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Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen

LB UR Bd 01 (1892) S. 049-050
Beschluss betreffend Genehmigung der erstellten Bürgerregister
Montag, 22. November 1886
   
«Der Regierungsrath,
nach vernommener Relation über das Prüfungsergebniß der Bürgerregister sämmtlicher Gemeinden des Kantons, wornach sich ergibt, daß alle Register sauber und gewissenhaft geführt sind und für den Bezirk Uri eine Bürgerzahl von 17'866 und für den Bezirk Ursern eine solche von 1681 aufweisen, beschließt:
1. Den sämmtlichen laut Gesetz erstellten Bürgerregistern sei die Genehmigung ertheilt und dieselben sollen in gleicher Weise fortgeführt werden.
2. Den Bürgerregistern wird anmit der Charakter einer amtlichen Urkunde verliehen.»

    
Erkanntniss des Regierungsrates vom 22. November 1886 (LB UR Bd 1 S. 49-50).
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 26.8.2018