LEBENSBEREICHE

Allgemeines Alter Arbeit und Wirtschaft Bauen, Wohnen, Haushalt Bildung und Schule Das liebe Geld Digitalisierung Energie Essen und Trinken Familie Gesellschaft und Soziales Mode Gesundheit Jugend Kommunikation, Medien Militär, Landesverteidigung Mobilität und Verkehr Recht und Justiz Religion und Glauben Sicherheit und Ordnung Sport und Freizeit Staat und Politik Straftaten Umwelt Unfälle

Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen

LB UR (1823) Bd I S. 185.
Verordnung wegen Schon- und Mottfeuren (Art. 207 LB)
Mittwoch, 1. Januar 1823
   
«Wer Schön- oder Mottfeuer u. d. gl. macht oder machen laßt, und dadurch Unglück entstünde, oder wer sonst durch Sorglosigkeit Feuersunglück veranlaßt, solle den Schaden, welchen ein Gericht, im Fall kein gütiglicher Verglich geschieht, bestimmen wird, abtragen, und wer nicht zu zahlen hat, dafür am Leib bestraft werden. Auch sollen Schön- und Mottfeuer u. d. gl. nicht beym Föhn oder anderm Wind, auch nicht nahe am Gebüsch (Stauden) oder Wäldern, vielweniger darin gemacht werden, und solle vor dem Anzünden ein Ehrenmann dazu geführt werden, und den Augenschein einnehmen, ob Gefahr dabey sey, auch solle man nicht davon gehen, bis alles wohl gelöscht ist. Alles bey Gl. 25 Buß und Abtrag Schadens, auch nach Umständen bey ferneren Bestrafung an Leib und Gut, und wer nicht zu zahlen hat, soll dafür im Thurm abbüssen.»
    
Alt Art. Landb. 99; LG 1706, 1719; LB UR 1823 Bd I, S. 185. Das Datum 01.01.1823 nimmt Bezug auf den Druck im Landbuch (1823).
-------------------------

 

 
JUSTIZWESEN

Allgemeines
Rechtsbegriffe

GERICHTSWESEN

Die Gerichtsbarkeit in Uri
Das Obergericht
Das Landgericht Uri
Das Landgericht Ursern
Staatsanwaltschaft und Verhöramt
Jugendgerichtsbarkeit
Schlichtungsbehörde

Ehemalige Gerichtsinstanzen

BUNDESGESETZGEBUNG

Bundesverfassung (externer Link)
Gesetzgebung (externer Link)

KANTONALE GESETZGEBUNG

Verfassungen
Gesetzgebung (externer Link)

Das alte Urner Landbuch
Das Urner Landbuch von 1823 ff.
Amtliche Sammlung der Gesetze
Das Landbuch von 1891
Sammlung der Gesetze, 1891-1958
Das Urner Rechtsbuch (Link)

STRAFRECHT

Allgemeines
Polizei
Strafrecht
Strafgerichtsbarkeit
Strafanstalten und Richtstätten

STRAFTATEN

Kriminalstatistik
Einzelne Delikte mit Statistik
Todesstrafe

GRUNDRECHTE

Bürgerrecht
Stimm- und Wahlrecht





Amtszwang

 

 

 

 

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 26.8.2018