben, beziehen den Löwenanteil. 2. Die finanzschwachen Gebirgskantone, welche die Mittel nicht aufbringen, ihre verhältnismässig grossen Strassennetze dem modernen Verkehr anzupassen, bekommen einige Brosamen. 3. Wie reimt sich das zur viel gepriesenen 'Bundeshilfe für die Gebirgskantone und die Gebirgsbevölkerung'?"
Quellen / Literatur: "Gebirgskantone und der Benzinzoll", in: UW, No. 13, 29. März 1929.
-------------------------
1929  / Mittwoch, 23. Oktober 1929
Beratung der Kantonsrechnung
Der Urner Landrat behandelt angesichts des negativen Resultats aus dem Benzinzoll die Staatsrechnung 1928. Diese bietet zwar noch ein erfreuliches Bild; die Rechnung schliesst mit einem Überschuss von rund 86'500 Franken ab. Im Jahre 1928 betrugen die Einnahmen aus den Durchgangsgebühren rund 329'000 Franken (107'560 Fr. höher als budgetiert). Diese Einnahme ist jedoch Schnee vom vergangenen Jahr, die Durchgangsgebühren sind anfangs 1929 dahingefallen. Vom Benzinzollanteil erhält der Kanton nur mehr 40'000 Franken. Für den Kanton Uri muss der Bund also noch eine finanziell akzeptablere Lösung finden. Der Regierungsrat erhält vom Landrat den Auftrag, mit Nachdruck daraufhin zu wirken, dass der durch die von den eidgenössischen Räten beschlossene Benzinzollverteilung und den Wegfall der Autodurchgangsgebühren am schwersten geschädigte Kanton Uri entsprechend entschädigt werde.
Quellen / Literatur: Abl UR 1929, Nr. 44, S. 90 f.; Gisler-Jauch Rolf, Uri und das Automobil – des Teufels späte Rache, S. 172 f.
-------------------------

 
FAHRZEUGVERKEHR

Auto - Allgemeines
Gesellschaftsverkehr
Postautos
Auto AG Uri (AAGU)
Schwerverkehr

Chronologie der Ereignisse
Unfälle mit Autos
Autozitate

Automobilsport

Strassenanlagen in der Übersicht

AUTOGEWERBE

Autohandel, Autogaragen
Fahrschulen
Karrosserien
Tankstellen

TRANSPORTGEWERBE

Taxibetriebe
Personentransporte
Gütertransporte

VERKEHRCLUBS

ACS
TCS
VCS

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 03.03.2021