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Uri

Der Wolf in Uri



Familie: Hunde
lateinischer Name: Canis Lupus
anderer Name: Isegrim (Fabel)
Urner Dialekt: Wolf
Bestand: Letztes Auftreten: 1858, seit 2008
Schonzeit: ganzes Jahr

Schutz: geschützt
   
Aussehen: Der Wolf wird zwischen 100 und 160 cm lang und hat eine Schulterhöhe von 50 bis 100 cm. Der Europäische Wolf wiegt 28 bis 38 kg, während der nordamerikanische Wolf bis zu 80 kg schwer sein kann. In Europa ist das Wolfsfell grau bis bräunlich.
Grundsätzlich ähnelt der Wolf einem grossen Schäferhund, wobei der Rumpf im Vergleich zu Haushunden länger und der Brustkorb höher, aber schmaler ist. Der Kopf ist relativ gross, die Stirn ist breit. Die Augen setzen schräg an, die Ohren sind eher kurz.
Der Wolf erreicht ein Alter von 10 bis 13 Jahren.

Soziales Verhalten: Obwohl vor allem in Uri bisher einzelne Wölfe auftraten, ist die normale Sozialordnung des Wolfes das Rudel mit starken Bindungen. Zum Wolfsrudel gehören neben den Eltern und ihren Welpen meist auch Nachkommen aus dem Vorjahr bis zu ihrer Geschlechtsreife. Jedes Rudel besitzt ein Revier. Die Größe der Reviere bestimmt sich durch die Grösse der Beutetierarten und deren Zahl. Bei ihren Wanderungen durch das Revier setzen Wölfe Harnmarken ab. Als weiteres Mittel zur Reviermarkierung dient das gemeinschaftliche Heulen der Rudelmitglieder. In einer Nacht kann ein Wolf 50 bis 70 Kilometer zurücklegen.

Jagd: Der Wolf jagt bevorzugt Rehe, Gämsen und Hirsche. Daneben ernährt er sich auch von Kleinsäuger, Insekten, Vögel, Reptilien, Früchte und Aas. Wölfe erbeuten auch Haustiere (besonders Schafe), wenn diese ungeschützt sind. Seit 2007/08 wurden in Uri von einzelnen Wölfen rund 50 Schafe getötet.
Wölfe finden Beutetiere meist direkt durch deren Geruch, seltener durch die Verfolgung frischer Spuren. Sie versuchen sich den Beutetieren dann unbemerkt bis auf geringe Distanz zu nähern. Fliehende Tiere werden meist nur wenige Dutzend Meter weit mit hoher Geschwindigkeit verfolgt, gelingt es den Wölfen bis dahin nicht, das Beutetier zu erreichen, wird die Jagd abgebrochen.
Das Opfer wird im Normalfall möglichst vollständig gefressen, grosse Huftiere werden über mehrere Tage lang genutzt und bis auf große Knochen, das Fell und Teile des Darmtraktes verwertet.

Auftreten in Uri: Der Wolf trat in den vergangenen Jahrhunderten vereinzelt in Uri auf. 1770 wurde dem Jäger Balz Jauch für einen im Isenthal erlegten Wolf eine Abschussprämie ausbezahlt. Das Tier wurde nach Altdorf geführt und dort bei der Ankenwaage zur Schau gestellt.
1804 zeigten sich Wölfe auf dem Furkapass. 1824 streifte ein Wolf im Urserental umher und wurde von den Talbewohnern verjagt. Im Winter 1852/1853 tauchte in den Wäldern des unteren Reusstals erneut ein einzelner Wolf auf. Der 18-jährige Jäger und nachmalige Hauptmann Andreas Imhof schoss in der Adamsrütti (Axen) den vorerst letzten Wolf in Uri. Dieser männliche Wolf befindet sich heute als Tierpräparat in der Sammlung des Zoologischen Museums der Universität Zürich. 1858 soll ein einzelner Wolf in den Urner Bergen nochmals für Aufregung gesorgt haben. Danach verabschiedete sich Isegrim für fast 150 Jahre aus dem Urnerland und der Schweiz.
Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht der Wolf unter internationalem Schutz und die Bestände erholen sich teilweise. In Uri hinterliess er wahrscheinlich im Jahre 2007, sicher jedoch 2008 erstmals wieder Spuren, indem er einzelne Schafe riss. 2015 riss ein Wolf in der Region Isental / Emmetten 32 Schafe. Der Urner Sicherheitsdirektor erliess danach eine Abschussverfügung. Der Wolf verabschiedete sich jedoch Richtung Voralberg. Ein Jahr später erschien wiederum ein Wolf und riss mehr als 30 Schafe. Zum Abschuss freigegeben, wurde der M68 in der Nacht auf den 28. Juli 2016 von der Wildhut erlegt.

Fährte: Die Pfotenabdrücke mit fünfteiligen Ballen sind dem Haushund ähnlich und anhand der Größe nicht zweifelsfrei unterscheidbar. Die Fährten werden deshalb anhand ihres Verlaufs zugeordnet. Wölfe setzen im Schnee ihre Hinterpfoten in die Abdrücke der Vorderpfoten (schnüren). Im Rudel laufen sie oft hintereinander und setzen ihre Pfoten in die Abdrücke des Vorderwolfes. Die Fährte kann sich dann plötzlich in mehrere Individualfährten aufteilen. Der Verlauf einer Wolfsfährte ist zudem vielfach lange geradlinig und zielorientiert, während für Hunde das Umherlaufen und Abweichen typisch ist.

Fortpflanzung: Wölfe werden erst mit zwei Jahren geschlechtsreif (Haushunde schon mit 7 bis 11 Monaten) und verbleiben bis zur Geschlechtsreife bei den Eltern.
Die Paarungszeit fällt in den Spätwinter und das zeitige Frühjahr von Ende Januar bis Anfang März. Weibchen sind jeweils etwa 7 Tage lang empfängnisbereit. Die Tragzeit beträgt zwischen 62 bis 75 Tagen. Vor der Geburt der Jungen wird im Normalfall eine Erdhöhle gegraben oder von anderen Säugern übernommen und vergrössert. Die Höhlen haben ein oder zwei Eingänge. Etwa drei Wochen vor der Geburt verlässt das tragende Weibchen die Höhlenumgebung meist nicht mehr.
Die Geburt der Jungen erfolgt in der Höhle. In einem Wurf befinden sich in der Regel vier bis sechs Welpen. Die frisch geborenen, noch blinden und tauben Welpen wiegen 300 bis 500 g und haben ein feines, dunkles Fell. Sie werden jedoch bis zum Alter von 6 bis 8 Wochen gesäugt.


Autor: Rolf Gisler-Jauch (www.urikon.ch); Foto oben: Der auf Surenen im Sommer 2016 erlegte Wolf M68 (Historisches Museum Uri, Rolf Gisler-Jauch); Foto unten: Der in Sisikon im Jahre 1853 erlegte Wolf (Zoologisches Museum der Universität Zürich).


WEITERES ZU WÖLFEN


     
Der Wolf in der Urner Sage
In der grossen Sagensammlung von Josef Müller kommt lediglich eine einzige Sage zu einem Wolf vor. Sie steht dabei in Zusammenhang mit dem Abschuss des letzten Wolfes in Uri im Jahre 1853 am Axen oberhalb Sisikon. Nach dieser Sage soll der Wolf ein Kind gefressen haben. Diesbezüglich gibt es jedoch keinerlei Hinweise.

«Aus dem untern Axenberg in der Gemeinde Sisikon ging ein Kind zur Schule und musste zudem auch zu Hause bei der Arbeit mithelfen. Als die Familie eines Abends gemeinschaftlich den Rosenkranz betete und das arme, müde Kind dabei einschlief, wurde der Vater wild, stellte es vor die Haustüre hinaus und vergass es da. Endlich sagte die Mutter, sie wolle das Kind holen. Der Vater entgegnete: ‚Ich habe es hinausgestellt, ich hole es auch.‘ Aber vergeblich öffnete er die Türe, das Kind war nicht mehr da. Umsonst suchten sie es unter Weinen und Schreien; ein Wolf, der letzte in Uri, hatte es gefressen. Man fand einige Tage später seine Spur und erlegte ihn.»

Andere Erzähler dieser Sage nehmen dem Wolf die Schuld und behaupten, dass das Böse über das Kind Gewalt bekommen habe. Es sei oft vorgekommen, dass Kinder, die nach Betenläuten strafweise vor die Haustüre gestellt wurden, verschwunden seien. Seit dem Tode jenes Kindes glaubte man oft zur Nachtzeit, im Axen und Umgebung ein Licht zu sehen (Müller Josef, Sagen aus Uri, Band III, Nr. 1543).

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Wolfseisen
Das Wolfseisen (Wolfsangel) ist ein aus Eisen geschmiedetes Jagdgerät, das früher zum Fang von Wölfen eingesetzt wurde. Die mit Widerhaken versehenen Enden wurden mit Ködern bestückt und an einem Baum so hoch aufgehängt, dass der Wolf danach springen musste, um zuschnappen zu können. Der Wolf blieb mit dem Maul hängen und verendete. Andere Wolfseisen waren mit einem Federmechanismus versehen, der sich beim Zuschnappen auslöste und die Widerhaken in den Rachen trieb. Diese Fallenart konnte auch am Boden ausgelegt werden. In der Heraldik gibt es zahlreiche Erscheinungsformen des Wolfseisens (Brücker, von Geschenen, Muheim, Rämi, Schick).
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Wolfskonzept Uri
Das Wolfkonzept Uri vom 4. Juli 2008 wurde von der Sicherheitsdirektion Uri in enger Zusammenarbeit mit betroffenen Kreisen erarbeitet. Auf dem Kantonsgebiet von Uri sind im Sommer insgesamt 73 Schafalpen mit rund 17‘000 Schafen. Das Gebiet mit der höchsten Schafdichte ist in dieser Zeit das Urserntal (inklusive Riental) mit zirka 7‘500 Schafen.

Das Wolfskonzept sieht einerseits eine ständige Behirtung und andererseits die Einzäunung der gesamten Weidefläche oder wenigstens des Übernachtungsplatzes vor. Da sich eine ständige Behirtung finanziell aber erst ab 600 bis 700 Tieren lohnt, wird angeraten die verschiedenen Herden zusammenzulegen. Zumal der Sömmerungsbeitrag des Bundesamtes für Landwirtschaft bei ständig behirteten Herden höher ausfällt als für Weiden ohne Hirt.

Der Wolf unternimmt in einer Nacht locker Wanderungen in der Grössenordnung von 50 Kilometern. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, werden drei verschiedene Perimeter definiert: das eigentliche Wolfsgebiet, das angrenzende und das potenzielle Wolfsgebiet. Im eigentlichen sowie im angrenzenden Wolfsgebiet können vom Bund mitfinanzierte Schutzmassnahmen getroffen werden. So bietet der Bund eine einmalige Starthilfe von 500 Franken für den Kauf eines Herdenschutzhundes und bis zu 1000 Franken für dessen Unterhalt. Weiter wird im eigentlichen Wolfsgebiet die Anschaffung von Elektrozäunen unterstützt. Ebenfalls vorgesehen ist bei allfälligen Schäden das Eingreifen der mobilen Wolfsfeuerwehr. Diese besteht aus zwei bis drei ausgebildeten Hirten mit Schutzhund. Falls kleinere Alpungen im ersten Jahr aber geräumt werden müssen, können Betroffene eine Futtergeldentschädigung beantragen. Schäden durch Wölfe werden vollumfänglich entschädigt: Die Abgeltung richtet sich nach den gültigen Einschätztabellen der nationalen Zuchtverbände. Diese bewegt sich im Bereich zwischen 150 Franken für kleine Lämmer und maximal 3000 Franken für ausserordentlich wertvolle Zuchtwidder. Die Kosten dafür teilen sich Bund (80 Prozent) und Kanton (20 Prozent). Einfach abschiessen kann man den Wolf nicht: Dieser wird durch internationale Vereinbarungen sowie nationale Gesetze geschützt. Wenn jedoch ein Wolf innerhalb eines Monats 25 Schafe oder innerhalb vier Monate 35 Schafe reisst, kann die interkantonale Kommission eine Abschussempfehlung geben. Über einen definitiven Abschuss entscheidet dann aber schliesslich die Sicherheitsdirektion Uri (Urner Wochenblatt, Nr. 52, 5.7.2008).

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Wolfsmilch
Wolfsmilch (Euphorbia) ist eine Pflanzengattung, die weltweit verbreitet ist und die aus rund 2160 Arten besteht. Der deutsche Name Wolfsmilch bezieht sich auf den „beissenden“ Milchsaft der Pflanzen. Der Milchsaft tritt schon bei kleinsten Verletzungen aus und gerinnt dann bei Luftkontakt innerhalb weniger Minuten. Dieser ist je nach Art gering bis sehr stark ätzend und hautreizend. Er kann insbesondere an den Schleimhäuten (Augen, Nase, Mund) Entzündungen hervorrufen, die stärkste Schmerzen verursachen. Auf die Haut gelangter Saft sollte sofort und gründlich abgewaschen werden.
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Wolfsorte in Uri
Flurnamen wie Wolfgrueben (Erstfeld), Wolf-Büel, Wolfs-Chälental (Gurtnellen), Wolfshalde (Isenthal), Wolfloch (Realp), Wolfergrab und Wolferslauwi (Silenen) sowie Wolfen, Wolfeggteller und Wölfliwäldli (Wassen) sind Hinweise, dass der Wolf früher wohl nicht ständiger, doch häufiger Gast in Uri war (Siehe Urner Namenbuch, Bd 4, Register).
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DIE EINZIGE SAGE VOM BÖSEN WOLF


     
Der Wolf in der Urner Sage
In der grossen Sagensammlung von Josef Müller kommt lediglich eine einzige Sage zu einem Wolf vor. Sie steht dabei in Zusammenhang mit dem Abschuss des letzten Wolfes in Uri im Jahre 1853 am Axen oberhalb Sisikon. Nach dieser Sage soll der Wolf ein Kind gefressen haben. Diesbezüglich gibt es jedoch keinerlei Hinweise.

«Aus dem untern Axenberg in der Gemeinde Sisikon ging ein Kind zur Schule und musste zudem auch zu Hause bei der Arbeit mithelfen. Als die Familie eines Abends gemeinschaftlich den Rosenkranz betete und das arme, müde Kind dabei einschlief, wurde der Vater wild, stellte es vor die Haustüre hinaus und vergass es da. Endlich sagte die Mutter, sie wolle das Kind holen. Der Vater entgegnete: ‚Ich habe es hinausgestellt, ich hole es auch.‘ Aber vergeblich öffnete er die Türe, das Kind war nicht mehr da. Umsonst suchten sie es unter Weinen und Schreien; ein Wolf, der letzte in Uri, hatte es gefressen. Man fand einige Tage später seine Spur und erlegte ihn.»

Andere Erzähler dieser Sage nehmen dem Wolf die Schuld und behaupten, dass das Böse über das Kind Gewalt bekommen habe. Es sei oft vorgekommen, dass Kinder, die nach Betenläuten strafweise vor die Haustüre gestellt wurden, verschwunden seien. Seit dem Tode jenes Kindes glaubte man oft zur Nachtzeit, im Axen und Umgebung ein Licht zu sehen (Müller Josef, Sagen aus Uri, Band III, Nr. 1543).

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WOLFSEREIGNISSE

1224  /
Eiskalter Winter
Im Winter herrscht eine so grosse Kälte, dass die Leute in den Betten erfrieren, die Vögel tot aus der Luft herabfallen, Bären, Wölfe und anderes Wild in Rudeln in die Dörfer kommen. Die Bäume bersten, die Mühlen stehen still und es entsteht wieder eine grosse Teuerung und grosser Tod durch Seuchen und Pestilenz.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 10 f.
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1519  /
Wolfsjagd in Ursern
In Ursern wird eine ausgedehnte Wolfsjagd veranstaltet, für die 20 Gulden ausgegeben werden.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 33.
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1530  /
Wölfe erscheinen
Es werden eine Menge Wölfe verspürt.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 34.
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1554  / Montag, 23. August 1554
Wölfe im Schächental
Da Wölfe im Schächental vorhanden sind, erlässt der Rat des Landes Uri den Beschluss, dass jedermann im Schächental seinen Hund einen Monat drinnen halten solle bei 5 Pfund Busse; es sei denn die Wölfe werden früher gefangen oder zur Jagd des Wolfes benutzt.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 37; Muheim Hans; 50 Jahre Urner Jägerverein 1906-1956; S. 13.
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1770  /
Im Isental wird ein Wolf erlegt
Dem Jäger Balz Jauch wird für einen im Isenthal erlegten Wolf eine Abschussprämie ausbezahlt.
www.urikon.ch
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1804  /
Wölfe am Furkapass
Es zeigten sich Wölfe am Furkapass.
www.urikon.ch
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1811  / Mittwoch, 3. April 1811
Erfolglose Wolfsjagd
Nachdem man auf einen verspürten Wolf mehrere Jagden und Treibe abgehalten hat, findet unter Anführung von Ratsherr Anton Marty die Hauptjagd statt. Das Raubwild kann jedoch nicht erlegt werden.
UW 27/1945.
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1824  /
Ein Wolf wird in Ursern verjagt
Ein Wolf streift im Urserental umher und wird von den Talbewohnern verjagt.
www.urikon.ch
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1853  / Freitag, 11. Februar 1853
Am Axen wird ein Wolf erlegt
Der 18-jährige Jäger und nachmalige Hauptmann Andreas Imhof schiesst in der Adamsrütti in Sisikon den letzten Wolf in Uri. Ihm wird hierfür eine Schussprämie von 50 Franken ausbezahlt. Eine Gratifikation über das gesetzliche Schussgeld hinaus wird vom Regierungsrat abgewiesen, da den Schützen bereits ein angemessenes Trinkgeld verabreicht wurde.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 136 (21.2.1853 wohl Auszahlung der Schussprämie); GP 18.11.1933; Abl UR 1853, S. 53.
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1858  / Dienstag, 20. Juli 1858
Ursern erhält Stutzer zur Wolfsjagd
Dem Bezirksammannamt Ursern werden auf Ansuchen hin 20 Stutzer aus dem Zeughaus übergegeben. Damit soll der im Tal seit längerer Zeit sich zeigende Wolf erlegt werden.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 99; Muheim Hans; 50 Jahre Urner Jägerverein 1906-1956; S. 18.
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1858  / Montag, 4. Oktober 1858
Nach der Jagd auf den Wolf sollen die Stutzer zurück ins Zeughaus
Vom Bezirksammannamt Ursern werden die 20 zur Erledigung eines Wolfes ausgeliehenen Stutzen wieder ins Zeughaus zurück. Damit verabschiedet sich Meister Isegrim für 150 Jahre aus dem Urnerland.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 45.
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1905  / Dienstag, 8. August 1905
Abschussprämien
In der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Jagd und Vogleschutz werden die Abschussprämien festgelegt: Bär und Wolf 100 Franken; Luchs 25 Franken; Fischotter 20 Franken, Adler und Geier 10 Franken. Nebst Marder und Itlis reicht die Liste über Raub- und Singvögel bis zur diebischen Elster, für deren Abschuss noch 30 Rappen bezahlt werden.
LB UR Band 6, S. 266
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2007  / Mittwoch, 26. September 2007
Fragestunde im Landrat - Der Wolf wird zurückkehren
An der Herbstsession des Urner Landrates antwortet Sicherheitsdirektor Josef Dittli auf die Frage von Landrätin Annalise Russe (GB), die Näheres zum Umgang mit dem Wolf im Kanton Uri wissen will. Der Wolf ist in der Schweiz geschützt und kann nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen gejagd werden. Bereits heute bestehe das Konzept «Wolf Schweiz» des Buwal. Das Konzept schaffe gute Rahmenbedingungen, um die Probleme zu erkennen, die zwischen den Menschen und ihren Aktivitäten sowie der Anwesenheit des Wolfes entstehen können. Darauf könne man aufbauen. Deshalb wird die Sicherheitsdirektion noch diesen Herbst eine Arbeitsgruppe einsetzen, um mit allen Beteiligten die notwendigen Massnahmen zu erarbeiten. Eine besondere Herausforderung sieht der Sicherheitsdirektor in den Bereichen Schafzucht und Herdenschutz.
UW 76, 29.9.2007
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2007  / Montag, 5. November 2007
Podiumsgespräch - Schafzüchter äussern Bedenken zum Wolf
«Für die Kleinviehzüchter ist der Wolf wie der Blaue Brief», sagte Korporationspräsident Toni Arnold am vom WWF organisierten Podiumsgespräch «Dr Wolf isch los». Für ihn ist klar: Ein Zusammenleben mit dem Wolf ist im Kanton Uri unmöglich. «Mit Uris kleinen Strukturen sind Schutzmassnahmen nicht anwendbar», ist Toni Arnold überzeugt. Derselben Meinung ist auch Eduard Baumann, Präsident des Kleinviehzüchterverbandes Uri. Der Wolf bringe eigentlich nur Probleme, liess er verlauten. Am Podiumsgespräch diskutierten sieben verschiedene Parteien an einem Tisch über die absehbare Anwesenheit des Wolfes im Kanton Uri.
Gegenüber der eher negativen Stimmung unter den Urner Schafzüchtern stehen die Erfahrungen, die im Kanton Graubünden oder im Berner Oberland gemacht wurden. Die Anwesenheit des Wolfes habe auch im Bünderland zu heftigen Diskussionen geführt, führt Wolfsexperte und alt Wildhüter der Surselva, Georg Sutter, in seinem Inputreferat aus. Dennoch sei die Anwesenheit mittlerweile als völlig normal angenommen worden. Mittels Herdenschutzmassnahmen würden nur noch ganz wenige Schafe pro Jahr vom Wolf gerissen. Der Wolf halte sich in erster Linie an Wild. Doch auch auf den Wildbestand hat der Wolf keine negativen Auswirkungen, was Josef Hürlimann, Präsiden des Jägervereins Uri, befürchtet. Sollte das dennoch der Fall sein, müsste man die Patentgebühren für die Jäger der neuen Situation anpassen. Das sei bisher in keinem der Berichte nachzulesen
Daniel Mettler lässt das Argument des Strukturproblems im Kanton Uri nicht gelten. «In Bern war das strukturelle Problem mit vielen kleinen Schafherden noch brisanter», sagte er. «Dort hat man die Herden zusammengelegt und von einem Hirten mit Hunden bewachen lassen.» Heute habe man auch im Berner Oberland mit dem dort installierten Wolf keine Probleme mehr.
Die Anwesenheit dieses Grossraubtieres sei so oder so nicht so dramatisch wie es scheine, heisst es vonseiten des WWF, vertreten durch den Leiter Biodiversitiät, Kurt Eichenberger. «Befürchtungen, die Schweiz werde dereinst von Wölfen überschwemmt, sind fehl am Platz.» Er zeigt auf, dass in den Schweizer Alpen gemäss Hochrechnungen rund 20 Familien à fünf bis sieben Tiere leben könnten. Das sei immer abhängig von der Toleranz des Menschen. «Es gibt so viele Wölfe, wie der Mensch zulässt», sagte er. Dass sich ein Wolf im Kanton Uri installieren kann, sieht er aber als sehr wahrscheinlich.
Davon geht auch der Kantonale Jagdverwalter Josef Walker aus. Bereits sind erste Funde gemacht worden, die auf einen Wolf hindeuten. Von seiner Warte aus ist ein Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf durchaus möglich. Er ist sich aber bewusst, dass die Gewöhnung an den neuen Bewohner ein langer und vielleicht auch schmerzhafter Prozess sein könnte.

UW 87, 7.11.2007
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2008  / Freitag, 4. Juli 2008
Wolfskonzept - 17000 Schafe müssen geschützt werden
Das Wolfskonzept Uri wird vorgestellt. Dieses ist in den vergangenen Monaten von der Sicherheitsdirektion Uri erarbeitet und in enger Zusammenarbeit mit betroffenen Kreisen verabschiedet worden. Das Konzept vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) diente als Vollzugshilfe. Um die Schafe zu schützen, empfiehlt das Wolfskonzept einerseits eine ständige Behirtung und andererseits die Einzäunung der gesamten Weidefläche oder wenigstens des Übernachtungsplatzes.
UW 52, 5.7.2008
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2010  / Donnerstag, 25. März 2010
Jäger diskutieren Wolf- und Gämskonzept
Grossaufmarsch der Urner Jäger in Erstfeld. An einer Infoveranstaltung des Urner Jägervereins und der kantonalen Jagdverwaltung stehen gleich zwei heisse Themen auf der Traktandenliste: der Wolf und der Entwurf zum neuen Gämsbejagungskonzept des kantonalen Amtes für Forst und Jagd. Aufgrund vom DANN-Spuren ist seit dem 23. März klar: Der Wolf ist auch in Uri angekommen.
Das Jagen von Gämsen wird in Uri neu geregelt. Auslöser für diese Änderung sind verbindliche Vorgaben des Bundes. So muss das Geschlechterverhältnis bei den erlegten Tieren 1:1 sein, der Jungtieranteil an der Jagdstrecke 25 Prozent betragen und die Waldgämsenbejagung müsse möglich sein. Um diese Ziele zu erreichen, muss das Gämsbejagungskonzept in Uri angepasst werden. Ein erster Entwurf sieht vor, das Hornmass bei der Gämsjagd abzuschaffen. Uri ist der letzte Kanton, der das Hornmass noch als Kriterium verwendet.

UW 23, 27.3.2010
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2011  / Donnerstag, 3. Februar 2011
Wolf wird in Andermatt beobachtet
Im Februar und im März sollen in Ursern mehrere Augenzeugen den Wolf gesehen haben. Demnach haben Touristen und Einheimische das Tier auf dem Gütsch und in der Unteralp beobachtet. Und das mitten am Tag.
UW 22, 23.3.2011
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2013  / Montag, 16. September 2013
Wolf reisst auf der Etzli- und Oberalp rund 20 Schafe
In der Etzlialp, Gemeinde Silenen, werden während der letzten zwei Wochen rund 20 tote Schafe aufgefunden, auf der Oberalp, Gemeinde Andermatt, am letzten Wochenende drei tote Schafe. Die Schafe wurden vermutlich von einem Wolf italienischer Abstammung gerissen. Entsprechende DNA-Analysen des Laboratoire de Biologie de la Conservation de l`Université de Lausanne haben dieses Resultat gezeigt.
Die gerissenen Schafe werden gemäss denAnsätzen des Schweizerischen Schafzuchtverbandes entschädigt. Zudem werden mit den betroffenen aber auch umliegenden Alpen mögliche Herdenschutzmassnahmen diskutiert, die dann für die nächste Alpsaison angewandt werden können.

UW 73, 18.9.2013, S. 16; UW 83, 23.10.2013, S. 16.
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2013  / Mittwoch, 25. September 2013
Landrat - Luchs und Wolf sind im Landrat umstritten
Gleich zwei neue Vorstösse werden im Landrat zum Thema Luchs und Wolf eingereicht. Schafhalterin Frieda Steffen (CVP, Andermatt) fordert eine Anpassung des Wolfskonzepts. Dies aufgrund der jüngsten Berichte über mögliche Schafsrisse durch den Wolf im Etzlital und auf dem Oberalp. So soll die Regierung unter anderem prüfen, ob die Informationspolitik angepasst werden muss. So wurden die Schafhalter im Urserntal erst durch die Medien auf die Schäden durch den Wolf aufmerksam gemacht.
In eine ganz andere Richtung gehen die beiden Erstfelder SP-Landräte David Imhof und Dimitri Moretti. Vor einem möglichen Abschuss eines Wolfs oder eines Luchses wollen die beiden von der Regierung wissen, welche positiven Auswirkungen die Anwesenheit der beiden Grossraubtiere auf die Gesundheits des Wildes und des Schutzwaldes hat (Verminderung von Bissschäden).

UW 76, 28.9.2013, S. 2.
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2014  / Mittwoch, 19. Februar 2014
Landratsdebatte über die Grosraubtiere in Uri
In seiner Februar-Session befasst sich der Urner Landrat ausgiebig mit den Grossraubtieren in Uri. Frieda Steffen (CVP, Andermatt) verlangt von der Regierung in einer Interpellation Auskunft darüber, ob nach den Wolfrissen auf zwei Urner Alpen das kantonale Wolfskonzept angepasst werde. Davon will die Regierung vorerst aber nichts wissen. Sie möchte die laufende Revision des nationalen Wolfskonzepts abwarten. Max Baumann (SVP, Spiringen) und David Imhof (SP, Erstfeld) beschäftigten sich in zwei Vorstössen mit dem Luchs. Während Max Baumann in seiner Interpellation einen Abschuss des Luchses anregt und die Regierung nach ihrer Meinung dazu fragt, interessiert sich David Imhof für den Nutzen des Luchses für den Schutzwald. Indem dieser das Wild reduziert, würden nämlich die Verbissschäden im Wald abnehmen. Die Regierung stuft den Nutzen des Luches höher ein als der Schaden. Zwar würden die zehn erwachsenen Luchse in Uri Jahr für Jahr rund 500 Rehe und Gämsen reissen und auf diese Weise die jagdstrecke mindern. Indem der Luchs mithelfe. die Schalenwilddichte zu regulieren, habe er aber eine positive Wirkung auf die Verbisssituation im Wald. Die Regierung will Gesuche für Abschüsse erst prüfen, wenn das neue nationale Luchskonzept vorliegt.
UW 15, 22.2.2014, S. 3.
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2014  / Mittwoch, 30. April 2014
Verdacht auf Wolfriss einer Gämse in Bristen bestätigt sich nicht
In der Steinmatte in Bristen, unmittelbar neben einem Wohngebiet, wird ein Gämsbock tot aufgefunden.Die Schafhalter im Maderanertal haben Angst um die Tiere ihrer Herden. Die DNA-Analyse des Gämsenkadavers ergibt jedoch keine Wolfsspuren. Trotz der negativen Analyse könnte ein Wolf die Gämse gerissen haben. Es ist denkbar, dass die Spuren des Wolfs verwischt worden sind.
UW 35, 7.5.2014, S. 16.
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2014  / Samstag, 10. Mai 2014
Ständerat Isidor Baumann fordert wolfsfreie Zonen
Der Verdacht auf einen Wolfriss in Bristen beschäftigt die Urner Schafhalter. Ständerat Isidor Baumann als Halter von 200 Schafen in der Göscheneralp weiss, was es bedeutet, wenn der Wolf umgeht. 2007 wurden seine Schafe selbst Opfer eines mutmasslichen Wolfrisses (wissenschaftlich jedoch nicht bewiesen). Als Ständerat und Präsident der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete setzt sich Isidor Baumann deshalb für wolfsfreie Zonen ein – auch in Uri. Der Einsatz von Herdenschutzhunden wie im Unterengadin sei dabei für die Urner Alpen nur bedingt sinnvoll.
UW 36, 10.5.2014, S. 2.
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2014  / Donnerstag, 26. Juni 2014
Korporation Uri - «Nicht vor dem Wolf kapitulieren»
Bei Gefahr durch Grossraubtiere können kleinere Schafherden künftig auf Gesuch beim Engeren Rat auf Heimkuhweiden ausweichen. Das entscheidet der Korporationsrat und ergänzt die Verordnung über die Heimkuhweide um den entsprechenden Ausnahmeartikel zu Grossraubtieren. Damit will die Korporation Uri als Besitzerin des Alpgebietes einen Beitrag zum Wolfskonzept leisten und den Schaf- oder Ziegenhaltern Hilfe leisten. Die Anpassung der Verordnung ist im Grossen Rat nicht unbestritten. Diese setze falsche Signale und stelle den Herdenschutz infrage. Ausserdem sei die Gleichbehandlung der Viehbesitzer in Gefahr, weil nur Halter von kleineren Herden von Ausweichgebieten profitieren können. Ausserdem sei unklar, wer die Umlagerung bezahlen soll und wie das mit den Sömmerungsbeiträgen funktioniert. Schliesslich seien im frühen Sommer die Heimkuhweiden ohnehin abgegrast.
UW 50, 28.6.2014.
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2015  / Freitag, 5. Juni 2015
Vermutlich hat ein Wolf acht Schafe gerissen
Am Vortag wurde ein Wolf an der Isleten gesehen. In der kommenden Nacht reisst er in Emmetten acht Schafe. Die Tiere befinden sich in einem grossen Gehege mit total 34 Tieren. Vier Schafe sterben unmittelbar bei der Attacke gegen 2.00 Uhr morgens, vier weitere werden schwer verletzt und vom Wildhüter erlöst. Als Vorsichtsmassnahme werden die Bauern und Schafhalter in Uri und Nidwalden benachrichtigt.
UW 43, 6.6.2015, S. 16.
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2015  / Dienstag, 16. Juni 2015
Isenthal - 14 Schafe wurden auf Urner Alp gerissen
Auf der Alp Gitschenen, unterhalb des Risetenstocks, ob Geissboden, werden von einem Wolf 14 Schafe gerissen. Insgesamt befinden sich auf der Alp unterhalb des Risetenstocks über 200 Schafe. Von dern Rissen betroffen sind sechs Schafhalter.
UW 46, 17.6.2015, S. 2.
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2015  / Montag, 22. Juni 2015
Wolf wird zum Abschuss freigegeben
Der Wolf, der vermutlich über 32 Schafe innerhalb der letzten Tage im Kanton Uri gerissen hat, wird definitiv zum Abschuss freigegeben. Und zwar wurden im Gebiet der Gemeinde Isenthal auf zwei Alpen (30 Tiere) und zwei Heimbetrieben (2 Tiere) gesamthaft 32 Schafe gerissen. Rund ein Dutzend Schafe werden noch vermisst. Sicherheitsdirektor Beat Arnold verfügt somit den Abschuss. Es gehe dabei nicht um eine Bestrafungsaktion gegen den Wolf sondern um die Vermeidung von weiteren Schäden an Nutztieren. Der Abschussperimeter entspricht dem vermuteten Streifgebiet des schadenstiftenden Wolfes, ausgenommen ist das eidgenössische Jagdbanngebiet Urirotstock. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristet. Sollte der Wolf innerhalb dieser Frist weitere Schafe reissen, kann die Abschussbewilligung um weitere 30 Tage verlängert werden. Knapp zehn Personen von der Wildhut sind nun abwechslungsweise im Gebiet zwischen Seelisberg und Erstfeld unterwegs.
UW 47, 20.6.2015, S. 5.
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2015  / Freitag, 26. Juni 2015
Wolf sorgt im Kanton Uri weiter für Aufregung
Die Abschussverfügung für den Wolf ist in Kraft. Derweil wird ein verletztes Schaf auf dem Urnerboden gefunden. In Isental haben viele Schafhalter ihre Tiere von der Alp weggebracht.
UW 49, 27.6.2015, S. 3.
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2015  / Mittwoch, 1. Juli 2015
CHWolf kritisiert Urner Entscheid
Der Verein CHWolf ist überhaupt nicht einverstanden, den Urner Wolf abzuschiessen. Der Wolf sei bereits seit 20 Jahren wieder in der Schweiz anzutreffen. Durch Abwanderung von Jungwölfen des Calanda-Rudels seit 2013 und das regelmässige Einwandern von Wölfen aus Italien und Frankreich müsse in der gesamten Schweiz und jederzeit mit dem Auftauchen von Wölfen gerechnet werden. Ausserdem sei allgemein bekannt, dass sich Einzelwölfe gerne einfach zu jagenden Beutetieren zuwenden. In Regionen, wo Einzelwölfe leben oder durchwandern, seien Schäden an ungeschützten Nutztierherden somit vorhersehbar. Die Begründung für die Abschussbewilligung, dass in der Region Isenthal noch nie ein Wolf nachgewiesen wurde und die Alpbewirtschafter völlig überrascht und unvorbereitet waren, sei sowohl fachlich wie auch basierend auf dem Wissen um die Vorgänge der vergangenen Jahre unhaltbar und völlig inakzeptabel. Schliesslich sei bereits 2013 in Silenen und 2014 in Obstalden (OW) ein Wolf nachgewiesen worden. Also nur 20 bis 50 Kilometer von Isenthal entfernt. Ein Wolf könne solche Distanzen problemlos in wenigen Stunden zurücklegen. CHWolf appelliert an die Nutztierhalter, endlich die Verantwortung ihren Tieren gegenüber wahrzunehmen und ihre Herden ausreichend mit Herdenschutzmassnahmen zu schützen.
UW 50, 1.7.2015, S. 7.
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2015  / Samstag, 11. Juli 2015
Sömmerung kleiner Schafherden hat hohe Priorität
Die Korporation Uri ist die grösste Grundeigentümerin im Kanton Uri. Die meisten Alpen sind in ihrem Besitz. Auf dem Gebiet der beiden Korporationen Uri und Ursern liegt ausserdem der allergrösste Teil der Urner Schafalpen. Aus diesem Grund sind die beiden Korporationen unmittelbar betroffen, wenn durch Wolfsrisse hohe Schäden an Nutztieren entstehen oder wenn die bisher praktizierte Schafalpung gegebenenfalls eingeschränkt werden müsste. Der Engere Rat der Korporation Uri ist der Ansicht, dass der Kanton mit dem Wolfskonzept aus dem Jahr 2008 die notwendigen Planungsgrundlagen für einen Herdenschutz auf den Urner Alpen erarbeitet hat. Nur kann der Herdenschutz nicht überall realisiert werden, weil aufgrund der Topografie keine genügend grosse Weidegebiete zur Verfügung stehen, damit die Anstellung eines Hirten mit Herdenschutzhunden wirtschaftlich ist. Der Engere Rat spricht sich grundsätzlich gegen die Präsenz des Wolfs im Urner Alpgebiet aus. In diesem Sinn begrüsst er die politischen Vorstösse auf nationaler Ebene für eine stärkere Regulierung des Wolfbestands beziehungsweise für die Änderung der eidgenössischen Jagdverordnung. Der Grund für die ablehnende Haltung des Engeren Rats zur Präsenz des Wolfs in Uri liegt in der Kombination aus Topografie und Herdengrössen. Der Engere Rat möchte, dass in Uri weiterhin kleinere Herden gesömmert werden können. Denn die Alpung von kleineren Herden ist in vielen Fällen ein Mitbestandteil des landwirtschaftlichen Einkommens. Die entsprechende Nutzung der Weideflächen trägt zur Biodiversität bei und beugt der Verbuschung und Vergandung vor. Und schliesslich sind bestossene – und aus diesem Grund gepflegte – Alpen attraktiv für den Tourismus. Um kleinere Herden jedoch wirksam mit Hunden vor dem Wolf zu schützen, muss man sie zu grösseren zusammenführen, und genau das ist wegen der Topografie des Urner Alpgebiets in vielen Fällen nicht möglich. Die Schafhalter werden gezwungen, auf die Schafhaltung in derartigen Gebieten zu verzichten, wenn sie ihre Tiere nicht ungeschützt, ohne Hirt und Herdenschutzhunde, dem Wolf ausliefern wollen. Wie der Engere Rat feststellt, ist der Einsatz von Herdenschutzhunden an sich nicht unproblematisch. Gerade auf den stark frequentierten Wanderwegen, die durch Alpgebiet führen, können Konflikte mit Touristen entstehen. Sollten die Herdenschutzhunde unbeaufsichtigt sein, was wegen der Weitläufigkeit und der schlechten Erschliessung einzelner Alpgebiete der Fall wäre, entstünden heikle Haftungsfragen bei Schadenfällen. Obwohl Bund und Kanton grosszügige finanzielle Beiträge an den Herdenschutz leisten, verbleiben den Alpbewirtschaftern in jedem Fall Restkosten und vor allem ein grosser Arbeitsaufwand. Erstellung und Erhalt von Hägen zum Schutz der Schafe vor dem Wolf sind kostenintensiv und arbeitsaufwendig. Zudem lassen sich aufgrund der Beschaffenheit des Geländes nicht in jedem Urner Schafalpgebiet Häge erstellen. Begleitend zum kantonalen Wolfskonzept hat die Korporation Uri die Möglichkeit geschaffen, dass Ersatzalpgebiete bei einem vorzeitigen Abtrieb aufgrund eines Wolfsrisses zur Verfügung gestellt werden können. Die Korporation Uri hat in den letzten Jahren für Schwendarbeiten in Schafalpgebieten beträchtliche finanzielle Beiträge ausbezahlt. Dabei wurden den Älplern vor allem Arbeiten gegen das Verbuschen entschädigt. Der Engere Rat der Korporation Uri begrüsst den Entscheid, dass der «Isithaler Wolf» zum Abschuss freigegeben wurde. Im Kanton Uri werden auf 73 Alpen über 16'000 Schafe gesömmert. Uri zählt 58 Standweiden, zehn Umtriebsweiden und fünf ständige Hirtschaften. 219 Schafhalter wintern 9500 Tiere.
UW 53, 11.7.2015, S. 4.
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2015  / Mittwoch, 15. Juli 2015
Wolfriss kann nicht nachgewiesen werden
Vor einigen Wochen hat vermutlich ein Wolf über 40 Schafe im Isental gerissen. Inzwischen sind die DNA-Analysen der entnommenen Proben der toten Schafe weitestgehend ausgewertet. Ein Wolf konnte aber nicht nachgewiesen werden.Trotzdem zweifelt die Jagdverwaltung nicht daran, dass ein Wolf für die Risse verantwortlich ist. Das Rissbild sei nämlich eindeutig.
UW 54, 15.7.2015, S. 1.
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2015  / Mittwoch, 26. August 2015
Isenthaler Wolf entwischt den Urner Behörden
Die Urner Regierung geht davon aus, dass der Isenthaler Wolf das Gebiet bereits Ende Juni verlassen hat. Das Tier wurde seither weder gesichtet, noch wurden Spuren oder Risse von Wild- oder Nutztieren entdeckt. Zudem fand die Wildhut, die in diesem Gebiet sehr präsent war, keine Anzeichen. Die Abschussbewilligung wird nicht verlängert.
UW 66, 26.08.2015, S. 16.
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2015  / Samstag, 31. Oktober 2015
500 Stunden für Wolfsjagd
Die Kosten, die sich in direktem Zusammenhang mit den Wolfsrissen vom Sommer stehen, belaufen sich auf 60‘160 Franken. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Entschädigung für 55 gerissene Tiere (24‘000 Franken), Abtransport und Entsorgung der Tiere (12‘500), DNA-Laborkosten (1‘000), Arbeitszeit Herdenschutzberater (5‘500), Entschädigung der Arbeitszeit von Alpbewirtschaftern (8‘620), Transporte für Umalpung von Schafen (3‘040), Ertragsausfall Notweide (1‘500) und Notfallmaterial Herdenschutz (4‘000). Von den Gesamtkosten gehen 48‘360 Franken zulasten des Bundes und 11‘800 Franken zulasten des Kantons. Nicht in den Kosten eingerechnet sind indes die Arbeitsstunden, die von der kantonalen Verwaltung wegen der Wolfsrisse geleistet werden mussten. Bis Ende Oktober belief sich der Aufwand für das Amt für Forst und Jagd sowie für das Amt für Landwirtschaft auf rund 640 Stunden. 500 Stunden davon – mit Gesamtkosten von 27‘500 Franken – entfielen allein auf die Wolfsjagd.
UW 95, 5.12.2015, S. 2.
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2016  / Samstag, 9. April 2016
Wolfspräsenz in Seelisberg hat sich bestätigt
Beim gebietszuständigen Jagdaufseher gehen Meldungen ein, dass in Seelisberg ein Wolf gesichtet worden sei. Es wird für die Landwirte eine SMS-Meldung mit der vermuteten Wolfspräsenz ausgelöst. Die Anwesenheit des Wolfs in Seelisberg wird zwei Tage später durch ein Fotofallenbild der Wildhut bestätigt.
UW 30, 16.4.2016, S. 9.
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2016  / Sonntag, 24. April 2016
Seelisberger Wolf stammt aus Italien
Der Wolf, der in Seelisberg in eine Fotofalle tappt, stammt aus Italien. Das Tier wurde vorher noch nie in der Schweiz nachgewiesen und erhielt die Bezeichnung M68. Ob es sich bei M68 aber auch um denselben Wolf handelt, der vor einem Monat im Isental acht Schafe gerissen hat, ist unklar. Das Resultat jener DNA-Proben steht noch aus.
UW 45, 8.6.2016, S. 21.
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2016  / Mittwoch, 15. Juni 2016
Uri wird nicht zur wolfsfreien Zone
Im Kanton Uri soll der Wolf neben der Alpwirtschaft und dem Tourismus seinen Platz haben können. Dies bekräftigt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine dringliche Interpellation der SVP, die «Wolfsfreizonen » fordert. Uri sei trotz seiner Schafalpung kein Sonderfall. Die Forderung nach einer wolfsfreien Zone in Uri lasse sich sachlich nicht begründen. In der Schweiz dürften zur Zeit rund 30 Wölfe leben. Angesichts deren Verteilung über die ganze Schweiz und der grossen Distanzen, die ein Tier jeden Tag zurücklegen könne, sei eine wolfsfreie Zone in der Praxis auch nicht durchführbar. Die Kantonsregierung geht davon aus, dass die 15000 Schafe, die jährlich auf Urner Alpen den Sommer verbringen, vor dem Wolf geschützt werden können. Ein Herdenschutz sei für 95 Prozent der gesömmerten Schafe möglich. Die restlichen 5 Prozent könnten auf den schützbaren Alpen untergebracht werden, da diese nicht ausgelastet seien. Bislang hätten alle im Kanton Uri festgestellten Schafrisse in ungeschützten Herden stattgefunden. 2015 graste nach Angaben der Regierung ein Drittel der Urner Schafe auf geschützten Alpen. Diese befänden sich vor allem im Urserental. Ziel sei es, den Herdenschutz möglichst auf allen Alpen umzusetzen. Nur auf 17 Kleinalpen sei ein Herdenschutz topografisch nicht möglich oder vom Aufwand her zu gross.
UW 48, 18.6.2016, S. 3.
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2016  / Mittwoch, 22. Juni 2016
Wolf reisst mehrere Schafe
Ein Wolf reisst im Gebiet Guggital / Geissberg bei Erstfeld acht Schafe, kurz darauf im Leitschach (Gemeindegebiet Gurtnellen) weitere vier. Vermutlich ist es dasselbe Tier, das im Mai im Isental mehrere Schafe gerissen hat. In diesem Fall ist er italienischer Abstammung, männlich und wurde davor noch nie in der Schweiz nachgewiesen. Er wird als M68 bezeichnet.
UW 51, 29.6.2016, S. 12.
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2016  / Samstag, 25. Juni 2016
Wolf reisst in Isenthal mehrere Schafe
In Isenthal hat ein Wolf in den vergangenen Tagen acht Schafe gerissen oder verletzt. Die Schafhalter wurden alarmiert. Gemeinsam mit dem kantonalen Herdenschutzbeauftragten überlegen sie sich nun mögliche Massnahmen.
UW 41, 25.5.2016, S. 14.
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2016  / Freitag, 15. Juli 2016
Wolf zum Abschuss freigegeben
Die Urner Regierung gibt erneut einen Wolf zum Abschuss frei. Das aus Italien eingewanderte Tier hat in den letzten drei Wochen in Gurtnellen und Wassen 25 Schafe gerissen und zwei verletzt. Die Regierung will nun weitere Schäden an Nutztieren verhindern. Die Bedingungen für einen Abschuss sind damit erfüllt. Das Tier darf nur in einem bestimmten Gebiet abgeschossen werden. Dieses umfasst die bestossenen Alpen und deren unmittelbare Umgebung im Gemeindegebiet Gurtnellen und Wassen westlich der Reuss sowie das Streifgebiet des Wolfes auf bestossenen Alpen in Seelisberg, Bauen, Isenthal, Seedorf, Attinghausen, Erstfeld, Göschenen, Andermatt, Hospental und Realp. Die Bewilligung ist auf 60 Tage befristet. Mit dem Abschuss werden die kantonalen Organe der Wildhut und speziell bezeichnete Jäger unter der Leitung der Wildhut beauftragt
UW 56, 16.7.2016, S. 1, 5.
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2016  / Freitag, 22. Juli 2016
Wolf reisst im Gebiet Surenen mehrere Schafe
Wieder reisst ein Wolf im Gebiet Surenen / Blackenalp mehrere Schafe. Drei bis vier sind es zwischen dem 22. und 24. Juli. Im Gesamten sind in diesem Gebiet seit Mitte Juli 16 bis 17 Schafe gerissen worden. Die Risse geschahen auf Urner Boden. Im ganzen Sommer wurden im Kanton Uri dieses Jahr nahezu 50 Schafe gerissen. Vermutlich handelt es sich dabei um den Wolf, gegen den eine Abschussverfügung vorliegt.
UW 59, 27.7.2016, S. 2.
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2016  / Donnerstag, 28. Juli 2016
Zum Abschuss freigegebener Wolf ist tot
In der Nacht wird im Gebiet Surenen / Blackenalp von der Wildhut und den beauftragten Jägern der zum Abschuss freigegebene Wolf erlegt. Der Wolf wird zur genauen Untersuchung an das Institut für Tierpathologie der Universität Bern gebracht. Beim Wolf, der nun abgeschossen wurde, soll es sich um ein männliches Tier italienischer Abstammung handeln. Der Rüde erhielt nach DNS-Analysen die Bezeichnung M68. Das Tier war vor den Zwischenfällen in Uri noch nie in der Schweiz nachgewiesen worden. Im April tappte es in Seelisberg in eine Fotofalle. In Uri ist jedoch bereits ein zweiter Wolf aufgetaucht.
UW 60, 30.7.2016, S. 1. 11 f.
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2017  / Dienstag, 17. Januar 2017
Regierung lehnt wolfsfreie Zonen ab
Mit einer Parlamentarischen Empfehlung hatte Landrat Christian Arnold (SVP, Seedorf) mit 34 Mitunterzeichnern im vergangenen August ein härteres Vorgehen gegen den Wolf gefordert. So wurde dem Urner Regierungsrat nahegelegt, er solle sich beim Bund dafür einsetzen, dass der Wolf gejagt werden darf. Für den Kanton Uri seien wolfsfreie Zonen vorzusehen. Zudem soll die Zuständigkeit für die Abschussbewilligung abschliessend in kantonaler Kompetenz liegen.
In seiner Antwort spricht sich die Regierung gegen wolfsfreie Zonen aus. Die Schaffung einer solchen Zone bedeute de facto die Eliminierung oder Ausrottung des Wolfs in einem bestimmten Gebiet. Dies widerspreche nicht nur der Bundesverfassung – konkret dem in Artikel 78 festgelegten Schutz bedrohter Arten –, sondern sei in der Praxis angesichts des Aktionsradius eines Wolfs gar nicht umsetzbar. Gangbar sei hingegen der Weg einer Bestandesregulierung. Dieser sei mit der Revision der schweizerischen Jagdgesetzgebung vorgesehen. Die Zuständigkeit für Einzelabschüsse liege bereits heute in der Kompetenz der Kantone, wobei die Zustimmung des Bundes eingeholt werden müsse. In der revidierten Jagdgesetzgebung ist, gemäss Vernehmlassungsvorlage, die Zustimmung des Bundes nicht mehr nötig. Die Kantone entscheiden über Eingriffe in die Bestände geschützter Arten nach Anhörung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) selbstständig, müssen sich dabei aber natürlich an die gesamtschweizerisch gültigen Gesetze halten. Ein langfristiges Nebeneinander von Wolf und Alpwirtschaft werde nur möglich sein, wenn sich die Alpwirtschaft auf die Existenz des Wolfs im Alpenraum einstelle. Dazu müssten Herdenschutzmassnahmen so weit als möglich umgesetzt werden und die Schafhalter bereit sein, ihre Herden bestmöglich zu schützen. Dazu benötige der Bewirtschafter einer Alp bei der Prävention und der Schadenbehebung aber umfassende Unterstützung.

UW 5, 18.1.2017, S. 2.
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2017  / Mittwoch, 16. August 2017
Über 3000 Unterschriften gegen Wolf, Luchs und Bär
3302 Urnerinnen und Urner haben innerhalb von vier Monaten ihre Unterschrift gegeben für die kantonale Volksinitiative «Zur Regulierung von Grossraubtieren im Kanton Uri». Nötig wären 600 Unterschriften gewesen.
UW 66, 19.8.2017, S. 4.
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2017  / Samstag, 26. August 2017
Der Wolf ist nach Uri zurückgekehrt
Der im Juli 2016 erlegte Wolf ist im Historischen Museum Uri in Altdorf ausgestellt. Dort kann er besichtigt werden. M68 überschritt im Sommer 2016 die Schadenschwelle, woraufhin die Sicherheitsdirektion eine Abschussverfügung erliess. M68 war etwa ein bis zwei Jahre alt, wog 31 Kilogramm und war italienischer Abstammung.
UW 68, 26.8.2017, S. 1.
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2018  / Mittwoch, 30. Mai 2018
Wolf in der Nähe der Schafe gesichtet
Mehrere Personen sichten einen Wolf in Wassen, nahe bei Schafweiden. Es wird jedoch kein Schaf gerissen. Doch die Schafhalter fühlen sich vom Kanton im Stich gelassen. Es gebe keine echte Hilfe von Behördenseite. Der Kanton relativiert. Der Herdenschutzberater sei vor Ort gewesen, und der SMS-Warndienst sei aktiviert worden. Zudem müssten die Schafhalter frühzeitig Vorkehrungen zum Herdenschutz treffen, da Uri als Wolfspräsenzgebiet gelte. Es gebe beim Herdenschutz nämlich keine einfachen Lösungen, die man im Falle einer Wolfssichtung einfach so schnell auspacken könne.
UW 44, 6.6.2018, S. 1.
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2018  / Samstag, 11. August 2018
Wolf reisst Schafe in der Göscheneralp
In der Nacht auf Samstag reisst ein Wolf auf der Alp Ochsenbördli in der Göscheneralp mehrere Schafe. Zwei Schafe werden am Morgen von den Älplern tot vorgefunden, drei weitere haben offene Fleischwunden und müssen notgeschlachtet werden. Herdenschutzmassnahmen sind aufgrund der Topografie und weil die Alp mit 50 Tieren relativ klein ist nicht möglich. So entscheiden sich die Schafhalter, ihre Tiere frühzeitig, fünf bis sechs Wochen früher als geplant, in die Heimbetriebe nach Seedorf und Silenen zu treiben. Dies hat aber Konsequenzen. Das Futter in den Heimbetrieben dürfte, gerade in diesem heissen und trockenen Sommer, nicht ausreichen, um alle Schafe durchzubringen. Ausserdem sei es im Tal zu warm für die Schafe, die sich von Natur aus bei tiefen Temperaturen wohlfühlen.
UW 64, 14.8.2018, S. 1.
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2018  / Mittwoch, 15. August 2018
Verwirrung um den «Täter» der Schafsrisse
Am 11. August riss ein Wildtier auf der Alp Ochsenbördli in der Gemeinde Göschenen fünf Schafe: Zwei waren tot, drei mussten notgeschlachtet werden. Eine DNA-Analyse wurde genommen. Der Wildhüter beurteilte die gerissenen Schafe. Aufgrund des Rissbildes wurde ein Wolf als Verursacher vermutet. Für die beiden betroffenen Schäfer waren die Anzahl Risse, die Rissbilder und auch das Verhalten der Schafe «speziell». Aufgrund ihrer Verunsicherung stellten die Schäfer dort, wo die Tiere gerissen worden sind, eine private Fotofalle auf. Ihrer Meinung nach kam der Täter zurück und tappt kurz vor Miotternacht in die Fotofalle. Und auf dem Foto ist jedoch nicht etwa ein Wolf zu erkennen, sondern ein Bär.
UW 71, 8.9.2018, S. 16.
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ABSCHÜSSE VON WÖLFEN

1770 1
1853 1
2016 1

KRANKHEITEN BEI WÖLFEN

Staupe
Tollwut

 
WILDE SÄUGETIERE

Übersicht

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 01.11.2019