Die Fliegenschnäpper sind eine Vogelfamilie aus der Ordnung der Sperlingsvögel. Sie sind nahe verwandt mit den Drosseln. Die Fliegenschnäpper sind meist klein aber haben im Verhältnis grosse Augen. Ihr Schnabel ist breit und Flach und ihre Beine sind kurz, aber die Flügel relativ lang und spitz. Fliegenschnäpper sind Insektenjäger, die in Bäumen leben. Sie lauern vorbeifliegenden Insekten von einer Sitzwarte aus auf, um sie dann in kurzen Abflügen zu erbeuten. Von diesem Jagdverhalten haben sie auch ihren Namen erhalten. Die Eier sind in der Regel bläulich. Bei Arten, die in offenen Nestern brüten, weisen die Eier braune Tupfen auf. Bei Arten, die in Höhlen brüten, fehlt eine Zeichnung.
Literatur:
www.wikipedia.de (2029); www.vogelwarte.ch (2019); www.fauna-uri.ch (2019).
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Rotkehlchen
Familie: Fliegenschnäpper
Fliegenschnäpper
Lateinischer Name:
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Erithacus rubecula
Merkmale:
rot-orange Kehle
Standorte, Zugverhalten:
überwiegend Kurzstreckenzieher
Jagd:
Die Jagd auf Singvögel war früher weit weitverbreitet. 1856 wurde das Rotkehlchen unter Schutz gestellt. Einzig im Oktober und November war das Fangen und Schiessen noch erlaubt.
Das Rotkehlchen gehört zu der Familie der Fliegenschnäpper und ist sofort erkennbar durch seinen roten Kragen, von welchem es auch seinen Namen erhielt. Die rote oder orange Färbung wird aber erst beim adulten Tier ausgebildet. Neben dem roten Kragen ist auch der weisse Bauch gut erkennbar. Das Federkleid des Rotkehlchens unterscheidet sich von Männchen und Weibchen nicht. Das Rotkehlchen ist zwischen 12-14cm gross und wiegt ca. 16-22 g. Es ist einer der häufigsten Brutvögel und somit auch nicht gefährdet. Hauptsächlich ernähren sie sich von Insekten, kleinen Spinnen und auch Beeren. Scheu sind sie den Menschen gegenüber nicht, eher im Gegenteil, sie sind sehr neugierig und beobachten uns auch gerne von der Nähe. Mit den Artgenossen aber vertragen sie sich weniger gut, ihr Verhalten untereinander ist eher zänkisch. Im Winter leben das Männchen und das Weibchen in getrennten Revieren und finden erst zur Brutzeit, welche Anfangs April beginnt und Mitte August endet, wieder zueinander. Danach erfolgt eine weitere Brutzeit, und die Männchen und Weibchen trennen sich wieder, bis der Zyklus von vorne beginnt. Das Rotkehlchen ist ein Frühaufsteher, mit seinem Gesang beginnt es meistens bereits eine Stunde vor Sonnenaufgang und bis in die Dämmerung, und dies fast das ganze Jahr durch.
Foto: (c) Tony Gnos-Lötscher, Schattdorf > www.lifepowernatur.ch
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Gartenrotschwanz
Familie: Fliegenschnäpper
Lateinischer Name:
Phoenicurus phoenicurus
anderer Name: Gartenrötel
Urner Dialekt: Rotschwänzli
Merkmale:
auffällig roter Schwanz und Bürzel
Standorte, Zugverhalten:
Langstreckenzieher (Sahelzone)
Jagd:
Die Jagd auf Singvögel war früher weit weitverbreitet. 1856 wurde der Rotschwanz unter Schutz gestellt. Einzig im Oktober und November war das Fangen und Schiessen noch erlaubt.
Der Gartenrotschwanz gehört zur Familie der Fliegenschnäpper. Er lebt vorwiegend in lichten Laubwäldern, Parkanlagen und Gärten mit altem Baumbestand. Doch bereits im Spätsommer macht er sich auf den Weg in sein Wintergebiet (Sahelzone), denn er ist ein Langstreckenzieher. In der Schweiz ist er zwischen Mitte April und Ende September, die Brutzeit beginnt anfangs Mail und endet in Mitte Juli. Der Gartenrotschwanz ist nicht gefährdet, aber dennoch ist der Bestand seit den 1980er-Jahren stark zurückgegangen, heute hat er sich wieder stabilisiert.
Der Gartenrotschwanz ist einer unserer prächtigsten Singvögel. Er wird 13-15 cm gross und wiegt zwischen 12 und 20 Gramm. Der Körper des Männchens ist weiss, die Brust orange und ab dem Hals bis und mit dem Gesicht schwarz. Die Stirn jedoch ist wieder weiss. Oberkopf, Nacken und Rücken sind grau. Das Weibchen ist matter gefärbt und warm hellbraun ohne Grau gezeichnet. Eines der auffälligsten Merkmale ist sein Schwanz, der bei beiden Geschlechter rostrot leuchtet, weswegen er seinen Namen erhielt.
Hauptsächlich ernährt er sich von Insekten und Spinnen. Er hält sich am liebsten auf Ästen oder anderen tief gelegenen Aussichtsplattformen auf und zittert währenddessen auffallend mit seinem roten Bürzel. Er hält sich nicht gerne am Boden auf weshalb er nur schnell die Nahrung fängt und sich wieder zurückzieht, oder er fängt die Insekten direkt im Flug.
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WEITERE SCHNÄPPER UND WÜRGER DER VOGELWELT
Blaukehlchen
Familie:
Lateinischer Name:
Luscinia svecica
Merkmale:
Standorte, Zugverhalten:
Jagd:
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Braunkehlchen
Familie:
Lateinischer Name:
Saxicola rubetra
Merkmale:
Standorte, Zugverhalten:
Jagd:
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Grauschnäpper
Familie:
Lateinischer Name:
Muscicapa striata
Merkmale:
Standorte, Zugverhalten:
Jagd:
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Hausrotschwanz
Familie:
Lateinischer Name:
Phoenicurus ochruros
Merkmale:
Standorte, Zugverhalten:
Jagd:
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Nachtigall
Familie:
Lateinischer Name:
Luscinia megarhynchos
Merkmale:
Standorte, Zugverhalten:
Jagd:
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Schwarzkehlchen
Familie:
Lateinischer Name:
Merkmale:
Standorte, Zugverhalten:
Jagd:
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Steinrötel
Familie:
Lateinischer Name:
Monticola saxatilis
Merkmale:
Standorte, Zugverhalten:
Jagd:
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Steinschmätzer
Familie:
Lateinischer Name:
Oenanthe oenanthe
Merkmale:
Standorte, Zugverhalten:
Jagd:
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Trauerschnäpper
Familie:
Lateinischer Name:
Ficedula hypoleuca
Merkmale:
Standorte, Zugverhalten:
Jagd:
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Neuntöter
Familie:
Lateinischer Name:
Lanius collurio
Merkmale:
Standorte, Zugverhalten:
Jagd:
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Raubwürger
Familie:
Lateinischer Name:
Lanius excubitor
Merkmale:
Standorte, Zugverhalten:
Jagd:
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Rotkopfwürger
Familie:
Lateinischer Name:
Lanius senator
Merkmale:
Standorte, Zugverhalten:
Jagd:
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Schwarzstirnwürger
Familie:
Lateinischer Name:
Lanius minor
Merkmale:
Standorte, Zugverhalten:
Jagd:
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DETAILS ZU SCHNÄPPERN UND WÜRGERN
Schutz vor Blitzschlag
Wenn Schwalben in einem Hause nisteten, herrschte Friede und Wohlfahrt. Gemäss dem Innerschweizer Volksglauben schlug der Blitz schlug nie in ein Haus ein, unter dessen Dach Rotkehlchen oder Schwalben nisteten.
Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 477. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 355.
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EREIGNISSE MIT SCHNÄPPERN UND WÜRGERN DER VOGELWELT
1856
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Mittwoch, 29. Oktober 1856
Ein Teil der Singvögel wird geschützt
Der Landrat erlässt die «Verordnung gegen schädliche Thiere und Vögel» und setzt für die Erlegung von gewissen Vögeln und Tieren Abschussprämien fest: Geier (5 Franken), Habicht und Sperber (je 1 Franken), Fischreiher (1 Franken), Kuckuck (50 Rappen), «Fleischraben» (50 Rappen), Elster (20 Rappen) sowie für den Rotgimpel (7 Rappen). Prämien sind auch für den Fischotter (4 Franken) und den Iltis (1 Franken).
Die Gebühr kann auf Vorweisung des toten Tieres beim Kantonssäckelamt bezogen werden. Die vorgewiesenen Tiere sind durch das Abschneiden eines Fusses zu bezeichnen. Die Tiere dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage auch zu verbotener Zeit geschossen werden.
Um hingegen dem Raupenschaden an Obst- und Feldbäumen entgegen zu wirken wird verordnet, dass es verboten ist, jede Art Meisen, Stelzen, Finken, Rothkehlchen, Rothschwänzchen («Rötheli») und kleinere Singvögel überhaupt auf jegliche Art zu fangen oder zu töten, im Frühjahr oder im Sommer ihre Nester zu zerstören und deren Eier oder Junge auszunehmen, bei einer Busse von 3 ½ - 10 Franken. Einzig im Oktober und November ist das Fangen und Schiessen der kleineren Singvögel erlaubt.
Abl UR 1856, S. 205 f.
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VOGELCLANS
SESSHAFTE UND WANDERVÖGEL
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